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Insolvenzprofil
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Der Verkauf von Beleuchtungskörpern/ Elektrogeräten und Elektromaterial und -Zubehör.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Elektro Helm GmbH ist anhängig. Das Amtsgericht Saarbrücken, Außenstelle Sulzbach, hat die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters festgesetzt. Im weiteren Verfahrensverlauf hat das Gericht der Schlussverteilung zugestimmt. Die Beteiligten erhielten Gelegenheit, bis zum 25.09.2025 im schriftlichen Verfahren zur Schlussrechnung, zum Schlussverzeichnis der Forderungen sowie zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen Stellung zu nehmen. Nach der Anzeige des Insolvenzverwalters betragen die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO 32.292,03 EUR. Für die Verteilung an die Gläubiger steht ein Betrag von 745,15 EUR zur Verfügung, wovon gegebenenfalls noch restliche Masseverbindlichkeiten abgezogen werden müssen. Das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters liegen nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk auf der Geschäftsstelle des Gerichts zur Einsicht aus.
Originalbekanntmachung · Schlussverteilung
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