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Insolvenzprofil
meetCon - Veranstaltungs-GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Niedersachsen
Handelsregister
Amtsgericht Braunschweig HRB 205804
EUID
DEP1103.HRB205804
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Braunschweig
Aktenzeichen
273 IN 162/22 c
Phase
Schlusstermin
Termine & Fristen
Prüfungstermin
28.06.2024
Widerspruchsfrist Ende
28.06.2024
Schlusstermin
30.09.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der meetCon - Veranstaltungs-GmbH in Braunschweig ist eröffnet. Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Christoph Kirchberg ist bestellt. Im Verfahren wurden nachträglich angemeldete Forderungen mit einem Stichtag zum 28.06.2024 geprüft. Die Frist zur Erhebung von Widerspruch gegen diese Forderungen endete am 28.06.2024. Im weiteren Verlauf des Verfahrens erfolgte im schriftlichen Verfahren die Anhörung der Beteiligten zum Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters, wobei Einwendungen binnen zwei Wochen ab Veröffentlichung der entsprechenden Bekanntmachung vom 09.03.2026 erhoben werden konnten. Das Verfahren ist nunmehr in der Phase der Schlussverteilung. Der verfügbare Massebestand beträgt 4.867,46 €. Hiervon gehen das Honorar und die Auslagen des Insolvenzverwalters, sonstige Masseverbindlichkeiten sowie restliche Gerichts- und Verwertungskosten ab. Zu berücksichtigen sind Insolvenzforderungen in Höhe von 174.184,47 €. Das Schlussverzeichnis, der Schlussbericht und der Vergütungsantrag sind auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Braunschweig zur Einsichtnahme niedergelegt.
Originalbekanntmachung · Schlusstermin
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der meetCon - Veranstaltungs-GmbH ist beim Amtsgericht Braunschweig anhängig. Der vorläufige Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Christoph Kirchberg ist bestellt worden. Im Verlauf des Verfahrens wurden Vergütung und Auslagen des vorläufigen Verwalters sowie später die endgültigen V…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der meetCon - Veranstaltungs-GmbH ist beim Amtsgericht Braunschweig anhängig. Der vorläufige Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Christoph Kirchberg ist bestellt worden. Im Verlauf des Verfahrens wurden Vergütung und Auslagen des vorläufigen Verwalters sowie später die endgültigen Vergütungs- und Auslagenfestsetzungen durch das Gericht festgesetzt. Es erfolgte die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen mit einem Stichtag zum 28.06.2024, wobei Widerspruchsmöglichkeiten bestanden. Der verfügbare Massebestand belief sich auf 4.867,46 €, während Insolvenzforderungen in Höhe von 174.184,47 € zu berücksichtigen waren. Das Verfahren ist mit der Ankündigung einer Schlussverteilung sowie einem Schlusstermin zum 30.09.2026 abgeschlossen bzw. in der Endphase angelangt, in der über die Einstellung mangels Masse oder die Restschuldbefreiung entschieden werden soll.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
$T1 VÖ § 188
GeschäftsNr.: 273 IN 162/22 c
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der meetCon - Veranstaltungs-GmbH, Im Westbahnhof 13, 38118 Braunschweig (AG Braunschweig, HRB 205804), vertr. d.: 1. Wolf Zenker, Brahmsstraße 12, 38106 Braunschweig, (Geschäftsführer), 2. Lina Marie Minge, Fasanenstraße 47, 38102 B…
$T1 VÖ § 188
GeschäftsNr.: 273 IN 162/22 c
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der meetCon - Veranstaltungs-GmbH, Im Westbahnhof 13, 38118 Braunschweig (AG Braunschweig, HRB 205804), vertr. d.: 1. Wolf Zenker, Brahmsstraße 12, 38106 Braunschweig, (Geschäftsführer), 2. Lina Marie Minge, Fasanenstraße 47, 38102 Braunschweig, (Geschäftsführerin), 3. Vanessa Diener, Roseggerweg 33, 38304 Wolfenbüttel, (Geschäftsführerin), Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Christoph Kirchberg, soll die Schlussverteilung erfolgen. Der verfügbare Massebestand beträgt 4.867,46 €. Hiervon gehen ab das Honorar und die Auslagen des Insolvenzverwalters, sonstige Masseverbindlichkeiten sowie restliche Gerichts- und Verwertungskosten. Zu berücksichtigen sind Insolvenzforderungen in Höhe von 174.184,47 €. Das Schlussverzeichnis, der Schlussbericht und der Vergütungsantrag sind auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Braunschweig - 273 IN 162/22 c - zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt. Einwendungen sind binnen 2 Wochen ab Veröffentlichung schriftlich zu erheben.
