Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Elling Marketing GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Adresse
Löhrstraße 64 c, 56068 Koblenz
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Koblenz HRB 27296
EUID
DET2210V.HRB27296
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Koblenz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
21 IN 68/23
Phase
Schlussverteilung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Robert Schiebe
Termine & Fristen
Widerspruchsfrist
26.08.2025
Schriftliches Verfahren (Schlussverteilung)
19.05.2026
Gegenstand des Unternehmens
Gegenstand des Unternehmens ist das Online-Marketing, insbesondere für den Immobilien- und Finanzbereich. Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Geschäfte vorzunehmen, die geeignet sind, den Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu fördern. Die Gesellschaft kann gleichartige oder ähnliche Unternehmen erwerben, sich an solchen beteiligen, deren Vertretung übernehmen sowie Zweigniederlassungen errichten.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Elling Marketing GmbH ist eröffnet. Der Insolvenzverwalter Dr. Robert Schiebe hat die Schlussunterlagen eingereicht und seine Vergütung sowie Auslagen festsetzen lassen. Für die Prüfung nachträglich angemeldeter Insolvenzforderungen wurde das schriftliche Verfahren angeordnet, wobei Widerspruchsfristen bis zum 26.08.2025 bestanden. Nunmehr ist die Schlussverteilung genehmigt worden; anstelle eines mündlichen Schlusstermins wird ein schriftliches Verfahren angeordnet. Der Stichtag für dieses schriftliche Verfahren wurde auf den 19.05.2026 bestimmt. Dieser Tag dient der Überprüfung der Schlussrechnung, der Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis sowie der Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Gegenstände. Der verfügbare Massebestand beträgt 30.894,11 EUR, abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 115.842,12 EUR berücksichtigt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Elling Marketing GmbH, Löhrstr. 64 c, 56068 Koblenz (AG Koblenz, HRB 27296), vertr. d.: Keno Heinrich Elling, Rüscheweg 4, 26845 Nortmoor, (Geschäftsführer), wird die Schlussverteilung durch den Insolvenzverwalter genehmigt . Anstelle des Schlusstemins wird das schriftlic…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Elling Marketing GmbH, Löhrstr. 64 c, 56068 Koblenz (AG Koblenz, HRB 27296), vertr. d.: Keno Heinrich Elling, Rüscheweg 4, 26845 Nortmoor, (Geschäftsführer), wird die Schlussverteilung durch den Insolvenzverwalter genehmigt . Anstelle des Schlusstemins wird das schriftliche Verfahren angeordnet. Stichtag, der dem Schlusstermin im schriftlichen Verfahren entspricht, wird auf den 19.05.2026 bestimmt.
Der Stichtag dient zur:
1. Überprüfung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
2. Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis;
3. Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
4. Entscheidung der Gläubiger über die nicht verwertbaren Gegenstände der Insolvenzmasse;
56068 Koblenz, 20.03.2026
Das Amtsgericht - Abt 21
21 IN 68/23
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Elling Marketing GmbH, Löhrstraße 64c,56068 Koblenz hat der Insolvenzverwalter Dr. Robert Schiebe, Koblenz, die Schlussunterlagen eingereicht. Nunmehr soll die Schlussverteilung erfolgen. Der verfügbare Massebestand beträgt € 30.894,11, abzüglich noch zu berücksichtigende…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Elling Marketing GmbH, Löhrstraße 64c,56068 Koblenz hat der Insolvenzverwalter Dr. Robert Schiebe, Koblenz, die Schlussunterlagen eingereicht. Nunmehr soll die Schlussverteilung erfolgen. Der verfügbare Massebestand beträgt € 30.894,11, abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten.
