Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Hayatt GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hamburg
Adresse
Billstraße 33, 20539 Hamburg
Handelsregister
Amtsgericht Hamburg HRB 139378
EUID
DEK1101.HRB139378
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hamburg
Aktenzeichen
67b IN 139/20
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Termine & Fristen
Prüfungstermin
13.08.2024
Fristende Stellungnahme
02.04.2025
Gegenstand des Unternehmens
Der Gegenstand des Unternehmens sind Dolmetschertätigkeiten, die Betreuung von Flüchtlingen und allgemeine Service Leistungen und alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte, mit Ausnahme erlaubnispflichtiger Tätigkeiten.
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hayatt GmbH ist die Schlussverteilung erfolgt. Zuvor wurde am 01.07.2024 die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen mit einem Stichtag zum 13.08.2024 angeordnet. Die an der Verteilung teilnehmenden Forderungen beliefen sich auf 654.407,26 EUR, wobei ein Betrag von 121.320,85 EUR zur Verteilung stand. Im Rahmen des Verfahrens wurde die Durchführung des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren angeordnet, wobei die Beteiligten bis zum 02.0025 Gelegenheit zur Stellungnahme zur Schlussrechnung und zum Schlussverzeichnis erhielten. Das Verfahren ist nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben.
Originalbekanntmachung · Aufhebung des Verfahrens
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hayatt GmbH ist eröffnet worden. Im Laufe des Verfahrens wurden die Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters festgesetzt. Es erfolgte die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen im schriftlichen Verfahren mit einem Prüfungsstichtag am 13.08.2024. Ansc…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hayatt GmbH ist eröffnet worden. Im Laufe des Verfahrens wurden die Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters festgesetzt. Es erfolgte die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen im schriftlichen Verfahren mit einem Prüfungsstichtag am 13.08.2024. Anschließend wurde der Durchführung des Schlusstermins angeordnet, wobei den Beteiligten bis zum 02.04.2025 Gelegenheit zur Stellungnahme in Schriftform gegeben wurde. Nach Zustimmung zur Schlussverteilung ist das Verfahren nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben worden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67b IN 139/20
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 139378 eingetragenen Hayatt GmbH, Billstraße 33, 20539 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Feras Ta¿Amneh und Herrn Ahmad Taleb Mohammad Arda
wird…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67b IN 139/20
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 139378 eingetragenen Hayatt GmbH, Billstraße 33, 20539 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Feras Ta¿Amneh und Herrn Ahmad Taleb Mohammad Arda
wird nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben (§ 200 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
67b IN 139/20
Amtsgericht Hamburg, 29.12.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67b IN 139/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 139378 eingetragenen Hayatt GmbH, Billstraße 33, 20539 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Feras Ta¿Amneh und Herrn Ahmad Taleb Mohammad Arda
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Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67b IN 139/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 139378 eingetragenen Hayatt GmbH, Billstraße 33, 20539 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Feras Ta¿Amneh und Herrn Ahmad Taleb Mohammad Arda
sollen die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen im schriftlichen Verfahren geprüft werden (§ 177 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 13.08.2024. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den angemeldeten Forderungen und die Anmeldeunterlagen sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hamburg, Zimmer Nr. B 411 niedergelegt.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
67b IN 139/20
Amtsgericht Hamburg, 01.07.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67b IN 139/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 139378 eingetragenen Hayatt GmbH, Billstraße 33, 20539 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Feras Ta¿Amneh und Herrn Ahmad Taleb Mohammad Arda
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Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67b IN 139/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 139378 eingetragenen Hayatt GmbH, Billstraße 33, 20539 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Feras Ta¿Amneh und Herrn Ahmad Taleb Mohammad Arda
soll die Schlussverteilung stattfinden.
Nach dem auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hamburg, Insolvenzgericht, niedergelegten Verzeichnis betragen die an der Verteilung teilnehmenden Forderungen 654.407,26 EUR. Zur Verteilung steht ein Betrag von 121.320,85 EUR.
Hiervon abzusetzen sind die Gerichtskosten sowie die Vergütung des Insolvenzverwalters.
67b IN 139/20
Amtsgericht Hamburg, 04.03.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67b IN 139/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 139378 eingetragenen Hayatt GmbH, Billstraße 33, 20539 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Feras Ta¿Amneh, und Herrn Ahmad Taleb Mohammad Arda,…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67b IN 139/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 139378 eingetragenen Hayatt GmbH, Billstraße 33, 20539 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Feras Ta¿Amneh, und Herrn Ahmad Taleb Mohammad Arda,
wird der Schlussverteilung zugestimmt.
Die Durchführung des Schlusstermins wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§§ 196, 197, 5 Abs. 2 InsO).
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum
02.04.2025
im schriftlichen Verfahren zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen:
- zur Schlussrechnung des Verwalters;
- zum Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen;
- Entscheidung der Gläubiger über die nicht verwertbaren Gegenstände der Insolvenzmasse;
- der evtl. Prüfung nachträglich angemeldeter und noch nicht geprüfter Forderungen einschließlich der Änderung früherer Anmeldungen im schriftlichen Verfahren (§ 177 Abs. 1 InsO);
Das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters liegen nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hamburg, Zimmer Nr. B 411 aus.
Dort sind auch die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt. Der oben genannte Stichtag entspricht dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO). Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei dem Insolvenzgericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
67b IN 139/20
Amtsgericht Hamburg, 05.02.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67b IN 139/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 139378 eingetragenen Hayatt GmbH, Billstraße 33, 20539 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Feras Ta¿Amneh und Herrn Ahmad Taleb Mohammad Arda
s…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67b IN 139/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 139378 eingetragenen Hayatt GmbH, Billstraße 33, 20539 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Feras Ta¿Amneh und Herrn Ahmad Taleb Mohammad Arda
sind die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters festgesetzt worden (§§ 21, 63, 64 InsO). Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hamburg, Zimmer Nr. B 411 eingesehen werden.
67b IN 139/20
Amtsgericht Hamburg, 11.12.2024
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