Betreiben von Gastronomie-Unternehmen und Beteiligungen an solchen.
Wirtschaftszweig
Hauptbranche
Gastronomie
Nebenbranche
Holding & Beteiligungen
Geschäftstätigkeit
Betrieb von Gastronomieunternehmen und Beteiligungen an solchen
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der ELGASTRONOMY UG (haftungsbeschränkt) ist am 27.08.2025 um 14:27 Uhr durch das Amtsgericht Magdeburg eröffnet worden. Zur Insolvenzverwalterin ist die Rechtsanwältin Heitje Thürnagel bestellt. Die Gläubiger werden aufgefordert, ihre Insolvenzforderungen bis zum 16.10.2025 bei der Insolvenzverwalterin anzumelden. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 13.11.2025. Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen Forderungen sowie Anträge über die Person der Insolvenzverwalterin, die Einsetzung eines Gläubigerausschusses und weitere Verfahrensanliegen schriftlich bei Gericht eingehen. Das schriftliche Verfahren ist angeordnet.
Originalbekanntmachung · Berichts- und Prüfungstermin
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der ELGASTRONOMY UG (haftungsbeschränkt) ist am 27.08.2025 um 14:27 Uhr durch das Amtsgericht Magdeburg eröffnet worden. Zur Insolvenzverwalterin wurde die Rechtsanwältin Heitje Thürnagel bestellt. Die Gläubiger wurden aufgefordert, ihre Insolvenzforderungen bis zum 16.10.2025 a…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der ELGASTRONOMY UG (haftungsbeschränkt) ist am 27.08.2025 um 14:27 Uhr durch das Amtsgericht Magdeburg eröffnet worden. Zur Insolvenzverwalterin wurde die Rechtsanwältin Heitje Thürnagel bestellt. Die Gläubiger wurden aufgefordert, ihre Insolvenzforderungen bis zum 16.10.2025 anzumelden. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 13.11.2025. Im weiteren Verfahrensverlauf wurde das schriftliche Verfahren angeordnet. Ein besonderer Prüftermin zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen sowie nachträglicher Änderungen bereits angemeldeter Forderungen wurde bestimmt. Die Widerspruchsfrist für diese Forderungen endet am 17.09.2026. Zudem wurde den Gläubigern Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme zum Vergütungsantrag der Insolvenzverwalterin gegeben.
Originalbekanntmachung · Berichts- und Prüfungstermin
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der ELGASTRONOMY UG (haftungsbeschränkt) ist am 27.08.2025 eröffnet worden. Rechtsanwältin Heitje Thürnagel wurde zur Insolvenzverwalterin bestellt. Die Gläubiger wurden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 16.10.2025 anzumelden. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungsterm…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der ELGASTRONOMY UG (haftungsbeschränkt) ist am 27.08.2025 eröffnet worden. Rechtsanwältin Heitje Thürnagel wurde zur Insolvenzverwalterin bestellt. Die Gläubiger wurden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 16.10.2025 anzumelden. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 13.11.2025. Im weiteren Verfahrensverlauf wurde das schriftliche Verfahren angeordnet. Ein besonderer Prüftermin zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen sowie Änderungen bereits angemeldeter Forderungen wurde bestimmt, wobei die Widerspruchsfrist am 17.09.2026 endet. Zudem wurden Vergütung und Auslagen der Insolvenzverwalterin durch Beschluss des Insolvenzgerichts festgesetzt.
