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Insolvenzprofil
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Insolvenzeröffnung
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Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der ELRO-Trans GmbH, vertreten durch die Geschäftsführer Anke Naundorf, Bernd Pawlowski und Dr. Wolf-Dietrich von Heyking, wird beim Amtsgericht Rostock geführt. Die Verfahrensbekanntmachung vom 06.10.2026 regelt die Prüfung der bis zum 17.11.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen gemäß § 38 InsO. Diese Prüfung erfolgt im schriftlichen Verfahren. Der 17.11.2026 ist zugleich der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht. Bis zu diesem Datum muss ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird. Ein Widerspruch kann nicht wirksam per einfacher E-Mail abgegeben werden, sondern muss formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle erfolgen. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine gesonderte Benachrichtigung. Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt. Forderungen, gegen die bis zum Stichtag kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt. Die Verfahrensbekanntmachung wurde von den Rechtsanwälten Buchalik Brömmekamp Rechtsanwaltsgesellschaft mbH als Verfahrensbevollmächtigte herausgegeben.
Originalbekanntmachung
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