Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
ELBKO Marineservice GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hamburg
Adresse
Walddörferstr. 90 a, 22041 Hamburg
Handelsregister
Amtsgericht Hamburg HRB 42361
EUID
DEK1101.HRB42361
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hamburg
Aktenzeichen
67a IN 158/19
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Geschäftsführer Heiko Müller-Hauschildt
Termine & Fristen
Stellungnahmefrist Ende
28.05.2025
Aufhebung
28.01.2026
Gegenstand des Unternehmens
Ausführung von Reinigungs- und Strahlarbeiten sowie sonstige nicht genehmigungspflichtige Serviceleistungen im maritimen Bereich sowie in der Industrie.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der ELBKO Marineservice GmbH ist beim Amtsgericht Hamburg unter dem Aktenzeichen 67a IN 158/19 anhängig. Der Schuldner ist im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 42361 eingetragen und wird durch Geschäftsführer Heiko Müller-Hauschildt vertreten. Im April 2025 wurden die Regelvergütung sowie Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters festgesetzt. Am 16.04.2025 wurde der Durchführung des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren angeordnet, wobei eine Stellungnahmefrist bis zum 28.05.2025 bestand. Das Verfahren ist nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben worden (§ 200 InsO). Hinsichtlich der Forderungen gegen die Nobiskrug GmbH, die Europoles GmbH & Co. KG und die J.J. Sietas KG Schiffswerft GmbH & Co. bleibt der Insolvenzbeschlag aufrecht und eine Nachtragsverteilung wurde angeordnet (§ 203 Abs. 1 InsO).
Originalbekanntmachung · Aufhebung des Verfahrens
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der ELBKO Marineservice GmbH ist beim Amtsgericht Hamburg unter dem Aktenzeichen 67a IN 158/19 anhängig. Im April 2025 wurde die Durchführung des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren angeordnet, wobei eine Stellungnahmefrist bis zum 28.05.2025 bestand. Die an der Verteilung…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der ELBKO Marineservice GmbH ist beim Amtsgericht Hamburg unter dem Aktenzeichen 67a IN 158/19 anhängig. Im April 2025 wurde die Durchführung des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren angeordnet, wobei eine Stellungnahmefrist bis zum 28.05.2025 bestand. Die an der Verteilung teilnehmenden Forderungen beliefen sich auf 787.195,76 EUR, während ein Verteilungsbetrag von 315.791,75 EUR zur Verfügung stand. Hinsichtlich der Forderungen gegen die Nobiskrug GmbH, die Europoles GmbH & Co. KG und die J.J. Sietas KG Schiffswerft GmbH & Co. bleibt der Insolvenzbeschlag aufrecht und eine Nachtragsverteilung wird angeordnet. Das Verfahren ist nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben worden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 158/19
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 42361 eingetragenen ELBKO Marineservice GmbH, Walddörferstraße 90a, 22041 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Heiko Müller-Hauschildt
wird nach Vo…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 158/19
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 42361 eingetragenen ELBKO Marineservice GmbH, Walddörferstraße 90a, 22041 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Heiko Müller-Hauschildt
wird nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben (§ 200 InsO).
Hinsichtlich der Forderungen gegen a) die Nobiskrug GmbH aus dem Insolvenzverfahren beim AG Neumünster, 92 IN 43/21, b) der Europoles GmbH & Co. KG aus dem Insolvenzverfahren beim AG Nürnberg, IE 1156/18, und c) der J.J. Sietas KG Schiffswerft GmbH & Co. beim AG Hamburg, 67g IN 459/11 bleibt der Insolvenzbeschlag aufrecht erhalten und wird die Nachtragsverteilung angeordnet (§ 203 Abs. 1 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen den Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben, soweit das Verfahren aufgehoben wird. Er steht jedem zu, dessen Rechte durch die Aufhebung des Verfahrens beeinträchtigt sind.
Hinsichtlich der Anordnung der Nachtragsverteilung steht dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. §§ 4, 204 Abs. 2 InsO, § 569 ZPO i.V.m. § 11 Abs. 1 RPflG zu.
Sowohl die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen bei dem Amtsgericht Hamburg schriftlich und in deutscher Sprache eingelegt werden. Sie können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Beide Rechtsmittel müssen binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde.
Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung und/oder. sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Es soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
67a IN 158/19
Amtsgericht Hamburg, 28.01.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 158/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 42361 eingetragenen ELBKO Marineservice GmbH, Walddörferstraße 90a, 22041 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Heiko Müller-Hauschildt
sind die …
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 158/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 42361 eingetragenen ELBKO Marineservice GmbH, Walddörferstraße 90a, 22041 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Heiko Müller-Hauschildt
sind die Regelvergütung mit einem Zuschlag von 15 % für die Unternehmensfortführung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters festgesetzt worden (§§ 21, 63, 64 InsO). Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hamburg, Zimmer Nr. B 411 eingesehen werden.
67a IN 158/19
Amtsgericht Hamburg, 16.04.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 158/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 42361 eingetragenen ELBKO Marineservice GmbH, Walddörferstraße 90a, 22041 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Heiko Müller-Hauschildt
wird der …
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 158/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 42361 eingetragenen ELBKO Marineservice GmbH, Walddörferstraße 90a, 22041 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Heiko Müller-Hauschildt
wird der Schlussverteilung zugestimmt.
Die Durchführung des Schlusstermins wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§§ 196, 197, 5 Abs. 2 InsO).
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum
28.05.2025
im schriftlichen Verfahren zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen:
- zur Schlussrechnung des Verwalters;
- Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen (diesbezüglich das Ende der Stellungnahmefrist Prüfungsstichtag)
- zum Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen;
Das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters liegen nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hamburg, Zimmer Nr. B 411 aus.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
67a IN 158/19
Amtsgericht Hamburg, 16.04.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 158/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 42361 eingetragenen ELBKO Marineservice GmbH, Walddörferstraße 90a, 22041 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Heiko Müller-Hauschildt,
soll die…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 158/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 42361 eingetragenen ELBKO Marineservice GmbH, Walddörferstraße 90a, 22041 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Heiko Müller-Hauschildt,
soll die Schlussverteilung stattfinden.
Nach dem auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hamburg, Insolvenzgericht, niedergelegten Verzeichnis betragen die an der Verteilung teilnehmenden Forderungen 787.195,76 EUR.
Zur Verteilung steht ein Betrag von 315.791,75 EUR.
Hiervon abzusetzen sind die Masseverbindlichkeiten nach § 53 InsO.
67a IN 158/19
Amtsgericht Hamburg, 28.04.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 158/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 42361 eingetragenen ELBKO Marineservice GmbH, Walddörferstraße 90a, 22041 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Heiko Müller-Hauschildt
sollen di…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 158/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 42361 eingetragenen ELBKO Marineservice GmbH, Walddörferstraße 90a, 22041 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Heiko Müller-Hauschildt
sollen die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen im schriftlichen Verfahren geprüft werden (§ 177 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 04.12.2024. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den angemeldeten Forderungen und die Anmeldeunterlagen sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hamburg, Zimmer Nr. B 411 niedergelegt.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
67a IN 158/19
Amtsgericht Hamburg, 22.10.2024
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