Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
ELARIS AG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
AG
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Ludwigshafen am Rhein HRB 68480
EUID
DET3104V.HRB68480
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Neustadt a. d. Wstr.
Aktenzeichen
1 IN 9/25
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
20.01.2025 , 08:00 Uhr
Eröffnung
01.03.2025 , 08:30 Uhr
Anzeige Masseunzulänglichkeit
05.03.2025
Forderungsanmeldefrist
30.04.2025
Berichtstermin
30.05.2025
Zusammenfassung des Verfahrens
Über das Vermögen der ELARIS AG ist am 01.03.2025 um 08:30 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt. Der Rechtsanwalt Andreas Hendriock ist als Insolvenzverwalter bestellt. Die Gläubiger werden aufgefordert, ihre Insolvenzforderungen bis zum 30.04.2025 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 30.05.2025. Am 05.03.2025 hat der Insolvenzverwalter angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.
Am 20.01.2025 ist die vorläufige Verwaltung des Vermögens der ELARIS AG angeordnet und Rechtsanwalt Andreas Hendriock zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Am 01.03.2025 um 08:30 Uhr ist das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin eröffnet worden. Rechtsanwalt Andreas Hendriock ist als Insolv…
Am 20.01.2025 ist die vorläufige Verwaltung des Vermögens der ELARIS AG angeordnet und Rechtsanwalt Andreas Hendriock zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Am 01.03.2025 um 08:30 Uhr ist das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin eröffnet worden. Rechtsanwalt Andreas Hendriock ist als Insolvenzverwalter tätig geblieben. Die Gläubiger sind aufgefordert, ihre Insolvenzforderungen bis zum 30.04.2025 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 30.05.2025. Am 05.03.2025 hat der Insolvenzverwalter angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. künftig fällig werdenden Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1 IN 9/25: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ELARIS AG, Robert-Bunsen-Str. 1, 67098 Bad Dürkheim (AG Ludwigshafen am Rhein, HRB 68480), vertr. d.: Lars Nikolai Stevenson, 67269 Grünstadt, (Vorstandsvorsitzender), hat der Insolvenzverwalter am 05.03.2025 gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse z…
1 IN 9/25: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ELARIS AG, Robert-Bunsen-Str. 1, 67098 Bad Dürkheim (AG Ludwigshafen am Rhein, HRB 68480), vertr. d.: Lars Nikolai Stevenson, 67269 Grünstadt, (Vorstandsvorsitzender), hat der Insolvenzverwalter am 05.03.2025 gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.
Amtsgericht Neustadt a. d. Wstr., 07.03.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1 IN 9/25: Über das Vermögen der ELARIS AG, Robert-Bunsen-Str. 1, 67098 Bad Dürkheim (AG Ludwigshafen am Rhein, HRB 68480), vertr. d.: Lars Nikolai Stevenson, 67269 Grünstadt, (Vorstandsvorsitzender), ist am 01.03.2025 um 08:30 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Andreas Hen…
1 IN 9/25: Über das Vermögen der ELARIS AG, Robert-Bunsen-Str. 1, 67098 Bad Dürkheim (AG Ludwigshafen am Rhein, HRB 68480), vertr. d.: Lars Nikolai Stevenson, 67269 Grünstadt, (Vorstandsvorsitzender), ist am 01.03.2025 um 08:30 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Andreas Hendriock, Hermsheimer Straße 3, 68163 Mannheim, Tel.: 0621 490801-0, Fax: 0621 490801-50, E-Mail: info@hendriock.de.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 30.04.2025 anzumelden;
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO).
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, ist der 30.05.2025.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
> Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden,
> Anträge über:
* die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
* die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
* die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
* Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
* eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
* den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan,
* die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
* besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
* eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
* eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
* Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
* eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.
Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (30.04.2025) und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich geprüft werden (30.05.2025), liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Hinweise:
> Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen Verfahren dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben werden.
> Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
> Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
> Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Neustadt a.d.Wstr., Robert-Stolz-Straße 20, 67433 Neustadt a.d.Wstr. einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Neustadt a. d. Wstr., 01.03.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Az.: 1 IN 9/25 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ELARIS AG, Robert-Bunsen-Str. 1, 67098 Bad Dürkheim (AG Ludwigshafen am Rhein, HRB 68480), vertr. d.: Lars Nikolai Stevenson, 67269 Grünstadt, (Vorstandsvorsitzender), ist am 20.01.2025 um 08.00 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Schuldnerin an…
Az.: 1 IN 9/25 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ELARIS AG, Robert-Bunsen-Str. 1, 67098 Bad Dürkheim (AG Ludwigshafen am Rhein, HRB 68480), vertr. d.: Lars Nikolai Stevenson, 67269 Grünstadt, (Vorstandsvorsitzender), ist am 20.01.2025 um 08.00 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Schuldnerin angeordnet und bestimmt worden, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Andreas Hendriock, Hermsheimer Straße 3, 68163 Mannheim, Tel.: 0621 490801-0, Fax: 0621 490801-50, E-Mail: info@hendriock.de bestellt worden.
Amtsgericht Neustadt a. d. Wstr., 20.01.2025
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