Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Elektro Kellner GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Bayern
Adresse
Benzstraße 8, 93128 Regenstauf
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Regensburg HRB 9549
Stammkapital
25.000,00 EUR
EUID
DED3410V.HRB9549
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Regensburg - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
2 IN 93/26
Phase
Forderungsanmeldung
Termine & Fristen
Gläubigerversammlung
29.09.2026 , 10:00 Uhr
Widerspruchsfrist Forderungsanmeldungen
27.10.2026
Gegenstand des Unternehmens
Die Ausführung von Elektroinstallationen, die Entwicklung von und der Handel mit elektrischen Geräten und Steuerungen sowie der Anlagenbau.
Wirtschaftszweig
Hauptbranche
Elektro & Elektronik
Subbranche
Elektroinstallation
Nebenbranche
Handel
Geschäftstätigkeit
Ausführung von Elektroinstallationen, Entwicklung und Handel mit elektrischen Geräten sowie Anlagenbau
Zusammenfassung des Verfahrens
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Elektro Kellner GmbH, Benzstraße 8, 93128 Regenstauf, ist das Verfahren am 22.06.2026 eröffnet. Ein Eröffnungsbeschluss vom 30.04.2026 wurde um die Handelsregisterstelle ergänzt. Das Amtsgericht Regensburg beabsichtigt zudem, über den Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters zu entscheiden; die Gläubiger haben hierzu eine Frist von zwei Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung zur Stellungnahme.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Elektro Kellner GmbH ist eröffnet. Das Amtsgericht Regensburg hat am 30.04.2026 den Eröffnungsbeschluss erlassen und die Handelsregisterstelle der Schuldnerin ergänzt. Im Rahmen des Verfahrens beabsichtigt das Gericht, über den Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwa…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Elektro Kellner GmbH ist eröffnet. Das Amtsgericht Regensburg hat am 30.04.2026 den Eröffnungsbeschluss erlassen und die Handelsregisterstelle der Schuldnerin ergänzt. Im Rahmen des Verfahrens beabsichtigt das Gericht, über den Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters zu entscheiden. Die Insolvenzgläubiger erhalten die Gelegenheit, innerhalb von zwei Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung zum Vergütungsantrag Stellung zu nehmen. Zudem wird ein Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Wahl eines neuen Mitgliedes des Gläubigerausschusses auf den 29.09.2026 bestimmt.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Elektro Kellner GmbH ist eröffnet. Das Amtsgericht Regensburg hat am 30.04.2026 den Eröffnungsbeschluss erlassen. Im Rahmen des Verfahrens wurde die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Jochen Wagner festgesetzt, wobei e…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Elektro Kellner GmbH ist eröffnet. Das Amtsgericht Regensburg hat am 30.04.2026 den Eröffnungsbeschluss erlassen. Im Rahmen des Verfahrens wurde die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Jochen Wagner festgesetzt, wobei ein Vermögenswert von 1.752.639,07 EUR zugrunde gelegt wurde. Die Gläubiger hatten die Gelegenheit, zum Vergütungsantrag Stellung zu nehmen. Zudem wurde ein Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Wahl eines neuen Mitgliedes des Gläubigerausschusses auf den 29.09.2026 bestimmt.
Originalbekanntmachung · Forderungsanmeldung
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Elektro Kellner GmbH mit Sitz in Regenstauf ist beim Amtsgericht Regensburg anhängig (Aktenzeichen 2 IN 93/26). Der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen ist gestellt worden. Am 30.04.2026 ist ein Eröffnungsbeschluss ergangen, dessen Rubrum am…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Elektro Kellner GmbH mit Sitz in Regenstauf ist beim Amtsgericht Regensburg anhängig (Aktenzeichen 2 IN 93/26). Der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen ist gestellt worden. Am 30.04.2026 ist ein Eröffnungsbeschluss ergangen, dessen Rubrum am 22.06.2026 um die Handelsregisterdaten der Schuldnerin (HRB 9549) ergänzt wurde. Rechtsanwalt Jochen Wagner ist als vorläufiger Insolvenzverwalter tätig. Die Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters sind festgesetzt worden; dabei wurde ein Vermögenswert von 1.752.639,07 EUR zugrunde gelegt und eine Erhöhung des Regelsatzes um 80 % für Tätigkeiten wie Betriebsfortführung, M&A-Prozess und Bauinsolvenz genehmigt. Ein Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Wahl eines neuen Mitgliedes des Gläubigerausschusses ist für den 29.09.2026 um 10:00 Uhr bestimmt. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (Tabellenblattnummer 100-113) erfolgt im schriftlichen Verfahren. Die Beteiligten haben Gelegenheit, bis zum 27.10.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Forderungen, gegen die kein Widerspruch erhoben wird, gelten nach Ablauf der Frist als festgestellt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
2 IN 93/26
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Elektro Kellner GmbH, Benzstraße 8, 93128 Regenstauf, vertreten durch den Geschäftsführer Kellner Thomas
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Dr. Weinelt & Collegen, Augustenstraße 11/19, 93049 Regensburg
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Das Insolvenzgericht beabsichtigt…
2 IN 93/26
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Elektro Kellner GmbH, Benzstraße 8, 93128 Regenstauf, vertreten durch den Geschäftsführer Kellner Thomas
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Dr. Weinelt & Collegen, Augustenstraße 11/19, 93049 Regensburg
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Das Insolvenzgericht beabsichtigt, über den Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters zu entscheiden.
