Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Elpe GmbH - Schrauben- und Werkzeughandel Zeichnungsteile
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Baden-Württemberg
Adresse
Mülhauser Straße 9, 79110 Freiburg im Breisgau
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Freiburg im Breisgau HRB 3892
EUID
DEB8536.HRB3892
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Freiburg im Breisgau - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
8 IN 90/26
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Siegfried Ambs
Termine & Fristen
Anzeige Masseunzulänglichkeit
04.05.2026
Gläubigerversammlung
10.06.2026 , 10:00 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Groß- und Einzelhandel mit Schrauben, Werkzeugen und Handel mit Zeichnungsteilen, sowie mit artverwandten Artikeln.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Elpe GmbH, vertreten durch Geschäftsführer Siegfried Ambs, ist anhängig. Die Insolvenzverwalterin hat am 04.05.2026 angezeigt, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§ 208 Abs. 1 InsO). Eine Gläubigerversammlung, die ursprünglich für den 10.06.2026 angesetzt war, wurde um einen weiteren Tagesordnungspunkt ergänzt. Die Gläubigerversammlung soll über die Zustimmung zur Veräußerung des Warenlagers im Ganzen gemäß § 160 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 InsO beschließen. Der Kaufpreis beträgt 12.711,00 Euro netto, wovon ein hälftiger Anteil in Höhe von 6.355,50 Euro der Insolvenzmasse zukommt. Die Zustimmung gilt gemäß § 160 Abs. 1 S. 3 InsO als erteilt, wenn die Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist. Gegen die Entscheidung kann innerhalb von zwei Wochen Erinnerung eingelegt werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
8 IN 90/26
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Elpe GmbH - Schrauben- und Werkzeughandel Zeichnungsteile, Mühlhauser Straße 9, 79110 Freiburg, vertreten durch den Geschäftsführer Siegfried Ambs
Registergericht: Amtsgericht Freiburg Register-Nr.: HRB 3892
- Schuldnerin -
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hat die Insolvenzverwalterin am 04…
8 IN 90/26
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Elpe GmbH - Schrauben- und Werkzeughandel Zeichnungsteile, Mühlhauser Straße 9, 79110 Freiburg, vertreten durch den Geschäftsführer Siegfried Ambs
Registergericht: Amtsgericht Freiburg Register-Nr.: HRB 3892
- Schuldnerin -
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hat die Insolvenzverwalterin am 04.05.2026 angezeigt, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt, § 208 Abs. 1 InsO.
Amtsgericht Freiburg im Breisgau - Insolvenzgericht - 05.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
8 IN 90/26
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Elpe GmbH - Schrauben- und Werkzeughandel Zeichnungsteile, Mühlhauser Straße 9, 79110 Freiburg, vertreten durch den Geschäftsführer Siegfried Ambs
Registergericht: Amtsgericht Freiburg Register-Nr.: HRB 3892
- Schuldnerin -
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Beschluss:
Die Tagesordnung zur Gl…
8 IN 90/26
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Elpe GmbH - Schrauben- und Werkzeughandel Zeichnungsteile, Mühlhauser Straße 9, 79110 Freiburg, vertreten durch den Geschäftsführer Siegfried Ambs
Registergericht: Amtsgericht Freiburg Register-Nr.: HRB 3892
- Schuldnerin -
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Beschluss:
Die Tagesordnung zur Gläubigerversammlung, die mit Beschluss vom 01.04.2026 auf
Mittwoch, 10.06.2026, 10:00 Uhr, Sitzungssaal XIV, 1. OG, Bismarckallee 2, 79098 Freiburg
bestimmt wurde, wird um folgenden Tagesordnungspunkt ergänzt:
Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Zustimmung zur Veräußerung des Warenlagers im Ganzen gemäß § 160 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 InsO zu einem Kaufpreis von € 12.711,00 netto, von dem ein hälftiger Anteil in Höhe von € 6.355,50 der Insolvenzmasse zukommt.
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann Erinnerung eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Freiburg im Breisgau
Kaiser-Joseph-Straße 257a
79098 Freiburg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung, spätestens mit dem Ablauf von fünf Monaten nach der Verkündung der Entscheidung.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Freiburg im Breisgau - Insolvenzgericht - 27.05.2026
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