Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
EL-SA Handels GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Dieselstraße 13, 59823 Arnsberg
Handelsregister
Amtsgericht Arnsberg HRB 15752
EUID
DER1901.HRB15752
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Arnsberg
Aktenzeichen
52 IN 148/26
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
03.06.2026 , 12:33 Uhr
Eröffnung
27.07.2026 , 10:25 Uhr
Anzeige Masseunzulänglichkeit
03.08.2026
Forderungsanmeldefrist
07.09.2026
Niederlegung Unterlagen
21.09.2026
Berichtstermin
19.10.2026
Prüfungstermin
19.10.2026
Gegenstand des Unternehmens
Großhandel mit Lebensmitteln, Süßwaren und Getränken
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Arnsberg hat am 03.06.2026 um 12:33 Uhr im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der EL-SA Handels GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Arnsberg unter HRB 15752, vorläufige Maßnahmen angeordnet. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Jens Brömmelmeier bestellt worden. Die Schuldnerin ist durch die Anordnung gemäß §§ 21, 22 InsO in ihrer Verfügungsbefugnis über Vermögensgegenstände eingeschränkt; Verfügungen sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Den Drittschuldnern der EL-SA Handels GmbH ist es verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner sind aufgefordert, ihre Leistungen nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu erbringen.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der EL-SA Handels GmbH ist am 27.07.2026 um 10:25 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Grundlage war ein Antrag der Schuldnerin vom 27.05.2026. Zuvor waren am 03.06.2026 vorläufige Maßnahmen angeordnet und Jens Brömmelmeier zum vorläufigen Insolvenzve…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der EL-SA Handels GmbH ist am 27.07.2026 um 10:25 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Grundlage war ein Antrag der Schuldnerin vom 27.05.2026. Zuvor waren am 03.06.2026 vorläufige Maßnahmen angeordnet und Jens Brömmelmeier zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Im Eröffnungsbeschluss ist derselbe Verwalter als endgültiger Insolvenzverwalter ernannt worden. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen endet am 07.09.2026. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 19.10.2026, an dem auch ein schriftlicher Widerspruch gegen Forderungen eingehen muss. Unterlagen werden ab dem 21.09.2026 zur Einsicht niedergelegt. Am 03.08.2026 hat der Insolvenzverwalter die Masseunzulänglichkeit angezeigt, was auf eine bevorstehende Aufhebung des Verfahrens hindeutet.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Arnsberg, Aktenzeichen: 52 IN 148/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Arnsberg unter HRB 15752 eingetragenen EL-SA Handels GmbH, Dieselstraße 13, 59823 Arnsberg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Recep Ali Bas, Siederstr. 20, 59…
Amtsgericht Arnsberg, Aktenzeichen: 52 IN 148/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Arnsberg unter HRB 15752 eingetragenen EL-SA Handels GmbH, Dieselstraße 13, 59823 Arnsberg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Recep Ali Bas, Siederstr. 20, 59457 Werl
ist am 03.06.2026, um 12:33 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Jens Brömmelmeier, Königswall 21, 44137 Dortmund bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
52 IN 148/26
Amtsgericht Arnsberg, 03.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Arnsberg, Aktenzeichen: 52 IN 148/26
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Arnsberg unter HRB 15752 eingetragenen EL-SA Handels GmbH, Dieselstraße 13, 59823 Arnsberg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Recep Ali Bas, Siederstr. 20, 59457 Werl
wird wegen Zahlungsunfähigk…
Amtsgericht Arnsberg, Aktenzeichen: 52 IN 148/26
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Arnsberg unter HRB 15752 eingetragenen EL-SA Handels GmbH, Dieselstraße 13, 59823 Arnsberg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Recep Ali Bas, Siederstr. 20, 59457 Werl
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 27.07.2026, um 10:25 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 27.05.2026 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Jens Brömmelmeier, Königswall 21, 44137 Dortmund.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 07.09.2026 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 19.10.2026.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 21.09.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Arnsberg, Eichholzstr. 4, 59821 Arnsberg, Zimmer Nr. C 302 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Arnsberg, Eichholzstr. 4, 59821 Arnsberg schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Arnsberg eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
52 IN 148/26
Arnsberg, 27.07.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Arnsberg, Aktenzeichen: 52 IN 148/26
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Arnsberg unter HRB 15752 eingetragenen EL-SA Handels GmbH, Dieselstraße 13, 59823 Arnsberg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Recep Ali Bas, Siederstr. 20, 59457 Werl
i…
Amtsgericht Arnsberg, Aktenzeichen: 52 IN 148/26
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Arnsberg unter HRB 15752 eingetragenen EL-SA Handels GmbH, Dieselstraße 13, 59823 Arnsberg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Recep Ali Bas, Siederstr. 20, 59457 Werl
ist am 03.08.2026 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
52 IN 148/26
Amtsgericht Arnsberg, 04.08.2026
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