Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Elektro Döbler GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Sachsen
Adresse
Pestalozzistraße 11, 08393 Meerane
Handelsregister
Amtsgericht Chemnitz HRB 9841
EUID
DEU1206.HRB9841
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
405 IN 180/24
Phase
Forderungsanmeldung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. jur. Marlon Foit
Adresse
Bosestraße 9, 08056 Zwickau
Telefon
0375 30317215
E-Mail
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
15.02.2024 , 12:30 Uhr
Eröffnung
02.05.2024 , 14:30 Uhr
Forderungsanmeldefrist
21.06.2024
Frist für Anträge
02.08.2024
Gegenstand des Unternehmens
Durchführung von Elektroinstallationsarbeiten aller Art und Einzelhandel mit Elektroartikeln.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Elektro Döbler GmbH ist am 02.05.2024 um 14:30 Uhr eröffnet worden. Zuvor war bereits am 15.02.2024 die Anordnung vorläufiger Maßnahmen erfolgt, wobei Rechtsanwalt Dr. jur. Marlon Foit zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt wurde. Mit der Verfahrenseröffnung ist derselbe Rechtsanwalt als endgültiger Insolvenzverwalter bestellt worden. Der Verwalter hat dem Gericht am 07.05.2024 die drohende Masseunzulänglichkeit angezeigt. Die Insolvenzgläubiger wurden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 21.06.2024 schriftlich anzumelden. Anträge zur Beschlussfassung über die Beibehaltung des Verwalters oder die Wahl eines neuen Verwalters sowie weitere Gläubigeranträge sind bis zum 02.08.2024 beim Amtsgericht Chemnitz einzureichen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 405 IN 180/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Elektro Döbler GmbH, vertr.d.d. GF Pestalozzistraße 11, 08393 Meerane, Amtsgericht Chemnitz , HRB 9841
vertreten durch den Geschäftsführer Olaf Döbler
ergeht am 15.02.2024 nachfolgende Entscheid…
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 405 IN 180/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Elektro Döbler GmbH, vertr.d.d. GF Pestalozzistraße 11, 08393 Meerane, Amtsgericht Chemnitz , HRB 9841
vertreten durch den Geschäftsführer Olaf Döbler
ergeht am 15.02.2024 nachfolgende Entscheidung:
1. Zur Sicherung der künftigen Insolvenzmasse wird am 15.02.2024 um 12:30 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung
angeordnet.
2. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird
Rechtsanwalt
Dr. jur. Marlon Foit
Bosestraße 9
08056 Zwickau
Telefon geschäftlich: 0375 30317215
Telefax: 0375 35319598
Email geschäftlich: info@sbf-inso.de
bestellt.
3. Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (allgemeiner Zustimmungsvorbehalt gemäß § 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative InsO).
4. Der vorläufige Insolvenzverwalter hat die Aufgabe, die Unternehmensführung zu überwachen und das Vermögen im Gläubigerinteresse zu sichern und zu erhalten.
5. Er ist berechtigt, das vollstreckungsbefangene Vermögen in Besitz zu nehmen, insbesondere Forderungen - auch Bankguthaben - auf ein von ihm für die Insolvenzmasse einzurichtendes Sonderkonto einzuziehen. Rechte Dritter bleiben davon unberührt.
6. Die Drittschuldner dürfen nur an den vorläufigen Insolvenzverwalter leisten, es sei denn dieser stimmt den Leistungen an die Schuldnerin zu.
7. Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, die Geschäftsräume der Schuldnerin zu betreten, dort Nachforschungen anzustellen und Auskünfte aus behördlich geführten Registern und von Dritten, insbesondere von Bank- und Kreditinstituten, Sparkassen, Finanzbehörden, Sozialbehörden, Sozialversicherungsträgern, Rechtsanwälten, Notaren, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern zur Erfüllung seiner Aufgaben einzuholen (§ 22 Abs. 3 InsO).
