Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
"ELLERN" Beteiligungsverwaltungsgesellschaft für Handel,Vertrieb und Produktionen m.b.H.
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Aktuell
Vorläufige Maßnahmen
3Offen
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Bremen
Handelsregister
Amtsgericht Bremen HRB 13277
EUID
DEH1101.HRB13277
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bremen
Aktenzeichen
506 IN 10/11
Phase
Vorläufiges Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Helge Pietrzik
Termine & Fristen
Bekanntmachung Anhörung
22.07.2026
Beschluss Vergütungsfestsetzung
20.08.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der ELLERN Beteiligungsverwaltungsgesellschaft für Handel, Vertrieb und Produktionen m.b.H. ist anhängig. Der Insolvenzverwalter hat einen Antrag auf Festsetzung der Vergütung für das vorläufige Insolvenzverfahren gestellt. Das Amtsgericht Bremen hat die Verfahrensbeteiligten zur Anhörung geladen und ihnen Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb von 3 Wochen nach Wirksamwerden der öffentlichen Bekanntmachung gegeben.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der "ELLERN" Beteiligungsverwaltungsgesellschaft für Handel, Vertrieb und Produktionen m.b.H. ist anhängig. Im Rahmen des vorläufigen Insolvenzverfahrens hat der Insolvenzverwalter einen Antrag auf Festsetzung seiner Vergütung gestellt. Das Amtsgericht Bremen hat die Verfahrensb…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der "ELLERN" Beteiligungsverwaltungsgesellschaft für Handel, Vertrieb und Produktionen m.b.H. ist anhängig. Im Rahmen des vorläufigen Insolvenzverfahrens hat der Insolvenzverwalter einen Antrag auf Festsetzung seiner Vergütung gestellt. Das Amtsgericht Bremen hat die Verfahrensbeteiligten zur Anhörung geladen und ihnen eine Frist von drei Wochen zur schriftlichen Stellungnahme eingeräumt. In einer späteren Entscheidung vom 20.08.2026 hat das Gericht die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters festgesetzt. Als Berechnungsgrundlage diente ein Wert in Höhe von 398.425,24 Euro. Der festgesetzte Betrag kann der Insolvenzmasse entnommen werden. Rechtsmittel gegen den Beschluss können innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen eingelegt werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
506 IN 10/11: Veröffentlichung zum Zwecke der Anhörung:
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der "ELLERN" Beteiligungsverwaltungsgesellschaft für Handel,Vertrieb und Produktionen m.b.H., Erfurter Str. 49, 28215 Bremen (AG Bremen, HRB 13277), vertr. d.: Renate Hermansa, Graudenzer Straße 19a, 27755 Delmenhorst, (…
506 IN 10/11: Veröffentlichung zum Zwecke der Anhörung:
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der "ELLERN" Beteiligungsverwaltungsgesellschaft für Handel,Vertrieb und Produktionen m.b.H., Erfurter Str. 49, 28215 Bremen (AG Bremen, HRB 13277), vertr. d.: Renate Hermansa, Graudenzer Straße 19a, 27755 Delmenhorst, (Geschäftsführerin), ist von dem Insolvenzverwalter ein Antrag auf Festsetzung der Vergütung für das vorläufige Insolvenzverfahren gestellt worden. Zu diesem Antrag werden die Verfahrensbeteiligten hiermit angehört. Der vollständige Antrag kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Den Beteiligten wird hiermit Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb von 3 Wochen nach Wirksamwerden dieser öffentlichen Bekanntmachung gegeben.
Amtsgericht Bremen, 22.07.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bremen 20.08.2026
Insolvenzgericht
Geschäfts-Nr.: 506 IN 10/11
(Bitte stets angeben)
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
"ELLERN" Beteiligungsverwaltungsgesellschaft für Handel,Vertrieb und Produktionen m.b.H., Erfurter Str. 49, 28215 Bremen (AG Bremen, HRB 13277),
vertreten du…
Amtsgericht Bremen 20.08.2026
Insolvenzgericht
Geschäfts-Nr.: 506 IN 10/11
(Bitte stets angeben)
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
"ELLERN" Beteiligungsverwaltungsgesellschaft für Handel,Vertrieb und Produktionen m.b.H., Erfurter Str. 49, 28215 Bremen (AG Bremen, HRB 13277),
vertreten durch:
Renate Hermansa, Graudenzer Straße 19a, 27755 Delmenhorst, (Geschäftsführerin),
wird die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters festgesetzt auf:
€ *** (Betrag gemäß §§ 21 Abs. 2 Nr. 1, 64 Abs. 2 InsO entfernt). Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Dem Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Helge Pietrzik wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e:
Die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters bemisst sich nach dem Wert der während der vorläufigen Insolvenzverwaltung verwalteten Vermögensmasse einschließlich der mit Aus- und Absonderungsrechten belasteten Vermögensgegenstände, wenn sich der vorläufige Insolvenzverwalter in erheblichem Umfang mit ihnen befasst hat. Sie bleiben unberücksichtigt, sofern die Schuldnerin die Gegenstände lediglich auf Grund eines Besitzüberlassungsvertrages in Besitz hatte.
Als Berechnungsgrundlage ergibt sich demgemäß ein Betrag i. H. v. € 398.425,24. Der Regelsatz der Insolvenzverwaltervergütung (= Berechnungswert) gem. §§ 63 Abs. 3 InsO, 10, 2 Abs. 1 InsVV beträgt € *** (Betrag gemäß §§ 21 Abs. 2 Nr. 1, 64 Abs. 2 InsO entfernt).
Zuschläge werden nicht geltend gemacht.
Nach seiner Wahl kann der vorläufige Insolvenzverwalter gemäß §§ 10, 8 Abs. 3 InsVV anstelle der tatsächlich entstandenen Auslagen einen Pauschsatz von 15 % der Vergütung geltend machen, höchstens jedoch € 250,00 je angefangenen Monat der Dauer der vorläufigen Insolvenzverwaltung. Die Auslagen wurden richtig berechnet.
Die Vergütung war ebenso wie die Auslagen zuzüglich der jeweiligen Umsatzsteuer (§§ 10, 7 InsVV) antragsgemäß festzusetzen.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Wert des Beschwerdegegenstandes € 200,00 übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen worden ist. Beschwerde- bzw. erinnerungsberichtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) oder dem Landgericht Bremen, Domsheide 16, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133346098711-000000053)
) einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
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