Insolvenzforderungen sind in Höhe von € 115.842,12 zu berücksichtigen. Das Schlussverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Koblenz, Aktenzeichen: 21 IN 68/23, zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
56068 Koblenz, 18.09.2025
Das Amtsgericht - Abt.21
21 IN 68/23
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
21 IN 68/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Elling Marketing GmbH, Löhrstr. 64 c, 56068 Koblenz (AG Koblenz, HRB 27296), vertr. d.: Keno Heinrich Elling, Rüscheweg 4, 26845 Nortmoor, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Robert Schiebe festgesetzt w…
21 IN 68/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Elling Marketing GmbH, Löhrstr. 64 c, 56068 Koblenz (AG Koblenz, HRB 27296), vertr. d.: Keno Heinrich Elling, Rüscheweg 4, 26845 Nortmoor, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Robert Schiebe festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Koblenz eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Nettovergütung gemäß InsVV
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Zustellungskosten gemäß § 8 Abs. 3 InsO zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 17.09.2026 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.
I.
Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt EUR.
II.
Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.
III.
Die geltend gemachten Zustellungskosten für die gemäß § 8 Abs. 3 InsO übertragenen Zustellungen sind in Höhe von 10,50 EUR nebst Umsatzsteuer in Höhe von 19 % festzusetzen.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 300,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Koblenz - Insolvenzgericht - Karmeliterstr. 14 - 56068 Koblenz, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: safe-sp1-1442407563448-015914602 einzulegen einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Koblenz - Insolvenzgericht - Karmeliterstr. 14 - 56068 Koblenz, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: safe-sp1-1442407563448-015914602 einzulegen einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Koblenz, 20.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Elling Marketing GmbH, Löhrstr. 64 c, 56068 Koblenz (AG Koblenz, HRB 27296), vertr. d.: Keno Heinrich Elling, Rüscheweg 4, 26845 Nortmoor, (Geschäftsführer), wird für die Prüfung der bis zum 26.08.2025 nachträglich angemeldeten Insolvenzforderungen das schriftliche Verfah…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Elling Marketing GmbH, Löhrstr. 64 c, 56068 Koblenz (AG Koblenz, HRB 27296), vertr. d.: Keno Heinrich Elling, Rüscheweg 4, 26845 Nortmoor, (Geschäftsführer), wird für die Prüfung der bis zum 26.08.2025 nachträglich angemeldeten Insolvenzforderungen das schriftliche Verfahren angeordnet.
Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin können bis zum 26.08.2025 schriftlich beim Insolvenzgericht Widerspruch einlegen. Der Widerspruch muss enthalten gegen welche Forderung konkret er sich richtet und inwieweit er sich gegen Grund, Betrag und Rang wendet. Nach Ablauf der Frist gilt die jeweilige Forderung als festgestellt, falls kein Insolvenzgläubiger oder der Insolvenzverwalter die Forderung bestreitet.
56068 Koblenz, 26.06.2025
Das Amtsgericht -Abt.21-
21 IN 68/23
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Elling Marketing GmbH, Löhrstr. 64 c, 56068 Koblenz (AG Koblenz, HRB 27296), vertr. d.: Keno Heinrich Elling, Rüscheweg 4, 26845 Nortmoor, (Geschäftsführer), wird für die Prüfung der bis zum 26.08.2025 nachträglich angemeldeten Insolvenzforderungen das schriftliche Verfah…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Elling Marketing GmbH, Löhrstr. 64 c, 56068 Koblenz (AG Koblenz, HRB 27296), vertr. d.: Keno Heinrich Elling, Rüscheweg 4, 26845 Nortmoor, (Geschäftsführer), wird für die Prüfung der bis zum 26.08.2025 nachträglich angemeldeten Insolvenzforderungen das schriftliche Verfahren angeordnet.
Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin können bis zum 26.08.2025 schriftlich beim Insolvenzgericht Widerspruch einlegen. Der Widerspruch muss enthalten gegen welche Forderung konkret er sich richtet und inwieweit er sich gegen Grund, Betrag und Rang wendet. Nach Ablauf der Frist gilt die jeweilige Forderung als festgestellt, falls kein Insolvenzgläubiger oder der Insolvenzverwalter die Forderung bestreitet.
56068 Koblenz, 06.10.2025
Das Amtsgericht -Abt.21-
21 IN 68/23
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