Die Insolvenzgläubiger erhalten die Gelegenheit, innerhalb von zwei Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung zum Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters Stellung zu nehmen.
Der Vergütungsantrag kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Regensburg - Insolvenzgericht - 18.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
2 IN 93/26
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In dem Verfahren über den Antrag d.
Elektro Kellner GmbH, Benzstraße 8, 93128 Regenstauf, vertreten durch den Geschäftsführer Kellner Thomas
Registergericht: Amtsgericht Regensburg Registergericht Register-Nr.: HRB 9549
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Dr. Weinelt & Collegen, August…
2 IN 93/26
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In dem Verfahren über den Antrag d.
Elektro Kellner GmbH, Benzstraße 8, 93128 Regenstauf, vertreten durch den Geschäftsführer Kellner Thomas
Registergericht: Amtsgericht Regensburg Registergericht Register-Nr.: HRB 9549
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Dr. Weinelt & Collegen, Augustenstraße 11/19, 93049 Regensburg
Geschäftszweig/Beschäftigung: Elektroinstallation und Handel
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
erlässt das Amtsgericht Regensburg am 22.06.2026 folgenden
Beschluss
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Das Rubrum des Eröffnungsbeschlusses vom 30.04.2026 wird um die Handelsregisterstelle der Schuldnerin ergänzt, sodass die Bezeichnung der Schuldnerin wie folgt lautet:
Elektro Kellner GmbH, Benzstraße 8, 93128 Regenstauf, vertreten durch den Geschäftsführer Kellner Thomas
Registergericht: Amtsgericht Regensburg Registergericht Register-Nr.: HRB 9549
- Schuldnerin -
Amtsgericht - Insolvenzgericht - Regensburg, 22.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
2 IN 93/26
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Elektro Kellner GmbH, Benzstraße 8, 93128 Regenstauf, vertreten durch den Geschäftsführer Kellner Thomas
Registergericht: Amtsgericht Regensburg Registergericht Register-Nr.: HRB 9549
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Dr. Weinelt & College…
2 IN 93/26
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Elektro Kellner GmbH, Benzstraße 8, 93128 Regenstauf, vertreten durch den Geschäftsführer Kellner Thomas
Registergericht: Amtsgericht Regensburg Registergericht Register-Nr.: HRB 9549
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Dr. Weinelt & Collegen, Augustenstraße 11/19, 93049 Regensburg
Terminsbestimmung:
Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Wahl eines neuen Mitgliedes des Gläubigerausschusses
wird bestimmt auf
Dienstag, 29.09.2026, 10:00 Uhr
Sitzungssaal E04, EG, Augustenstr. 5, 93049 Regensburg
Amtsgericht Regensburg - Insolvenzgericht - 18.08.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
2 IN 93/26
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Elektro Kellner GmbH, Benzstraße 8, 93128 Regenstauf, vertreten durch den Geschäftsführer Kellner Thomas
Registergericht: Amtsgericht Regensburg Registergericht Register-Nr.: HRB 9549
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Dr. Weinelt & College…
2 IN 93/26
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Elektro Kellner GmbH, Benzstraße 8, 93128 Regenstauf, vertreten durch den Geschäftsführer Kellner Thomas
Registergericht: Amtsgericht Regensburg Registergericht Register-Nr.: HRB 9549
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Dr. Weinelt & Collegen, Augustenstraße 11/19, 93049 Regensburg
Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Jochen Wagner, Ditthornstraße 5, 93055 Regensburg, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:
Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
Gesamtbetrag
in Abzug zu bringender Vorschuss
Endbetrag
Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Gründe:
Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des vorläufigen Insolvenzverwalters vom 05.06.2026 und 21.09.2026.
Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der vorläufigen Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von 1.752.639,07 EUR auszugehen.
Der vorläufige Insolvenzverwalter beantragt eine Erhöhung des Regelsatzes um insgesamt 80 %.
Auf die ausführliche Begründung in seinem Antrag vom 05.06.2026/21.09.2026 wird Bezug genommen.
Die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters war gemäß §§ 63 Abs. 3 InsO, 10, 11, 2 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) in Höhe von BETRAG EUR (25% der Regelvergütung) festzusetzen.
Es war ein Übersteigen des Regelsatzes um 80 % gerechtfertigt.
Nach § 3 Abs. 1 InsVV ist die Regelvergütung zu erhöhen, wenn Besonderheiten der Geschäftsführung des vorläufigen Insolvenzverwalters dies rechtfertigen.
Im vorliegenden Fall wurden Zuschläge für folgende Tätigkeiten beantragt:
1. Betriebsfortführung - 25%: Der Betrieb der Schuldnerin wurde über einen Zeitraum von 2,5 Monaten mit 56 Mitarbeitern fortgeführt. Der vorläufige Insolvenzverwalter gab zahlreiche Zahlungszusagen gegenüber Lieferanten ab und zeichnete die notwendigen Bestellungen persönlich gegen.
2. M&A Prozess - 25%: Bereits während der vorläufigen Insolvenz wurde unter Beiziehung einer M6A Beraterfirma ein Investorenprozess in Gang gesetzt, wobei mit 2 Interessenten weitergehende Gespräche vor Ort geführt wurden. Der abgeschlossene Kaufvertrag für das Unternehmen musste allerdings kurzfristig rückabgewickelt werden.
3. Bauinsolvenz - 20%: Der Auftragsbestand musste möglichst schnell geprüft und priorisiert werden, die Liquiditätslage sehr schlecht war und trotzdem Versicherungen und notwendige Materialbestellungen erfolgen mussten. Insbesondere zwei Bauvorhaben verursachten einen hohen Arbeitsanfall (Fertigstellung einer Grundschule und Räumung einer Baustelle unter mit Polizeieinsatz).
4. Zusammenarbeit mit dem Gläubigerausschuss - 10%: Die notwendigen Tätigkeiten erfolgten in enger Abstimmung mit dem Gläubigerausschuss, dem alle Unterlagen und Informationen zur Verfügung gestellt wurden.
In der Gesamtschau war die Erhöhung des Regelsatzes um 80 % nachvollziehbar und angemessen, aber auch ausreichend.
Die Umsatzsteuer war gem. §§ 10, 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Der Berechnung der Auslagenpauschale gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde eine Regelvergütung in Höhe von BETRAG EUR zugrunde gelegt.
Die Auslagenpauschale von 15 % der Regelvergütung für das erste Jahr der Tätigkeit sowie von 10 % für jedes weitere Jahr gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde - unter Beachtung der maximalen Monatspauschale in Höhe von 350,00 EUR und der Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV - festgesetzt.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen. Der mit Beschluss vom 07.07.2026 bewilligte Vorschuss war in Abzug zu bringen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 Euro übersteigt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Regensburg
Augustenstr. 3
93049 Regensburg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Regensburg
Augustenstr. 3
93049 Regensburg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht Regensburg - Insolvenzgericht - 29.09.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
2 IN 93/26
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Elektro Kellner GmbH, Benzstraße 8, 93128 Regenstauf, vertreten durch den Geschäftsführer Kellner Thomas
Registergericht: Amtsgericht Regensburg Registergericht Register-Nr.: HRB 9549
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Dr. Weinelt & College…
2 IN 93/26
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Elektro Kellner GmbH, Benzstraße 8, 93128 Regenstauf, vertreten durch den Geschäftsführer Kellner Thomas
Registergericht: Amtsgericht Regensburg Registergericht Register-Nr.: HRB 9549
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Dr. Weinelt & Collegen, Augustenstraße 11/19, 93049 Regensburg
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 100-113 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 27.10.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Regensburg - Insolvenzgericht - 06.10.2026
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