Originalbekanntmachung · Schlussverteilung
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der ELGASTRONOMY UG (haftungsbeschränkt) mit Sitz in Magdeburg ist am 27.08.2025 um 14:27 Uhr eröffnet worden. Als Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Heitje Thürnagel bestellt. Die Gläubiger wurden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 16.10.2025 anzumelden. Der Stichtag, …
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der ELGASTRONOMY UG (haftungsbeschränkt) mit Sitz in Magdeburg ist am 27.08.2025 um 14:27 Uhr eröffnet worden. Als Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Heitje Thürnagel bestellt. Die Gläubiger wurden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 16.10.2025 anzumelden. Der Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, ist auf den 13.11.2025 festgelegt. Das schriftliche Verfahren ist angeordnet. Am 13.07.2026 wurde beschlossen, der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern vor der Entscheidung über den Vergütungsantrag der Insolvenzverwalterin vom 08.05.2026 Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb von zwei Wochen zu geben. Zudem wurde ein besonderer Prüftermin für nachträglich angemeldete Forderungen bestimmt, wobei die Widerspruchsfrist am 17.09.2026 endet. Am 19.08.2026 wurden Vergütung und Auslagen der Insolvenzverwalterin durch Beschluss des Insolvenzgerichts festgesetzt. Am 08.10.2026 wurde der Vornahme der Schlussverteilung zugestimmt. Als Zeitpunkt, der dem Schlusstermin entspricht, ist der 17.12.2026 bestimmt. Die Summe der anerkannten Forderungen beträgt 67.407,30 EUR. Für die Verteilung steht ein Betrag in Höhe von 0,00 EUR zur Verfügung. Der Schlussbericht, die Schlussrechnung und das Schlussverzeichnis liegen zur Einsichtnahme aus.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Magdeburg: Über das Vermögen der ELGASTRONOMY UG (haftungsbeschränkt), Ebendorfer Straße 3, 39108 Magdeburg, Betreiben von Gastronomie-Unternehmen und Beteiligungen an solchen; Betrieb des Restaurants "Poseidon" unter der Geschäftsanschrift. (AG Stendal, HRB 25203), vertr. d.: Zhanna Rudakova, Freiherr-vom-…
Amtsgericht Magdeburg: Über das Vermögen der ELGASTRONOMY UG (haftungsbeschränkt), Ebendorfer Straße 3, 39108 Magdeburg, Betreiben von Gastronomie-Unternehmen und Beteiligungen an solchen; Betrieb des Restaurants "Poseidon" unter der Geschäftsanschrift. (AG Stendal, HRB 25203), vertr. d.: Zhanna Rudakova, Freiherr-vom-Stein-Str. 9, 39108 Magdeburg, (Geschäftsführerin), ist am 27.08.2025 um 14:27 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalterin ist: Rechtsanwältin Heitje Thürnagel, Bei der Hauptwache 2, 39104 Magdeburg, Tel.: 0391/5354-0, Fax: 0391/5354-100, E-Mail: HThuernagel@schultze-braun.de, Internet: www.schultze-braun.de.
Die Gläubiger werden aufgefordert Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei der Insolvenzverwalterin unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 16.10.2025 anzumelden; der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an die Insolvenzverwalterin zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO). Das schriftliche Verfahren ist angeordnet (§ 5 InsO).
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, ist der 13.11.2025. Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein: a) Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden, b) Anträge über die Person der Insolvenzverwalterin (§ 57 InsO),
die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO) sowie gegebenenfalls über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO), Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO), eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO), den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan, die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO), besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert, eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO), eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO), Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO), eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.
Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (16.10.2025) und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich geprüft werden (13.11.2025), liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen Verfahren dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben werden.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, werden darauf hingewiesen, dass sie unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären können; die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilprozessordnung Genannten bleibt unberührt.
Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Löschungsfristen: Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende: Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Hinweis:
Informationen nach Art. 13 und 14 der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) finden Sie unter dem Link https://ag-md.sachsen-anhalt.de/amtsgericht/datenschutzerklaerung/.
- 29.08.2025 - (340 IN 38/25 (351))
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
340 IN 38/25 (351): In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ELGASTRONOMY UG (haftungsbeschränkt), Ebendorfer Straße 3, 39108 Magdeburg, Betreiben von Gastronomie-Unternehmen und Beteiligungen an solchen; Betrieb des Restaurants "Poseidon" unter der Geschäftsanschrift. (AG Stendal, HRB 25203), vertr. d.: Zhanna …
