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Insolvenzprofil
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Insolvenzeröffnung
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die Verwaltung eigenen Vermögens, In- und Export, Warenhandel aller Art, insbesondere von Elektro- und High-Tech- Geräten wie Smartphones, Tablets und Smart-TVs sowie der Onlinehandel. Des Weiteren ist Gegenstand des Unternehmens die Reparatur und Instandsetzung solcher Geräte. Schließlich ist Gegenstand des Unternehmens die Verlegung von GIasfaseranschlüssen, Verlegen von Pflastersteinen, sonstige nicht zulassungspflichtige Bautätigkeiten, Hausmeisterdienst, Trockenbau und Gebäudereinigung.
Das Amtsgericht Köln hat den am 15.05.2025 von der ELAM Bau GmbH gestellten Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abgewiesen. Nach Feststellung des Gerichts liegt zwar ein Eröffnungsgrund vor, doch reicht das Vermögen der Schuldnerin voraussichtlich nicht aus, um die Kosten des Verfahrens zu decken. Dies stützt sich auf ein schriftliches Gutachten der Sachverständigen Rechtsanwältin Martina Nießen vom 16.03.2026. Ein ausreichender Kostenvorschuss ist nicht gezahlt worden. Die Kosten des Verfahrens trägt die Schuldnerin. Gegen den Beschluss steht der Schuldnerin das Recht der sofortigen Beschwerde zu, die innerhalb von zwei Wochen nach Verkündung oder Zustellung bei dem Amtsgericht Köln einzulegen ist.
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