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Insolvenzprofil
Elbdestille UG (haftungsbeschränkt)
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Hamburg
Handelsregister
Amtsgericht Hamburg HRB 151191
EUID
DEK1101.HRB151191
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hamburg
Aktenzeichen
67b IN 38/22
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Johannes Florian Viehhauser
Rolle
Geschäftsführer (gesetzlich vertreten)
Termine & Fristen
Gläubigerversammlung
15.09.2026 , 11:00 Uhr
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Elbdestille UG (haftungsbeschränkt) ist beim Amtsgericht Hamburg anhängig. Das Verfahren befindet sich in einer Phase, in der eine Gläubigerversammlung zur Beschlussfassung über Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters einberufen wurde. Der Termin für diese Versammlung ist auf den 15.09.2026 um 11:00 Uhr im Gebäude des Amtsgerichts Hamburg angesetzt. Gegenstand der Beschlussfassung ist eine Vergleichsvereinbarung zur Geschäftsführer-Haftung. Sollte keine stimmberechtigte Gläubigerin oder kein stimmberechtigter Gläubiger teilnehmen, gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters gemäß § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO als erteilt. Die Bekanntmachung wurde am 03.08.2026 vom Amtsgericht Hamburg herausgegeben.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67b IN 38/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 151191 eingetragenen Elbdestille UG (haftungsbeschränkt), ehemals: Geibelstraße 44, 22303 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Johannes Florian Viehhaus…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67b IN 38/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 151191 eingetragenen Elbdestille UG (haftungsbeschränkt), ehemals: Geibelstraße 44, 22303 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Johannes Florian Viehhauser
wird Termin für eine Gläubigerversammlungzur Beschlussfassung über Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§§ 160, 161 InsO), hier: Vergleichsvereinbarung zur Geschäftsführer-Haftung, bestimmt auf
Dienstag, 15.09.2026, 11:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg, 4. Etage, Sitzungssaal B405.
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
67b IN 38/22
Amtsgericht Hamburg, 03.08.2026
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