Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
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Verfahrensfortschritt
Antrag / Prüfung
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzeröffnung
Berichte & Termine
Gegenstand des Unternehmens ist die Verwertung von Abfällen, der Einsatz von Umwelttechniken jeglicher Art sowie die Entwicklung neuer Umwelttechniken, die Endgasung von Mülldeponien und Beseitigung von Deponiesickerwässern, Herstellung und Vertrieb von organischen Komposten, Beseitigung kontaminierter Böden, biologische und thermische Bodensanierung, Entwässerung von Klärschlämmen, die Durchführung von Arbeiten im Bereich des Hoch- und Tiefbaues sowie die Vermietung und Verpachtung von Betriebs- und Anlagevermögen zur Durchführung solcher Zwecke an Dritte. Die Herstellung, der Vertrieb, die Wartung, die Reparatur und die Vermietung von Schweißstromerzeugern und Plasmamaschinen sowie von Pipelineequipment. Die abfallwirtschaftliche Logistik für Offshore- und Onshorebohrungen der Erdöl- und Erdgasindustrie sowie das Behandeln und die Entsorgung der dort anfallenden festen und flüssigen Abfällen. Die Entwicklung der Technik zur Erzeugung regenerativer Energien, die Herstellung und der Betrieb sowie der Vertrieb der zur Erzeugung regenerativer Energien erforderliche Anlagen und der Vertrieb von Energie. Hiervon werden in der Bundesrepublik Deutschland und in Irland nur folgende Tätigkeiten ausgeübt: Die Vermietung und Verpachtung von Betriebs- und Anlagevermögen zur Durchführung solcher Zwecke an Dritte; die Herstellung, der Vertrieb, die Wartung, die Reparatur und die Vermietung von Schweißstromerzeugern und Plasmamaschinen sowie von Pipelineequipment, die Entwicklung der Technik zur Erzeugung regenerativer Energien, die Herstellung und der Betrieb sowie der Vertrieb der zur Erzeugung regenerativer Energien erforderliche Anlagen und der Vertrieb von Energie. Im- und Export von und Handel mit Maschinen, Geräten, Ersatzteilen sowie Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen, soweit nicht eine gesonderte Genehmigung erforderlich ist.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der UP International GmbH ist eröffnet. Im Rahmen des Eröffnungsverfahrens hat der vorläufige Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen beantragt. Das Amtsgericht Neuwied hat diese Beträge gemäß den gesetzlichen Bestimmungen festgesetzt. Die festgesetzten Beträge sind gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO nicht zu veröffentlichen. Die Bekanntmachung erfolgt auszugsweise nach § 9 Abs. 2 S. 2 InsO. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Neuwied eingesehen werden. Der vorläufige Insolvenzverwalter erhält in der Regel 25 Prozent der Vergütung des Insolvenzverwalters bezogen auf das Vermögen, auf das sich seine Tätigkeit während des Eröffnungsverfahrens erstreckt. Es wurden Erhöhungstatbestände geltend gemacht, sodass Zuschläge festzusetzen waren. Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen. Gegen die Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde oder, falls die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde und der Gegenstandswert 200,00 EUR nicht übersteigt, befristete Erinnerung eingelegt werden.
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