Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
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Verfahrensfortschritt
Antrag / Prüfung
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzeröffnung
Berichte & Termine
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Elektro Bumler GmbH ist eröffnet. Das Registergericht ist das Amtsgericht Freiburg, während die Bekanntmachung vom Amtsgericht Konstanz als Insolvenzgericht stammt. Die Verfahrensbevollmächtigten sind die Rechtsanwälte GRUB BRUGGER aus Stuttgart. Im schriftlichen Verfahren erfolgt die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen gemäß § 38 InsO. Den Beteiligten steht bis zum 14.10.2026 Gelegenheit offen, den Forderungsanmeldungen beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Ein solcher Widerspruch muss formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgegeben werden; eine einfache E-Mail ist nicht ausreichend. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine separate Benachrichtigung. Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen liegen auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht aus. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft; Forderungen, gegen die kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Originalbekanntmachung
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