Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Elele e.V.
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
e.V.
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Handelsregister
Amtsgericht Wuppertal VR 26309
EUID
DER1608.VR26309
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Wuppertal
Aktenzeichen
507 IN 3/25
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Antrag eingegangen
08.01.2025
Eröffnung des Verfahrens
01.08.2025 , 08:33 Uhr
Anzeige Masseunzulänglichkeit
06.08.2025
Forderungsanmeldefrist
12.09.2025
Niederlegung Unterlagen
22.09.2025
Stichtag Berichts- und Prüfungstermin
10.10.2025
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Vereins Elele e.V. (auch Kindertagesstätte Elele e.V.) ist am 01.08.2025 um 08:33 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Grundlage war ein Antrag des Schuldners vom 08.01.2025. Vorläufige Maßnahmen waren bereits am 05.03.2025 angeordnet worden, wobei Rechtsanwalt Nikolaos Antoniadis zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt wurde. Im Eröffnungsbeschluss ist derselbe Rechtsanwalt als endgültiger Insolvenzverwalter ernannt worden. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen endet am 12.09.2025. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 10.10.2025. Spätestens ab dem 22.09.2025 werden die Forderungstabelle und Unterlagen zur Einsicht niedergelegt. Ein Widerspruch gegen Forderungen muss bis zum Prüfungsstichtag eingereicht werden. Am 06.08.2025 ist die Anzeige der Masseunzulänglichkeit eingegangen.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Vereins Elele e.V. (VR 26309, Amtsgericht Wuppertal) ist am 01.08.2025 um 08:33 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Grundlage war ein Antrag des Schuldners vom 08.01.2025. Vorläufige Maßnahmen waren bereits am 05.03.2025 angeordnet worden, wobei …
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Vereins Elele e.V. (VR 26309, Amtsgericht Wuppertal) ist am 01.08.2025 um 08:33 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Grundlage war ein Antrag des Schuldners vom 08.01.2025. Vorläufige Maßnahmen waren bereits am 05.03.2025 angeordnet worden, wobei Rechtsanwalt Nikolaos Antoniadis zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt wurde. Im Eröffnungsbeschluss wurde derselbe Rechtsanwalt als endgültiger Insolvenzverwalter ernannt. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 12.09.2025 anzumelden. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 10.10.2025. Die Unterlagen liegen ab dem 22.09.2025 zur Einsicht aus. Ein Widerspruch gegen Forderungen muss spätestens am Prüfungsstichtag eingehen. Später, am 13.08.2026, wurde ein Antrag auf Festsetzung der Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters bekanntgegeben, wobei Zuschläge für die Fortführung des Geschäftsbetriebs geltend gemacht wurden.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Vereins Elele e.V. (VR 26309, Amtsgericht Wuppertal) ist am 01.08.2025 um 08:33 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Grundlage war ein Antrag des Schuldners vom 08.01.2025. Zum Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Nikolaos Antoniadis ernannt. Die…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Vereins Elele e.V. (VR 26309, Amtsgericht Wuppertal) ist am 01.08.2025 um 08:33 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Grundlage war ein Antrag des Schuldners vom 08.01.2025. Zum Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Nikolaos Antoniadis ernannt. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen endete am 12.09.2025. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 10.10.2025. Unterlagen wurden ab dem 22.09.2025 zur Einsicht niedergelegt. Später wurde die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters festgesetzt. Am 06.08.2025 ging eine Anzeige des Insolvenzverwalters ein, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Wuppertal, Aktenzeichen: 507 IN 3/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des im Vereinsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter VR 26309 eingetragenen Verein Elele e.V., Georgh-Herwegh-Str. 39, 42657 Solingen, vertr. d. d. Vorstand
ist am 06.08.2025 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters e…
Amtsgericht Wuppertal, Aktenzeichen: 507 IN 3/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des im Vereinsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter VR 26309 eingetragenen Verein Elele e.V., Georgh-Herwegh-Str. 39, 42657 Solingen, vertr. d. d. Vorstand
ist am 06.08.2025 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
507 IN 3/25
Amtsgericht Wuppertal, 07.08.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Wuppertal, Aktenzeichen: 507 IN 3/25
Über das Vermögen
des im Vereinsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter VR 26309 eingetragenen Verein Elele e.V., Georgh-Herwegh-Str. 39, 42657 Solingen, vertr. d. d. Vorstand
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.08.2025, um 08:33 Uhr das Insol…
Amtsgericht Wuppertal, Aktenzeichen: 507 IN 3/25
Über das Vermögen
des im Vereinsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter VR 26309 eingetragenen Verein Elele e.V., Georgh-Herwegh-Str. 39, 42657 Solingen, vertr. d. d. Vorstand
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.08.2025, um 08:33 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 08.01.2025 bei Gericht eingegangenen Antrags des Schuldners.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Nikolaos Antoniadis, Gasstraße 10-18, 42657 Solingen, Telefon: 0212 22 66 05 01, Fax: 0212 22 66 05 02.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 12.09.2025 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten des Schuldners in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber dem Schuldner hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diesen zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 10.10.2025.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 22.09.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Wuppertal, Eiland 2, 42103 Wuppertal, Zimmer Nr. A276 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner des Schuldners (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Wuppertal, Eiland 2, 42103 Wuppertal schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Wuppertal eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
507 IN 3/25
Wuppertal, 01.08.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Wuppertal, Aktenzeichen: 507 IN 3/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
des im Vereinsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter VR 26309 eingetragenen Verein Kindertagesstätte Elele e.V., Georgh-Herwegh-Str. 39, 42657 Solingen, vertr. d. d. Vorstand
ist am 05.03.2025, um 19:52 Uhr angeord…
Amtsgericht Wuppertal, Aktenzeichen: 507 IN 3/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
des im Vereinsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter VR 26309 eingetragenen Verein Kindertagesstätte Elele e.V., Georgh-Herwegh-Str. 39, 42657 Solingen, vertr. d. d. Vorstand
ist am 05.03.2025, um 19:52 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Nikolaos Antoniadis, Gasstraße 10-18, 42657 Solingen bestellt.
