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Insolvenzprofil
BAUMASCH Baumaschinen Vertriebs Gesellschaft mbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Sachsen-Anhalt
Adresse
Am Bahnhof 5, 06408 Ilberstedt
Handelsregister
Amtsgericht Stendal HRB 11622
EUID
DEW1215.HRB11622
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Magdeburg
Aktenzeichen
340 IN 155/24 (371)
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Eröffnung
30.07.2024 , 09:30 Uhr
Forderungsanmeldefrist
16.09.2024
Berichtstermin
15.10.2024
Gegenstand des Unternehmens
Herstellung und Vertrieb von Bau- und Industriemaschinen jeglicher Art
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der BAUMASCH Baumaschinen Vertriebs Gesellschaft mbH in Ilberstedt ist am 30.07.2024 um 09:30 Uhr durch das Amtsgericht Magdeburg eröffnet worden. Zuvor war im Antragsverfahren zum vorläufigen Sachwalter Dipl.-Wirtsch.jur. Lars Rühmland bestellt worden, der nun als Insolvenzverwalter fungiert. Die Gläubiger wurden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 16.09.2024 anzumelden. Als Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin wurde der 15.10.2024 festgesetzt. Bis zu diesem Datum sind Widersprüche gegen Forderungen sowie Anträge bezüglich des Verwalters, eines Gläubigerausschusses und weiterer Verfahrensschritte schriftlich bei Gericht einzureichen. Das schriftliche Verfahren ist angeordnet. Die Insolvenztabelle wird innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums zwischen Anmeldefrist und Stichtag zur Einsicht niedergelegt. Eine Vergütungsfestsetzung für den vorläufigen Sachwalter erfolgte durch Beschluss vom 24.07.2025, wobei von einer ausführlichen Veröffentlichung abgesehen wurde.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der BAUMASCH Baumaschinen Vertriebs Gesellschaft mbH wurde am 30.07.2024 um 09:30 Uhr durch das Amtsgericht Magdeburg eröffnet. Zuvor war im Antragsverfahren zum vorläufigen Sachwalter Dipl.-Wirtsch.jur. Lars Rühmland bestellt worden, der nun als Insolvenzverwalter tätig ist. Di…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der BAUMASCH Baumaschinen Vertriebs Gesellschaft mbH wurde am 30.07.2024 um 09:30 Uhr durch das Amtsgericht Magdeburg eröffnet. Zuvor war im Antragsverfahren zum vorläufigen Sachwalter Dipl.-Wirtsch.jur. Lars Rühmland bestellt worden, der nun als Insolvenzverwalter tätig ist. Die Gläubiger wurden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 16.09.2024 anzumelden. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 15.10.2024. Im weiteren Verfahrensverlauf hat der Insolvenzverwalter am 31.07.2024 angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht (Masseunzulänglichkeit). Die Vergütung des vorläufigen Sachwalters wurde durch Beschluss vom 24.07.2025 festgesetzt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
340 IN 155/24 (371): In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der BAUMASCH Baumaschinen Vertriebs Gesellschaft mbH, Am Bahnhof 5, 06408 Ilberstedt, Herstellung und Vertrieb von Bau- und Industriemaschinen jeglicher Art (AG Stendal, HRB 11622), vertr. d.: Ralf Lehmann, Calber Landstraße 59, 06385 Aken (Elbe), …
340 IN 155/24 (371): In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der BAUMASCH Baumaschinen Vertriebs Gesellschaft mbH, Am Bahnhof 5, 06408 Ilberstedt, Herstellung und Vertrieb von Bau- und Industriemaschinen jeglicher Art (AG Stendal, HRB 11622), vertr. d.: Ralf Lehmann, Calber Landstraße 59, 06385 Aken (Elbe), (Geschäftsführer), ist heute folgendes angeordnet worden:
Gemäß § 270a Abs. 1 InsO wird zum vorläufigen Sachwalter bestellt: Dipl.-Wirtsch.jur. Lars Rühmland, Klausenerstraße 24, 39112 Magdeburg, Tel.: 0391/6286260, Fax: 0391/6286266, E-Mail: magdeburg@insolvenzverwaltungen.de, Internet: www.insolvenzverwaltungen.de.
Die Antragstellerin ist berechtigt, unter der Aufsicht des vorläufigen Sachwalters ihr Vermögen weiter zu verwalten und darüber zu verfügen.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen die Entscheidung kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde von der Antragstellerin und von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Magdeburg, Breiter Weg 203-206, 39104 Magdeburg, einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Magdeburg, 14.05.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Magdeburg: Über das Vermögen der BAUMASCH Baumaschinen Vertriebs Gesellschaft mbH, Am Bahnhof 5, 06408 Ilberstedt, Herstellung und Vertrieb von Bau- und Industriemaschinen jeglicher Art (AG Stendal, HRB 11622), vertr. d.: Ralf Lehmann, Calber Landstraße 59, 06385 Aken (Elbe), (Geschäftsführer), ist am 30.07…
Amtsgericht Magdeburg: Über das Vermögen der BAUMASCH Baumaschinen Vertriebs Gesellschaft mbH, Am Bahnhof 5, 06408 Ilberstedt, Herstellung und Vertrieb von Bau- und Industriemaschinen jeglicher Art (AG Stendal, HRB 11622), vertr. d.: Ralf Lehmann, Calber Landstraße 59, 06385 Aken (Elbe), (Geschäftsführer), ist am 30.07.2024 um 09:30 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Dipl.-Wirtsch.jur. Lars Rühmland, Klausenerstraße 24, 39112 Magdeburg, Tel.: 0391/6286260, Fax: 0391/6286266, E-Mail: magdeburg@insolvenzverwaltungen.de, Internet: www.insolvenzverwaltungen.de.
