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Insolvenzprofil
Elektrotechnik Brysiak GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Aktuell
Vorläufige Maßnahmen
3Offen
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Priesterhof 56, 45472 Mülheim an der Ruhr
Handelsregister
Amtsgericht Duisburg HRB 37067
EUID
DER1202.HRB37067
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Duisburg
Aktenzeichen
603 IN 40/24
Phase
Vorläufiges Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Sebastian Laboga
Adresse
Zweigertstr. 53, 45130 Essen
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
12.09.2024 , 10:00 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
die Verlegung von Kabeln und Elektrotechnik.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Duisburg hat in dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Elektrotechnik Brysiak GmbH die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters festgesetzt. Die Festsetzung erfolgt gemäß §§ 21, 63, 64 InsO. Grundlage für die Berechnung ist das Vermögen, auf das sich die Tätigkeit des Verwalters während des Eröffnungsverfahrens erstreckt hat. Die Vergütung beträgt in der Regel 25 Prozent der Vergütung des Insolvenzverwalters, wobei der Regelsatz mindestens 1.400,00 EUR beträgt. Neben der Vergütung sind besondere Kosten als Auslagen zu erstatten oder ein vergütungsabhängiger Pauschsatz von maximal 30 Prozent der Regelvergütung zu gewähren. Vorliegend ist der Pauschbetrag vom Gericht festgesetzt worden. Nähere Einzelheiten ergeben sich aus den Tätigkeitsberichten und dem Vergütungsantrag vom 21.08.2025. Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde innerhalb von zwei Wochen statthaft. Die Veröffentlichung des Beschlusses erfolgt auszugsweise, da eine vollständige Veröffentlichung schützenswerte Interessen verletzen könnte. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts eingesehen werden.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Elektrotechnik Brysiak GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 37067, wurde durch das Amtsgericht Duisburg behandelt. Am 12.09.2024 sind vorläufige Maßnahmen angeordnet worden. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Sebastian Lab…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Elektrotechnik Brysiak GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 37067, wurde durch das Amtsgericht Duisburg behandelt. Am 12.09.2024 sind vorläufige Maßnahmen angeordnet worden. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Sebastian Laboga bestellt worden. Verfügungen der Schuldnerin über Vermögensgegenstände sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Verwalters wirksam. Den Drittschuldnern ist die Zahlung an die Schuldnerin untersagt worden, während der vorläufige Verwalter ermächtigt wurde, Bankguthaben und Forderungen einzuziehen. Später ist eine Vergütungsentscheidung für den vorläufigen Insolvenzverwalter ergangen, wobei die Vergütung und Auslagen festgesetzt wurden. Die Entscheidung verweist auf Tätigkeitsberichte und einen Vergütungsantrag vom 21.08.2025. Gegen die Festsetzung ist eine sofortige Beschwerde innerhalb von zwei Wochen statthaft.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 603 IN 40/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 37067 eingetragenen Elektrotechnik Brysiak GmbH, Priesters Hof 56, 45472 Mülheim an der Ruhr, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Agnes Monika Brysiak…
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 603 IN 40/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 37067 eingetragenen Elektrotechnik Brysiak GmbH, Priesters Hof 56, 45472 Mülheim an der Ruhr, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Agnes Monika Brysiak-Tworuszka, Priesters Hof 56, 45472 Mülheim an der Ruhr
sind die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer festgesetzt worden (§§ 21, 63, 64 InsO).
Nach §§ 21, 63 InsO hat er Anspruch auf Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen.
Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist das Vermögen, auf das sich seine Tätigkeit während des Eröffnungsverfahren erstreckt hat. Maßgebend für die Wertermittlung ist der Zeitpunkt der Beendigung der vorläufigen Verwaltung oder der Zeitpunkt, ab dem der Gegenstand nicht mehr der vorläufigen Verwaltung unterliegt.
Die Vergütung beträgt in der Regel 25 Prozent der Vergütung des Insolvenzverwalters (§§ 21, 63 Abs. 3 InsO).
Der Regelsatz soll mindestens 1.400,00 EUR betragen (§§ 10, 2 Abs. 2 InsVV; BGH, Beschl. v. 13.07.2006 - IX ZB 104/05).
Wegen der näheren Einzelheiten verweist die Vergütungsentscheidung auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 21.08.2025.
Neben der Vergütung sind dem Verwalter auf Antrag die nach §§ 10, 4 Abs. 2 InsVV besondere Kosten, die im Einzelfall entstanden sind, als Auslagen zu erstatten.
Anstelle dieser tatsächlich entstandenen Auslagen kann der Insolvenzverwalters nach § 8 Abs. 3 InsVV einen vergütungsabhängigen Pauschsatz fordern. Der Pauschsatz darf 30 vom Hundert der Regelvergütung nicht übersteigen.
Vorliegend ist der Pauschbetrag vom Gericht festgesetzt worden.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Duisburg statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Duisburg eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Duisburg, Kardinal-Galen-Straße 124-132, 47058 Duisburg einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Duisburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Zusatz zum Veröffentlichungstext:
Die Veröffentlichung des Vergütungsbeschlusses erfolgt vorliegend gem. § 9 Abs. 1 S. 1 InsO auszugsweise bzw. seinem wesentlichen Inhalt nach, da nach Auffassung des Gerichts eine vollständige Veröffentlichung nicht sachgerecht ist, weil die damit verbundene Publizität schützenswerte Interessen bestimmter Beteiligter verletzen kann. Diese Interessen werden durch die Regelung in § 64 Abs. 2 S. 2 InsO nicht hinreichend geschützt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Duisburg, Nebenstelle, Kardinal-Galen-Straße 124-132, 47058 Duisburg, Zimmer Nr. C201 eingesehen werden.
603 IN 40/24
Amtsgericht Duisburg, 25.08.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 603 IN 23/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der Elektrotechnik Brysiak GmbH, Priesters Hof 56, 45472 Mülheim an der Ruhr, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Agnes Monika Brysiak-Tworuszka, Priesters Hof 56, 45472 Mülheim an der Ruhr
ist am 12…
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 603 IN 23/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der Elektrotechnik Brysiak GmbH, Priesters Hof 56, 45472 Mülheim an der Ruhr, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Agnes Monika Brysiak-Tworuszka, Priesters Hof 56, 45472 Mülheim an der Ruhr
ist am 12.09.2024, um 10:00 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Sebastian Laboga, Zweigertstr. 53, 45130 Essen bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
603 IN 23/24
Amtsgericht Duisburg, 12.09.2024
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