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Insolvenzprofil
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Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der elsenthal TransportLogistik GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Dr. Zellner Josef, wird beim Amtsgericht Hof geführt. Aufgrund des Antrages des Insolvenzverwalters ist das schriftliche Verfahren gemäß § 5 Abs. 2 InsO zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung angeordnet worden. Die Beschlussfassung bezieht sich auf drei Punkte: Erstens die Zustimmung zur Klagerücknahme gegenüber MAN bei gleichzeitigem Verzicht auf sämtliche Kostenerstattungsansprüche und einer zusätzlichen Vergleichszahlung in Höhe von 25.000,00 € durch MAN. Zweitens die Zustimmung zur Klagerücknahme gegenüber Daimler bei gleichzeitigem Verzicht auf Kostenerstattung. Drittens die Zustimmung zur Erledigung des Rechtsstreites mit IVECO durch Zahlung eines Vergleichsbetrages in Höhe von 62.500,00 € durch IVECO einschließlich Zinsen und sämtlicher Kosten. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 20.10.2026, Einwendungen gegen die Anordnung des schriftlichen Verfahrens und den zugrundeliegenden Tagesordnungspunkt schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen. Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Hof erhoben werden. Einwendungen sind glaubhaft zu machen. Stellungnahmen, die nach dem genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden. Die Zustimmung gemäß § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist und keine wirksamen Einwendungen erhoben werden.
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