Vorläufiges Insolvenzverfahren Rheinland-Pfalz HRB 1437

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Insolvenzprofil

HegerPro GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Aktuell

Vorläufige Maßnahmen

3 Offen

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Adresse
Donnersbergstraße 48, 67677 Enkenbach-Alsenborn
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Kaiserslautern HRB 1437
EUID
DET3201V.HRB1437

Insolvenzgericht

Gericht
Amtsgericht Kaiserslautern
Aktenzeichen
1 IN 133/22
Phase
Vorläufiges Insolvenzverfahren

Insolvenzverwalter

Name
Rechtsanwalt Tobias Wahl

Termine & Fristen

Aufhebung mündliches Verfahren
22.03.2026
Festsetzung Vergütung
28.05.2026

Gegenstand des Unternehmens

Gegenstand des Unternehmens der Gesellschaft sind Dienstleistungen aller Art, insbesondere der Vertrieb von Gußerzeugnissen und ähnlichen Erzeugnissen, der Großhandel mit Erzeugnissen dieser Art, die Entwicklung von Software und der Handel damit und ähnlichen Erzeugnissen sowie die Entwicklung von Simulationstechniken und der Handel damit sowie die Beratung über die mit Hilfe der Simulationstechniken gefundenen Berechnungsergebnisse und der Handel mit diesen Berechnungsergebnissen.

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der HegerPro GmbH ist anhängig. Im ersten Schritt wurde die Anordnung des mündlichen Verfahrens aufgehoben. Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wurde Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme zum Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters gegeben. Im weiteren Verlauf sind die Vergütung und die Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters, Rechtsanwalt Tobias Wahl, festgesetzt worden. Die Berechnungsmasse betrug 450.443,22 EUR. Der Insolvenzverwalter erhielt einen Gesamtzuschlag von 60 % auf die Bruchteilsvergütung. Die festgesetzten Beträge sind gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO nicht zu veröffentlichen. Der vorläufige Insolvenzverwalter ist gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen. Rechtsmittel gegen die Entscheidung können innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen eingelegt werden.

Originalbekanntmachung

Bekanntmachung

1 IN 133/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der HegerPro GmbH, Donnersbergstraße 48, 67677 Enkenbach-Alsenborn (AG Kaiserslautern, HRB 1437), wurde beschlossen: Die Anordnung des mündlichen Verfahrens wird aufgehoben (§ 5 Abs. 2 InsO). Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung d…

Originalbekanntmachung

Bekanntmachung

1 IN 133/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der HegerPro GmbH, Donnersbergstraße 48, 67677 Enkenbach-Alsenborn (AG Kaiserslautern, HRB 1437), sind Vergütung und Auslagen Rechtsanwalt Tobias Wahl festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vol…

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