Verfügungen des Schuldners über Gegenstände seines Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern des Schuldners (Drittschuldnern) wird verboten, an den Schuldner zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen des Schuldners einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen den Schuldner werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
507 IN 3/25
Amtsgericht Wuppertal, 05.03.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Wuppertal, Aktenzeichen: 507 IN 3/25
507 IN 3/25
AMTSGERICHT WUPPERTAL
BESCHLUSS
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des im Vereinsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter VR 26309 eingetragenen Verein Elele e.V., Georgh-Herwegh-Str. 39, 42657 Solingen, vertr. d. d. Vorstand
Insolvenzverwalter: Rec…
Amtsgericht Wuppertal, Aktenzeichen: 507 IN 3/25
507 IN 3/25
AMTSGERICHT WUPPERTAL
BESCHLUSS
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des im Vereinsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter VR 26309 eingetragenen Verein Elele e.V., Georgh-Herwegh-Str. 39, 42657 Solingen, vertr. d. d. Vorstand
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Nikolaos Antoniadis, Obenitterstraße 21, 42719 Solingen
Bei Gericht ist ein Antrag auf Festsetzung der Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters eingegangen.
Nach einer Berechnungsgrundlage in Höhe von 232.308,62 € werden Zuschläge in Höhe von 99,59 % geltend gemacht.
Die Zuschläge werden für folgende Themenfelder angesetzt: Fortführung des schuldnerischen Geschäftsbetriebes und Prüfung von Sanierungschancen.
Hierzu besteht Gelegenheit zur Kenntnis- und eventuellen Stellungnahme binnen einer Frist von 3 Wochen ab Veröffentlichung im Internet.
Die Unterlagen liegen zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Wuppertal, Eiland 2, 42103 Wuppertal, Zimmer Nr. A 276 aus.
Wuppertal, 13.08.2026
Amtsgericht
Lütters
Rechtspflegerin
507 IN 3/25
Amtsgericht Wuppertal, 13.08.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Wuppertal, Aktenzeichen: 507 IN 3/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des im Vereinsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter VR 26309 eingetragenen Verein Elele e.V., Georgh-Herwegh-Str. 39, 42657 Solingen, vertr. d. d. Vorstand
sind die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen…
Amtsgericht Wuppertal, Aktenzeichen: 507 IN 3/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des im Vereinsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter VR 26309 eingetragenen Verein Elele e.V., Georgh-Herwegh-Str. 39, 42657 Solingen, vertr. d. d. Vorstand
sind die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer festgesetzt worden (§§ 21, 63, 64 InsO).
Nach §§ 21, 63 InsO hat er Anspruch auf Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen.
Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist das Vermögen, auf das sich seine Tätigkeit während des Eröffnungsverfahren erstreckt hat. Maßgebend für die Wertermittlung ist der Zeitpunkt der Beendigung der vorläufigen Verwaltung oder der Zeitpunkt, ab dem der Gegenstand nicht mehr der vorläufigen Verwaltung unterliegt.
Die Vergütung beträgt in der Regel 25 Prozent der Vergütung des Insolvenzverwalters (§§ 21, 63 Abs. 3 InsO).
Der Regelsatz soll mindestens 1.400,00 EUR betragen (§§ 10, 2 Abs. 2 InsVV; BGH, Beschl. v. 13.07.2006 - IX ZB 104/05).
Wegen der näheren Einzelheiten verweist die Vergütungsentscheidung auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 20.07.2026.
Neben der Vergütung sind dem Verwalter auf Antrag die nach §§ 10, 4 Abs. 2 InsVV besondere Kosten, die im Einzelfall entstanden sind, als Auslagen zu erstatten.
Anstelle dieser tatsächlich entstandenen Auslagen kann der Insolvenzverwalters nach § 8 Abs. 3 InsVV einen vergütungsabhängigen Pauschsatz fordern. Der Pauschsatz darf 30 vom Hundert der Regelvergütung nicht übersteigen.
Vorliegend ist der Pauschbetrag vom Gericht festgesetzt worden.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Wuppertal statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 300,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Wuppertal eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Wuppertal, Eiland 2, 42103 Wuppertal einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Wuppertal eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Zusatz zum Veröffentlichungstext:
Die Veröffentlichung des Vergütungsbeschlusses erfolgt vorliegend gem. § 9 Abs. 1 S. 1 InsO auszugsweise bzw. seinem wesentlichen Inhalt nach, da nach Auffassung des Gerichts eine vollständige Veröffentlichung nicht sachgerecht ist, weil die damit verbundene Publizität schützenswerte Interessen bestimmter Beteiligter verletzen kann. Diese Interessen werden durch die Regelung in § 64 Abs. 2 S. 2 InsO nicht hinreichend geschützt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Wuppertal, Eiland 2, 42103 Wuppertal, Zimmer Nr. A276 eingesehen werden.
507 IN 3/25
Amtsgericht Wuppertal, 15.09.2026
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