Amtsgericht Braunschweig, 09.03.26
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Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
273 IN 162/22 c: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der meetCon - Veranstaltungs-GmbH, Im Westbahnhof 13, 38118 Braunschweig (AG Braunschweig, HRB 205804), vertr. d.: 1. Wolf Zenker, Brahmsstraße 12, 38106 Braunschweig, (Geschäftsführer), 2. Lina Marie Minge, Fasanenstraße 47, 38102 Braunschweig, (Geschäftsfüh…
273 IN 162/22 c: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der meetCon - Veranstaltungs-GmbH, Im Westbahnhof 13, 38118 Braunschweig (AG Braunschweig, HRB 205804), vertr. d.: 1. Wolf Zenker, Brahmsstraße 12, 38106 Braunschweig, (Geschäftsführer), 2. Lina Marie Minge, Fasanenstraße 47, 38102 Braunschweig, (Geschäftsführerin), 3. Vanessa Diener, Roseggerweg 33, 38304 Wolfenbüttel, (Geschäftsführerin), soll im schriftlichen Verfahren die Anhörung der Beteiligten zum Vergütungsantrag
des Insolvenzverwalters erfolgen.
Einwendungen zum Vergütungsantrag können binnen zwei Wochen erhoben werden.
Der Vergütungsantrag kann von den Beteiligten von der Geschäftstelle angefordertwerden.
Amtsgericht Braunschweig, 09.03.2026
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273 IN 162/22 c: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der meetCon - Veranstaltungs-GmbH, Im Westbahnhof 13, 38118 Braunschweig (AG Braunschweig, HRB 205804), vertr. d.: 1. Wolf Zenker, Brahmsstraße 12, 38106 Braunschweig, (Geschäftsführer), 2. Lina Marie Minge, Wilhelm-Raabe-Straße 5, 38104 Braunschweig, (Geschä…
273 IN 162/22 c: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der meetCon - Veranstaltungs-GmbH, Im Westbahnhof 13, 38118 Braunschweig (AG Braunschweig, HRB 205804), vertr. d.: 1. Wolf Zenker, Brahmsstraße 12, 38106 Braunschweig, (Geschäftsführer), 2. Lina Marie Minge, Wilhelm-Raabe-Straße 5, 38104 Braunschweig, (Geschäftsführerin), 3. Vanessa Diener, Roseggerweg 33, 38304 Wolfenbüttel, (Geschäftsführerin), werden die nachträglich angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren mit Stichtag zum 28.06.2024 geprüft.
Die Anmeldungen sowie die beigefügten Urkunden können in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Um telefonische Voranmeldung zwecks Einsichtnahme wird gebeten.
Als Frist, bis zu der gegen die Forderungen Widerspruch erhoben werden kann, wird der 28.06.2024 bestimmt.
Amtsgericht Braunschweig, 16.05.2024
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Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
273 IN 162/22 c: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der meetCon - Veranstaltungs-GmbH, Im Westbahnhof 13, 38118 Braunschweig (AG Braunschweig, HRB 205804), vertr. d.: 1. Wolf Zenker, Brahmsstraße 12, 38106 Braunschweig, (Geschäftsführer), 2. Lina Marie Minge, Fasanenstraße 47, 38102 Braunschweig, (Geschäftsfüh…
273 IN 162/22 c: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der meetCon - Veranstaltungs-GmbH, Im Westbahnhof 13, 38118 Braunschweig (AG Braunschweig, HRB 205804), vertr. d.: 1. Wolf Zenker, Brahmsstraße 12, 38106 Braunschweig, (Geschäftsführer), 2. Lina Marie Minge, Fasanenstraße 47, 38102 Braunschweig, (Geschäftsführerin), 3. Vanessa Diener, Roseggerweg 33, 38304 Wolfenbüttel, (Geschäftsführerin), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Christoph Kirchberg festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Braunschweig eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Bruchteilsvergütung gemäß § 63 Abs. 3 InsO
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
G r ü n d e :
I.
Bei der Berechnung der Vergütung wird eine Berechnungsmasse in Höhe von 5.346,45 EUR zugrunde gelegt. Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine Vergütung für einen Insolvenzverwalter in Höhe von EUR. Dem vorläufigen Insolvenzverwalter steht nach § 63 Abs. 3 InsO daraus ein Bruchteil zu, der auf 25 % festgesetzt wird. Die Bruchteilsvergütung beträgt danach EUR.
II.