8. Die Schuldnerin hat dem vorläufigen Insolvenzverwalter Einsicht in Bücher und Geschäftspapiere zu gestatten und alle erforderlichen Auskünfte zu erteilen (§ 22 Abs. 2 InsO).
9. Dem vorläufigen Insolvenzverwalter werden die im Verfahren notwendigen Zustellungen übertragen, ausgenommen sind die Zustellungen an die Schuldnerin.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 405 IN 180/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Elektro Döbler GmbH, vertr.d.d. GF Pestalozzistraße 11, 08393 Meerane, Amtsgericht Chemnitz , HRB 9841
vertreten durch den Geschäftsführer Olaf Döbler
- hat der Insolvenzverwalter dem Gericht am 07.05.202…
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 405 IN 180/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Elektro Döbler GmbH, vertr.d.d. GF Pestalozzistraße 11, 08393 Meerane, Amtsgericht Chemnitz , HRB 9841
vertreten durch den Geschäftsführer Olaf Döbler
- hat der Insolvenzverwalter dem Gericht am 07.05.2024, mit Schreiben vom 06.05.2024, die drohende Masseunzulänglichkeit angezeigt, § 208 InsO.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 405 IN 180/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Elektro Döbler GmbH, vertr.d.d. GF Pestalozzistraße 11, 08393 Meerane, Amtsgericht Chemnitz , HRB 9841
vertreten durch den Geschäftsführer Olaf Döbler
ergeht am 02.05.2024 nachfolgende Entscheidung:
1. Üb…
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 405 IN 180/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Elektro Döbler GmbH, vertr.d.d. GF Pestalozzistraße 11, 08393 Meerane, Amtsgericht Chemnitz , HRB 9841
vertreten durch den Geschäftsführer Olaf Döbler
ergeht am 02.05.2024 nachfolgende Entscheidung:
1. Über das Vermögen der Schuldnerin (Geschäftszweig: Elektroinstallationsarbeiten, Einzelhandel mit Elektroartikeln) wird am 02.05.2024 um 14:30 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
2. Zum Insolvenzverwalter wird
Rechtsanwalt
Dr. jur. Marlon Foit
Bosestraße 9
08056 Zwickau
Telefon geschäftlich: 0375 30317215
Telefax: 0375 35319598
Email geschäftlich: info@sbf-inso.de
bestellt.
3. Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die Zustellungen im Sinne des § 30 Abs. 2 InsO durchzuführen - ausgenommen ist die Zustellung an die Schuldnerin.
4. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich zweifach bis zum 21.06.2024 anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Dabei sind der Gegenstand, an welchem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechtes sowie die gesicherte Forderung genau zu bezeichnen. Wer diese Mitteilung an den Insolvenzverwalter schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstandenen Schaden.
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, dürfen nicht mehr an die Schuldnerin, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter leisten.
5. Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft, Forderungen, gegen die bis dahin kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
6. Anträge zur Beschlussfassung über die Beibehaltung des mit hiesigem Beschluss bestellten Insolvenzverwalters oder die Wahl eines neuen Insolvenzverwalters, die Wahl eines Gläubigerausschusses und die Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO, Anordnungen der Gläubiger zur Rechnungslegung (§ 66 Abs. 3 InsO), Anordnungen der Gläubiger zur Verwahrung von Wertgegenständen (§ 149 Abs. 2 InsO), Beauftragung eines Insolvenzplans (§§ 157 Satz 2, 218 Abs. 2 InsO) sowie Widersprüche gegen die Feststellung der angemeldeten Forderungen sind durch den Insolvenzverwalter, die Schuldnerin und die Gläubiger bis zum 02.08.2024 beim Amtsgericht Chemnitz, Gerichtsstraße 2, 09112 Chemnitz schriftlich einzureichen.
Die in dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem (www.insolvenzbekanntmachungen.de) vom Gericht veranlasste Veröffentlichung von personenbezogenen Daten aus dem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
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