Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
EKOFLEX GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Westring 22, 33142 Büren
Handelsregister
Amtsgericht Paderborn HRB 13842
EUID
DER2809.HRB13842
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Paderborn
Aktenzeichen
2 IN 272/24
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Antrag eingegangen
11.11.2024
Vorläufige Maßnahmen angeordnet
14.01.2025 , 14:54 Uhr
Eröffnung
04.02.2025 , 12:18 Uhr
Forderungsanmeldefrist
11.03.2025
Einsichtnahme Unterlagen
24.03.2025
Berichts- und Prüfungstermin
15.04.2025
Gegenstand des Unternehmens
Projektmanagement und Projektabwicklung, insbesondere Projektierung, Fertigung, Automation, Maschinenbau.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Paderborn hat am 04.02.2025 um 12:18 Uhr das Insolvenzverfahren über das Vermögen der EKOFLEX GmbH eröffnet. Die Eröffnung erfolgte wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung auf Antrag der Schuldnerin, der am 11.11.2024 bei Gericht eingegangen ist. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Martin Schmidt ernannt worden. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 11.03.2025 beim Insolvenzverwalter anzumelden. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 15.04.2025. Bis zu diesem Termin können Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen. Die Tabelle mit den Forderungen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden ab dem 24.03.2025 auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Paderborn zur Einsicht niedergelegt. Ein schriftlicher Widerspruch gegen Forderungen muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Gegen den Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde innerhalb von zwei Wochen zu.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der EKOFLEX GmbH ist am 04.02.2025 um 12:18 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Die Eröffnung erfolgte auf Antrag der Schuldnerin, der am 11.11.2024 bei Gericht eingegangen war. Vorläufige Maßnahmen waren bereits am 14.01.2025 angeordnet worden, wobe…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der EKOFLEX GmbH ist am 04.02.2025 um 12:18 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Die Eröffnung erfolgte auf Antrag der Schuldnerin, der am 11.11.2024 bei Gericht eingegangen war. Vorläufige Maßnahmen waren bereits am 14.01.2025 angeordnet worden, wobei Rechtsanwalt Martin Schmidt zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt wurde und ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt wurde. Zum endgültigen Insolvenzverwalter ist derselbe Rechtsanwalt ernannt worden. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 11.03.2025 anzumelden. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 15.04.2025. Die Unterlagen liegen ab dem 24.03.2025 zur Einsicht aus. Gegen den Beschluss steht der Schuldnerin das Recht der sofortigen Beschwerde innerhalb von zwei Wochen zu.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Paderborn, Aktenzeichen: 2 IN 272/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Paderborn unter HRB 13842 eingetragenen EKOFLEX GmbH, Westring 22, 33142 Büren, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Sven Hindemith, Westring 22, 33142 Büren
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Über…
Amtsgericht Paderborn, Aktenzeichen: 2 IN 272/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Paderborn unter HRB 13842 eingetragenen EKOFLEX GmbH, Westring 22, 33142 Büren, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Sven Hindemith, Westring 22, 33142 Büren
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 04.02.2025, um 12:18 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 11.11.2024 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Martin Schmidt, Gildestr. 11 a, 32760 Detmold, Telefon: 05231-3080990, Fax: 05231-3080999.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 11.03.2025 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 15.04.2025.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 24.03.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Paderborn, Am Bogen 2 - 4, 33098 Paderborn, Zimmer Nr. 230 a niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldnerin und an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Paderborn, Am Bogen 2 - 4, 33098 Paderborn schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Paderborn eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
2 IN 272/24
Paderborn, 04.02.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Paderborn, Aktenzeichen: 2 IN 272/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Paderborn unter HRB 13842 eingetragenen EKOFLEX GmbH, Westring 22, 33142 Büren, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Sven Hindemith, Westring 22, 33142 Büren
ist…
Amtsgericht Paderborn, Aktenzeichen: 2 IN 272/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Paderborn unter HRB 13842 eingetragenen EKOFLEX GmbH, Westring 22, 33142 Büren, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Sven Hindemith, Westring 22, 33142 Büren
ist am 14.01.2025, um 14:54 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Martin Schmidt, Gildestr. 11 a, 32760 Detmold bestellt.
Der Schuldnerin wird ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO); die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das Vermögen der Schuldnerin einschließlich des Rechts zum Einzug von Bankguthaben und anderen Forderungen geht damit auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über. Die Schuldner der Schuldnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
2 IN 272/24
Amtsgericht Paderborn, 14.11.2024
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