Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Elbstadt GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Sachsen-Anhalt
Adresse
Turmschanzenstraße 1, 39114 Magdeburg
Handelsregister
Amtsgericht Stendal HRB 31844
EUID
DEW1215.HRB31844
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Magdeburg - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
340 IN 150/24 (361)
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
14.05.2024 , 12:00 Uhr
Eröffnung
01.08.2024 , 10:00 Uhr
Forderungsanmeldefrist
26.09.2024
Gläubigerversammlung
24.10.2024 , 10:00 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Das Betreiben von Senioreneinrichtungen im ambulanten, teilstationären und stationären Bereich sowie das Betreiben von Seniorenbetreuungsdiensten und Seniorenwohngemeinschaften.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Elbstadt GmbH mit Sitz in Magdeburg ist im Antragsverfahren. Am 14.05.2024 um 12:00 Uhr hat das Amtsgericht Magdeburg die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet. Die Antragstellerin ist jeglicher Verfügung über Bankkonten und damit zusammenhängende Kreditsicherheiten, Verträge und Rechtsgeschäfte untersagt. Andere Verfügungen sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Udo Müller bestellt worden.
Am 14.05.2024 ist über das Vermögen der Elbstadt GmbH in Magdeburg die vorläufige Verwaltung angeordnet worden, wobei Verfügungen über Bankkonten untersagt sind. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Udo Müller bestellt worden. Am 01.08.2024 ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Das Verfahren wird m…
Am 14.05.2024 ist über das Vermögen der Elbstadt GmbH in Magdeburg die vorläufige Verwaltung angeordnet worden, wobei Verfügungen über Bankkonten untersagt sind. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Udo Müller bestellt worden. Am 01.08.2024 ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Das Verfahren wird mündlich geführt. Die Anmeldefrist für Forderungen endet am 26.09.2024. Eine Gläubigerversammlung findet am 24.10.2024 um 10:00 Uhr im Saal 24 des Amtsgerichts Magdeburg statt, um über die Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie weitere Angelegenheiten zu beschließen. In dieser Versammlung werden auch angemeldete Forderungen geprüft.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
340 IN 150/24 (361): In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Elbstadt GmbH, Lübecker Straße 107-108, 39124 Magdeburg, Das Betreiben von Senioreneinrichtungen im ambulanten, teilstationären und stationären Bereich sowie das Betreiben von Seniorenbetreuungsdiensten und Seniorenwohngemeinschaften (AG Stenda…
340 IN 150/24 (361): In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Elbstadt GmbH, Lübecker Straße 107-108, 39124 Magdeburg, Das Betreiben von Senioreneinrichtungen im ambulanten, teilstationären und stationären Bereich sowie das Betreiben von Seniorenbetreuungsdiensten und Seniorenwohngemeinschaften (AG Stendal, HRB 31844), vertr. d.: Silke Klaaßen, Hohefeld-Privatweg 8, 39114 Magdeburg, (Geschäftsführerin), ist am 14.05.2024 um 12:00 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam.
Der Antragstellerin ist jegliche Verfügung über Bankkonten und damit zusammenhängende Kreditsicherheiten, Verträge und Rechtsgeschäfte untersagt.
Andere Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Die Schuldner der Antragstellerin (Drittschuldner) werden aufgefordert, nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Udo Müller, Breiter Weg 265, 39104 Magdeburg, Tel.: 0391/5066030, Fax: 0391/5066033, E-Mail: magdeburg@insoteam.de, Internet: www.insoteam.de bestellt worden.
Der vollständige Beschluss einschließlich Rechtsmittelbelehrung kann auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Magdeburg - Insolvenzgericht - eingesehen werden.
Amtsgericht Magdeburg, 14.05.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Magdeburg: Am 01.08.2024 um 10:00 Uhr ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden über das Vermögen der Elbstadt GmbH, Lübecker Straße 107-108, 39124 Magdeburg, Das Betreiben von Senioreneinrichtungen im ambulanten, teilstationären und stationären Bereich sowie das Betreiben von Seniorenbetreuungsdiensten un…
Amtsgericht Magdeburg: Am 01.08.2024 um 10:00 Uhr ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden über das Vermögen der Elbstadt GmbH, Lübecker Straße 107-108, 39124 Magdeburg, Das Betreiben von Senioreneinrichtungen im ambulanten, teilstationären und stationären Bereich sowie das Betreiben von Seniorenbetreuungsdiensten und Seniorenwohngemeinschaften (AG Stendal, HRB 31844),
vertreten durch:
Silke Klaaßen, Hohefeld-Privatweg 8, 39114 Magdeburg, (Geschäftsführerin), . Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Udo Müller, Breiter Weg 265, 39104 Magdeburg, Tel.: 0391/5066030, Fax: 0391/5066033, E-Mail: magdeburg@insoteam.de, Internet: www.insoteam.de. Das Verfahren wird mündlich geführt (§ 5 InsO). Anmeldefrist: 26.09.2024. Gläubigerversammlung: Am Donnerstag, 24.10.2024, 10:00 Uhr, Saal 24, Amtsgericht Magdeburg, Justizzentrum Magdeburg, Breiter Weg 203 - 206, 39104 Magdeburg , eine Gläubigerversammlung zur Beschlussfassung über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57 InsO), über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses (§§ 67, 68 InsO) sowie über die in den §§ 35, 66, 100, 149, 157, 159, 160, 162, 163, 207, 271 InsO bezeichneten Angelegenheiten: Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO), Rechnungs- bzw. Zwischenrechnungslegung des Insolvenzverwalters gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 InsO), Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§ 100 InsO), Hinterlegung oder Anlegung von Wertgegenständen (§ 149 InsO), Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z.B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan, Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO), Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebes der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauerhaften Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, dass die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreites mit erheblichem Streitwert (§ 160 InsO), eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO), eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gemäß § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung, Anordnung der Eigenverwaltung (§ 271 InsO), verbunden gemäß § 29 Abs. 2 InsO mit einer Gläubigerversammlung, in der die angemeldeten Forderungen geprüft werden. Ist die Gläubigerversammlung beschlussunfähig, gilt die Zustimmung der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen als erteilt (§ 160 InsO). Der vollständige Beschluss nebst Rechtsmittelbelehrung kann auf der Geschäftsstelle eingesehen werden. Löschungsfristen: Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende: Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen. Veröffentlichungen im Restschuldbefreiungsverfahren werden spätestens sechs Monate nach rechtskräftiger Entscheidung über die Restschuldbefreiung gelöscht. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Hinweis:
Informationen nach Art. 13 und 14 der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) finden Sie unter dem Link https://ag-md.sachsen-anhalt.de/amtsgericht/datenschutzerklaerung/.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, werden darauf hingewiesen, dass sie unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären können; die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilprozessordnung Genannten bleibt unberührt.
- 340 IN 150/24 (361) - (01.08.2024)
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.