Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
ELWA GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Niedersachsen
Handelsregister
Amtsgericht Göttingen HRB 204375
EUID
DEP2204.HRB204375
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Göttingen - Insolvenzgericht-
Aktenzeichen
74 IN 108/26 GOE
Phase
Einstellung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Geschäftsführer Elena Valkova
Rolle
Geschäftsführer (Vertretungsberechtigt)
Termine & Fristen
Abweisung mangels Masse
04.09.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der ELWA GmbH mit Sitz in Göttingen ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 04.09.2026 mangels Masse abgewiesen worden. Die Entscheidung wurde vom Amtsgericht Göttingen getroffen. Gegen diese Entscheidung kann die Antragstellerin innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde einlegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung oder Verkündung der Entscheidung.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
74 IN 108/26 GOE: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der ELWA GmbH, Am Ebelhof 11a, 37075 Göttingen (AG Göttingen, HRB 204375), vertr. d.: Elena Valkova, (Geschäftsführer), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 04.09.2026 mangels Masse abgewiesen worden, § 26 Abs. 1 InsO.
Der vollständ…
74 IN 108/26 GOE: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der ELWA GmbH, Am Ebelhof 11a, 37075 Göttingen (AG Göttingen, HRB 204375), vertr. d.: Elena Valkova, (Geschäftsführer), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 04.09.2026 mangels Masse abgewiesen worden, § 26 Abs. 1 InsO.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann von und der Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Göttingen - Insolvenzgericht-, Berliner Straße 8 - Eingang Maschmühlenweg 11-, Postanschrift: Postfach 1143, 37070 Göttingen, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1166698786503-000010193 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Gegen die Festsetzung des Gegenstandswertes kann binnen einer Frist von sechs Monaten, nachdem die Entscheidung in der Hauptsache Rechtskraft erlangt oder das Verfahren sich anderweitig erledigt hat, in der o. g. Form Beschwerde bei dem Amtsgericht Göttingen eingelegt werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands 200,- EUR übersteigt. Für die Einhaltung der Frist kommt es auf den Eingang bei dem Amtsgericht Göttingen an.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Göttingen, 04.09.2026
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