340 IN 38/25 (351): In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ELGASTRONOMY UG (haftungsbeschränkt), Ebendorfer Straße 3, 39108 Magdeburg, Betreiben von Gastronomie-Unternehmen und Beteiligungen an solchen; Betrieb des Restaurants "Poseidon" unter der Geschäftsanschrift. (AG Stendal, HRB 25203), vertr. d.: Zhanna Rudakova, Freiherr-vom-Stein-Str. 9, 39108 Magdeburg, (Geschäftsführerin), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag der Insolvenzverwalterin vom 08.05.2026 Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Magdeburg, 13.07.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
340 IN 38/25 (351): In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ELGASTRONOMY UG (haftungsbeschränkt), Ebendorfer Straße 3, 39108 Magdeburg, Betreiben von Gastronomie-Unternehmen und Beteiligungen an solchen; Betrieb des Restaurants "Poseidon" unter der Geschäftsanschrift. (AG Stendal, HRB 25203), vertr. d.: Zhanna …
340 IN 38/25 (351): In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ELGASTRONOMY UG (haftungsbeschränkt), Ebendorfer Straße 3, 39108 Magdeburg, Betreiben von Gastronomie-Unternehmen und Beteiligungen an solchen; Betrieb des Restaurants "Poseidon" unter der Geschäftsanschrift. (AG Stendal, HRB 25203), vertr. d.: Zhanna Rudakova, Freiherr-vom-Stein-Str. 9, 39108 Magdeburg, (Geschäftsführerin), ist das schriftliche Verfahren angeordnet. Zur Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen sowie nachträglicher Änderungen bereits angemeldeter Forderungen wird ein besonderer Prüftermin bestimmt. Die Widerspruchsfrist endet am 17.09.2026. Die Tabelle, die Anmeldungen sowie die beigefügten Urkunden liegen auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus. Amtsgericht Magdeburg, 13.07.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Magdeburg: In dem Insolvenzverfahren ELGASTRONOMY UG (haftungsbeschränkt), Ebendorfer Straße 3, 39108 Magdeburg, Betreiben von Gastronomie-Unternehmen und Beteiligungen an solchen; Betrieb des Restaurants "Poseidon" unter der Geschäftsanschrift. (AG Stendal, HRB 25203), vertr. d.: Zhanna Rudakova, Freiherr-…
Amtsgericht Magdeburg: In dem Insolvenzverfahren ELGASTRONOMY UG (haftungsbeschränkt), Ebendorfer Straße 3, 39108 Magdeburg, Betreiben von Gastronomie-Unternehmen und Beteiligungen an solchen; Betrieb des Restaurants "Poseidon" unter der Geschäftsanschrift. (AG Stendal, HRB 25203), vertr. d.: Zhanna Rudakova, Freiherr-vom-Stein-Str. 9, 39108 Magdeburg, (Geschäftsführerin), sind Vergütung und Auslagen der Insolvenzverwalterin durch Beschluss des Insolvenzgerichts festgesetzt worden. Der vollständige Beschluss nebst Rechtsmittelbelehrung kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Aufgrund der Nichtöffentlichkeit des Verfahrens sowie Art. 97 GG wird von einer ausführlicheren Veröffentlichung der Vergütung abgesehen. Im Übrigen wird auf die seit 25.05.2018 geltende EU Datenschutz-Grundverordnung verwiesen. Die Entscheidung des BGH vom 14.12.2017 (IX ZB 65/16) wird damit als ausreichend beachtet angesehen.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Magdeburg, Breiter Weg 203-206, 39104 Magdeburg, einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Magdeburg, Breiter Weg 203-206, 39104 Magdeburg, einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Die sofortige Beschwerde/befristete Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument, das für die Bearbeitung durch die Gerichte geeignet ist, eingelegt werden. Hierzu muss die sofortige Beschwerde/befristete Erinnerung von der verantwortenden Person mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen oder signiert auf einem der in § 130a Abs. 4 ZPO beschriebenen sicheren Übermittlungswege eingereicht werden. Eine einfache E-Mail reicht nicht aus. Einzelheiten zum Dateiformat und zu den technischen Anforderungen sind der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) sowie den "Informationen zum Elektronischen Rechtsverkehr" auf der Internet-Seite www.justiz.de zu entnehmen.
- 340 IN 38/25 (351) - (19.08.2026)
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Magdeburg: In dem Insolvenzverfahren ELGASTRONOMY UG (haftungsbeschränkt), Ebendorfer Straße 3, 39108 Magdeburg, Betreiben von Gastronomie-Unternehmen und Beteiligungen an solchen; Betrieb des Restaurants "Poseidon" unter der Geschäftsanschrift. (AG Stendal, HRB 25203), vertr. d.: Zhanna Rudakova, Freiherr-…
Amtsgericht Magdeburg: In dem Insolvenzverfahren ELGASTRONOMY UG (haftungsbeschränkt), Ebendorfer Straße 3, 39108 Magdeburg, Betreiben von Gastronomie-Unternehmen und Beteiligungen an solchen; Betrieb des Restaurants "Poseidon" unter der Geschäftsanschrift. (AG Stendal, HRB 25203), vertr. d.: Zhanna Rudakova, Freiherr-vom-Stein-Str. 9, 39108 Magdeburg, (Geschäftsführerin), wird der Vornahme der Schlussverteilung zugestimmt. Das schriftliche Verfahren ist angeordnet. Die a) Abnahme der Schlussrechnung der Insolvenzverwalterin, b) Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis, c) Entscheidung der Gläubiger über die nicht verwertbaren Gegenstände der Insolvenzmasse, d) Prüfungstermin zur Prüfung ggf. nachträglich angemeldeter Forderungen, erfolgt im schriftlichen Verfahren. Als Zeitpunkt, der dem Schlusstermin entspricht, wird der 17.12.2026 bestimmt. Schlussbericht, Schlussrechnung und Schlussverzeichnis liegen auf der Geschäftsstelle zur Einsichtnahme aus. Die Summe der anerkannten Forderungen beträgt nach Anzeige der Insolvenzverwalterin 67.407,30 EUR. Für die Verteilung steht ein Betrag in Höhe von 0,00 EUR zur Verfügung. Auf die Ausschlussfristen und Wirkungen der §§ 189, 190 Insolvenzordnung wird ausdrücklich hingewiesen. Der vollständige Beschluss nebst Rechtsmittelbelehrung kann auf der Geschäftsstelle eingesehen werden.
- 340 IN 38/25 (351) - (08.10.2026)
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