III.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Aufgrund der gewährten Stundung erfolgt die Erstattung gemäß § 63 Abs. 2 InsO aus der Landeskasse.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Braunschweig, An der Martinikirche 8, 38100 Braunschweig, Elektronische Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166699024563-000010200 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Braunschweig, An der Martinikirche 8, 38100 Braunschweig, Elektronische Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166699024563-000010200 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Braunschweig, 03.08.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
273 IN 162/22 c In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. meetCon - Veranstaltungs-GmbH, Im Westbahnhof 13, 38118 Braunschweig (AG Braunschweig, HRB 205804), vertr. d.: 1. Wolf Zenker, Brahmsstraße 12, 38106 Braunschweig, (Geschäftsführer), 2. Lina Marie Minge, Fasanenstraße 47, 38102 Braunschweig, (Geschäftsführe…
273 IN 162/22 c In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. meetCon - Veranstaltungs-GmbH, Im Westbahnhof 13, 38118 Braunschweig (AG Braunschweig, HRB 205804), vertr. d.: 1. Wolf Zenker, Brahmsstraße 12, 38106 Braunschweig, (Geschäftsführer), 2. Lina Marie Minge, Fasanenstraße 47, 38102 Braunschweig, (Geschäftsführerin), 3. Vanessa Diener, Roseggerweg 33, 38304 Wolfenbüttel, (Geschäftsführerin), findet im schriftlichen Verfahren Schlusstermin mit Stichtag zum 30.09.2026 statt über:
a) Erörterung der Schlussrechnung
b) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
c) Anhörung der Gläubiger zur beabsichtigten Einstellung des Insolvenzverfahrens mangels einer die Kosten des Verfahrens deckenden Masse.
Die Einstellung unterbleibt bei Zahlung eines Vorschusses in Höhe von €.
Einwendungen können schriftlich bis zum 30.09.2026 erhoben werden.
Vorgetragene Gründe zur Versagung der Restschuldbefreiung gem. § 290 InsO sind glaubhaft zu machen.
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Braunschweig, 03.08.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
273 IN 162/22 c: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der meetCon - Veranstaltungs-GmbH, Im Westbahnhof 13, 38118 Braunschweig (AG Braunschweig, HRB 205804), vertr. d.: 1. Wolf Zenker, Brahmsstraße 12, 38106 Braunschweig, (Geschäftsführer), 2. Lina Marie Minge, Fasanenstraße 47, 38102 Braunschweig, (Geschäftsfüh…
273 IN 162/22 c: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der meetCon - Veranstaltungs-GmbH, Im Westbahnhof 13, 38118 Braunschweig (AG Braunschweig, HRB 205804), vertr. d.: 1. Wolf Zenker, Brahmsstraße 12, 38106 Braunschweig, (Geschäftsführer), 2. Lina Marie Minge, Fasanenstraße 47, 38102 Braunschweig, (Geschäftsführerin), 3. Vanessa Diener, Roseggerweg 33, 38304 Wolfenbüttel, (Geschäftsführerin), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Christoph Kirchberg festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Braunschweig eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Mindestvergütung gemäß InsVV
EUR
Erhöhung für 78 Gläubiger
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Zustellungskosten gemäß § 8 Abs. 3 InsO zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Die Vergütung und die Auslagen sind aus der Landeskasse auszuzahlen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 09.02.2026 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.
I.
Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt 5.346,45 EUR.
II.
Die Mindestvergütung beträgt gemäß § 2 Abs. 2 S. 1 InsVV 1.000,00 EUR. Diese ist gemäß § 2 Abs. 2 S. 2 und 3 InsVV um 2.240,00 EUR zu erhöhen, da vorliegend 78 Gläubiger ihre Forderung angemeldet haben.
III.
Die geltend gemachten Zustellungskosten für die gemäß § 8 Abs. 3 InsO übertragenen Zustellungen sind in Höhe von 792,00 EUR nebst Umsatzsteuer in Höhe von 19 % festzusetzen. Für die 264 erfolgten Zustellungen sind gemäß § 4 Abs. 2 S. 2 InsVV, Nr. 9002 KV GKG je Zustellung 3,00 EUR zu erstatten.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Aufgrund der gewährten Stundung erfolgt die Erstattung gemäß § 63 Abs. 2 InsO aus der Landeskasse.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Braunschweig, An der Martinikirche 8, 38100 Braunschweig, Elektronische Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166699024563-000010200 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Braunschweig, An der Martinikirche 8, 38100 Braunschweig, Elektronische Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166699024563-000010200 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Braunschweig, 03.08.2026
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