Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Elektrotechnik Schwarz GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Aktuell
Vorläufige Maßnahmen
3Offen
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Niedersachsen
Adresse
Bienroder Weg 65, 38108 Braunschweig
Handelsregister
Amtsgericht Braunschweig HRB 1434
EUID
DEP1103.HRB1434
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Braunschweig
Aktenzeichen
274 IN 249/19 a
Phase
Vorläufiges Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Franc Zimmermann
Termine & Fristen
Antrag auf Vergütungsfestsetzung
03.02.2026
Bekanntmachung Anhörung
10.02.2026
Beschluss Vergütungsfestsetzung
05.03.2026
Gegenstand des Unternehmens
Planung, Erstellung und Reparatur von elektrischen Anlagen jeglicher Art sowie der Handel mit elektrischen Geräten und Zubehör. Die Gesellschaft kann sich an gleichartigen oder ähnlichen Unternehmen beteiligen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Elektrotechnik Schwarz GmbH ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt. Am 03.02.2026 beantragte der vorläufige Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen. Das Amtsgericht Braunschweig hat mit Beschluss vom 05.03.2026 die Vergütung und Auslagen festgesetzt. Als Berechnungsmasse wurden 54.781,82 EUR zugrunde gelegt. Der vorläufige Insolvenzverwalter erhält eine Bruchteilsvergütung, die um 52,5 % erhöht wird, zuzüglich Zuschlägen für die Betriebsfortführung (17,5 % Quote) und den Investorenprozess (30 %), sowie einem weiteren Zuschlag von 5 % für Zustimmungsvorbehalt und Controlling. Die festgesetzten Beträge sind gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO nicht zu veröffentlichen. Der Verwalter darf den Betrag der Insolvenzmasse entnehmen. Eine vorherige Bekanntmachung vom 10.02.2026 hatte die Anhörung der Beteiligten zum Vergütungsantrag im schriftlichen Verfahren angekündigt und eine Einspruchsfrist von zwei Wochen gesetzt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
274 IN 249/19 a: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Elektrotechnik Schwarz GmbH, Bienroder Weg 65, 38108 Braunschweig (AG Braunschweig, HRB 1434), vertr. d.: Dirk Diestelmann, als GF. d. Elektrotechnik Schwarz GmbH, Güldenkamp 21, 38108 Braunschweig, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorlä…
274 IN 249/19 a: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Elektrotechnik Schwarz GmbH, Bienroder Weg 65, 38108 Braunschweig (AG Braunschweig, HRB 1434), vertr. d.: Dirk Diestelmann, als GF. d. Elektrotechnik Schwarz GmbH, Güldenkamp 21, 38108 Braunschweig, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Franc Zimmermann festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Braunschweig eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Bruchteilsvergütung gemäß § 63 Abs. 3 InsO
EUR
um 52,5 % erhöht zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 03.02.2026 beantragte der vorläufige Insolvenzverwalter die Festsetzung seine Vergütung und Auslagen.
I.
Bei der Berechnung der Vergütung wird eine Berechnungsmasse in Höhe von 54.781,82 EUR zugrunde gelegt. Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine Vergütung für einen Insolvenzverwalter in Höhe von EUR. Dem vorläufigen Insolvenzverwalter steht nach § 63 Abs. 3 InsO daraus ein Bruchteil zu, der auf 25 % festgesetzt wird. Die Bruchteilsvergütung beträgt danach EUR.
II.
Hinsichtlich der Zuschläge wird auf die Ausführungen im Antrag vollständig Bezug genommen.
Für die Betriebsfortführung war grundsätzlich ein Zuschlag in Höhe von 30 % angemessen. Da der vorläufige Insolvenzverwalter durch die Massemehrung bereits an einer höheren Bruchteilsvergütung partizipiert, kommt als Zuschlag nur ein Betrag in Höhe von 2.916,76 EUR in Betracht, woraus sich eine Quote für die Zuschlagstätigkeit von 17,5 % ergibt
Für die Durchführung des Investorenprozesses war der beantragte Zuschlag in Höhe von 30 % gerechtfertigt und angemessen., da keine externe Dienstleister zu Lasten der vorläufigen verwalteten Masse eingeschaltet wurden.
Ein weiterer Zuschlag in Höhe von 5 % wird in Anbetracht des Aufwandes mit der Ausübung eines Zustimmungsvorbehaltes sowie eines Controllings - unabhängig von der Betriebsfortführung - gewährt.
III.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Braunschweig, An der Martinikirche 8, 38100 Braunschweig, Elektronische Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166699024563-000010200 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Braunschweig, An der Martinikirche 8, 38100 Braunschweig, Elektronische Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166699024563-000010200 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Braunschweig, 05.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
274 IN 249/19 a: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Elektrotechnik Schwarz GmbH, Bienroder Weg 65, 38108 Braunschweig (AG Braunschweig, HRB 1434), vertr. d.: Dirk Diestelmann, als GF. d. Elektrotechnik Schwarz GmbH, Güldenkamp 21, 38108 Braunschweig, (Geschäftsführer), soll im schriftlichen Verfahren die A…
274 IN 249/19 a: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Elektrotechnik Schwarz GmbH, Bienroder Weg 65, 38108 Braunschweig (AG Braunschweig, HRB 1434), vertr. d.: Dirk Diestelmann, als GF. d. Elektrotechnik Schwarz GmbH, Güldenkamp 21, 38108 Braunschweig, (Geschäftsführer), soll im schriftlichen Verfahren die Anhörung der Beteiligten zum Vergütungsantrag
des Insolvenzverwalters erfolgen.
Der Vergütungsantrag beinhaltet Zuschläge.
Einwendungen zum Vergütungsantrag können binnen zwei Wochen erhoben werden.
Der Vergütungsantrag kann von den Beteiligten von der Geschäftstelle angefordertwerden.
Amtsgericht Braunschweig, 10.02.2026
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