Die Gläubiger werden aufgefordert Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 16.09.2024 anzumelden; dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO). Das schriftliche Verfahren ist angeordnet (§ 5 InsO).
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, ist der 15.10.2024. Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein: a) Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden, b) Anträge über die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO) sowie gegebenenfalls über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO), Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO), eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO), den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan, die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO), besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert, eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO), eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO), Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO), eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.
Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (16.09.2024) und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich geprüft werden (15.10.2024), liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen Verfahren dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben werden. Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Löschungsfristen: Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende: Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Hinweis:
Informationen nach Art. 13 und 14 der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) finden Sie unter dem Link https://ag-md.sachsen-anhalt.de/amtsgericht/datenschutzerklaerung/.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, werden darauf hingewiesen, dass sie unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären können; die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilprozessordnung Genannten bleibt unberührt.
- 30.07.2024 - (340 IN 155/24 (371))
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Geschäfts-Nr.: 340 IN 155/24 (371). In dem Insolvenzverfahren BAUMASCH Baumaschinen Vertriebs Gesellschaft mbH, Am Bahnhof 5, 06408 Ilberstedt, Herstellung und Vertrieb von Bau- und Industriemaschinen jeglicher Art (AG Stendal, HRB 11622), vertr. d.: 1. Ralf Lehmann, Calber Landstraße 59, 06385 Aken (Elbe), (bisheriger…
Geschäfts-Nr.: 340 IN 155/24 (371). In dem Insolvenzverfahren BAUMASCH Baumaschinen Vertriebs Gesellschaft mbH, Am Bahnhof 5, 06408 Ilberstedt, Herstellung und Vertrieb von Bau- und Industriemaschinen jeglicher Art (AG Stendal, HRB 11622), vertr. d.: 1. Ralf Lehmann, Calber Landstraße 59, 06385 Aken (Elbe), (bisheriger Geschäftsführer), 2. Wirtschaftsjurist Markus Korbien LL.M., Klausenerstraße 24, 39112 Magdeburg, (Prozesspfleger), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Sachwalters durch Beschluss des Insolvenzgerichts festgesetzt worden. Der vollständige Beschluss nebst Rechtsmittelbelehrung kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Aufgrund der Nichtöffentlichkeit des Verfahrens sowie Art. 97 GG wird von einer ausführlicheren Veröffentlichung der Vergütung abgesehen. Im Übrigen wird auf die seit 25.05.2018 geltende EU Datenschutz-Grundverordnung verwiesen. Die Entscheidung des BGH vom 14.12.2017 (IX ZB 65/16) wird damit als ausreichend beachtet angesehen.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Magdeburg, Breiter Weg 203-206, 39104 Magdeburg, einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Magdeburg, Breiter Weg 203-206, 39104 Magdeburg, einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Die sofortige Beschwerde/befristete Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument, das für die Bearbeitung durch die Gerichte geeignet ist, eingelegt werden. Hierzu muss die sofortige Beschwerde/befristete Erinnerung von der verantwortenden Person mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen oder signiert auf einem der in § 130a Abs. 4 ZPO beschriebenen sicheren Übermittlungswege eingereicht werden. Eine einfache E-Mail reicht nicht aus. Einzelheiten zum Dateiformat und zu den technischen Anforderungen sind der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) sowie den "Informationen zum Elektronischen Rechtsverkehr" auf der Internet-Seite www.justiz.de zu entnehmen.
Amtsgericht Magdeburg, 24.07.2025.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Magdeburg: In dem Insolvenzverfahren BAUMASCH Baumaschinen Vertriebs Gesellschaft mbH, Am Bahnhof 5, 06408 Ilberstedt, Herstellung und Vertrieb von Bau- und Industriemaschinen jeglicher Art (AG Stendal, HRB 11622), vertr. d.: Ralf Lehmann, Calber Landstraße 59, 06385 Aken (Elbe), (Geschäftsführer), hat der …
Amtsgericht Magdeburg: In dem Insolvenzverfahren BAUMASCH Baumaschinen Vertriebs Gesellschaft mbH, Am Bahnhof 5, 06408 Ilberstedt, Herstellung und Vertrieb von Bau- und Industriemaschinen jeglicher Art (AG Stendal, HRB 11622), vertr. d.: Ralf Lehmann, Calber Landstraße 59, 06385 Aken (Elbe), (Geschäftsführer), hat der Insolvenzverwalter gem. § 208 InsO mit Schriftsatz vom 31.07.2024 angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.
- 340 IN 155/24 (371) - (02.08.2024)
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