Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
ELI Trans GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Aktuell
Antrag / Prüfung
2Offen
Vorläufige Maßnahmen
3Offen
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Höhenstraße 42, 51491 Overath
Handelsregister
Amtsgericht Köln HRB 102012
EUID
DER3306.HRB102012
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Köln
Aktenzeichen
70c IN 164/25
Phase
Antragsverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Jochen Müller
Rolle
Sachverständiger
Adresse
Gerichtstraße 8, 51379 Leverkusen
Termine & Fristen
Antragstellung
18.11.2025
Gutachtenerstellung
27.03.2026
Beschluss
21.04.2026
Gegenstand des Unternehmens
der Güterkraftverkehr mit Fahrzeugen bis 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Köln hat den am 18.11.2025 eingegangenen Antrag der ELI Trans GmbH auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen mangels Masse abgewiesen. Die Entscheidung beruht auf § 26 Abs. 1 InsO. Nach Feststellungen des Gerichts liegt zwar ein Eröffnungsgrund vor, doch reicht das schuldnerische Vermögen voraussichtlich nicht aus, um die Kosten des Insolvenzverfahrens zu decken. Dies ergibt sich aus einem schriftlichen Gutachten des Sachverständigen Rechtsanwalt Jochen Müller vom 27.03.2026. Ein ausreichender Kostenvorschuss ist nicht gezahlt worden. Die Kosten des Verfahrens trägt die Schuldnerin. Gegen den Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde zu.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70c IN 164/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 102012 eingetragenen ELI Trans GmbH, Höhenstraße 42, 51491 Overath, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Mohammad Rajabi Refah
wird der am 18.11.2025…
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70c IN 164/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 102012 eingetragenen ELI Trans GmbH, Höhenstraße 42, 51491 Overath, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Mohammad Rajabi Refah
wird der am 18.11.2025 eingegangene Antrag der Schuldnerin auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen mangels Masse abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens trägt die Schuldnerin.
Gründe:
Die Entscheidung beruht auf § 26 Abs. 1 InsO. Nach den Feststellungen des Gerichts liegt bei der Schuldnerin zwar ein Eröffnungsgrund vor, doch wird das schuldnerische Vermögen voraussichtlich nicht ausreichen, um nach der Eröffnung die Kosten des Insolvenzverfahrens (§ 54 InsO) zu decken.
Dies ergibt sich insbesondere aus dem schriftlichen Gutachten des vom Gericht beauftragten Sachverständigen Rechtsanwalt Jochen Müller, Gerichtstraße 8, 51379 Leverkusen vom 27.03.2026.
Ein ausreichender Kostenvorschuss ist nicht gezahlt worden.
Die Kostenentscheidung beruht auf § 4 InsO, § 91 ZPO sowie auf § 58, §§ 23, 29 GKG.
Gegenstandswert (§ 58 GKG): 500,00 €.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Antragstellerin/dem Antragsteller und, wenn die Abweisung des Antrags nach § 26 InsO erfolgt, der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 1 InsO zu. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch den Beschluss beeinträchtigt sind.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Köln eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Gegen die Streitwertfestsetzung ist die Beschwerde gem. §§ 58; 68 GKG an das Amtsgericht Köln statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat.
Die Beschwerde ist spätestens innerhalb von sechs Monaten, nachdem die Entscheidung in der Hauptsache Rechtskraft erlangt oder das Verfahren sich anderweitig erledigt hat, bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Ist der Streitwert später als einen Monat vor Ablauf dieser Frist festgesetzt worden, so kann die Beschwerde noch innerhalb eines Monats nach Zustellung oder formloser Mitteilung des Festsetzungsbeschlusses eingelegt werden.
Die sofortige Beschwerde wie auch die Streitwertbeschwerde müssen die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde bzw. Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Amtsgericht Köln, 21.04.2026
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.