Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
ELMA Seniorenbetreuung GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Brandenburg
Handelsregister
Amtsgericht Cottbus HRB 14215
EUID
DEG1103.HRB14215
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Cottbus
Aktenzeichen
63 IN 74/21
Phase
Forderungsanmeldung
Termine & Fristen
Prüfungsstichtag
24.12.2025
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der ELMA Seniorenbetreuung GmbH ist zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen das schriftliche Verfahren angeordnet worden. Als Prüfungsstichtag ist Mittwoch, der 24. Dezember 2025, bestimmt. Ein schriftlicher Widerspruch gegen die Forderung muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen und Angaben zum Grund, Betrag oder Rang der Bestreitung enthalten. Die Anmeldungsunterlagen sowie die Tabelle sind zur Einsicht auf der Geschäftsstelle des Amtsgericht Cottbus niedergelegt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ELMA Seniorenbetreuung GmbH, Cottbuser Straße 53 A, 15711 Königs Wusterhausen, ist zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen das schriftliche Verfahren angeordnet worden. Als Prüfungsstichtag wird Mittwoch, 24. Dezember 2025, bestimmt. Der schriftliche Widerspruch…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ELMA Seniorenbetreuung GmbH, Cottbuser Straße 53 A, 15711 Königs Wusterhausen, ist zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen das schriftliche Verfahren angeordnet worden. Als Prüfungsstichtag wird Mittwoch, 24. Dezember 2025, bestimmt. Der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird. Die Tabelle und die Anmeldungsunterlagen sind für die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgericht Cottbus, Thiemstraße 130, 03048 Cottbus, zur Einsicht niedergelegt. Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss ist die Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG binnen einer Notfrist von zwei Wochen zulässig. Die Notfrist beginnt spätestens zwei Tage nach der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten öffentlichen Bekanntmachung. Bei einer früheren Zustellung ist dieser Zeitpunkt maßgebend für den Beginn der Beschwerdefrist. Die Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Cottbus, Gerichtsplatz 2, 03046 Cottbus, einzulegen. Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde. Die Erinnerung kann schriftlich, durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle oder in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur eingelegt werden (für Einzelheiten: www.erv.brandenburg.de).
AG Cottbus, den 24. November 2025, Az.: 63 IN 74/21
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