Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
EMAX Immobilien GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Knapmannstr. 14 a, 58453 Witten
Handelsregister
Amtsgericht Bochum HRB 18053
EUID
DER2201.HRB18053
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bochum
Aktenzeichen
80 IN 669/20
Phase
Forderungsanmeldung
Insolvenzverwalter
Name
Geschäftsführer Metin Navruz
Rolle
gesetzlich vertreten
Adresse
Schieferbank 3, 44149 Dortmund
Termine & Fristen
Prüfungstermin
12.05.2025
Gläubigerversammlung
16.06.2025
Gegenstand des Unternehmens
Gegenstand des Unternehmens ist der An- und Verkauf sowie die Vermittlung von Immobilien und Vermittlung von Finanzierungen sowie aller damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten und der Handel mit Grundstücken jeglicher Art. Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Geschäfte und Rechtshandlungen vorzunehmen, die zur Erreichung des Gesellschaftszwecks dienlich sind oder das Unternehmen zu fördern geeignet erscheinen. Sie kann gleichartige oder ähnliche Unternehmen erwerben, sich an solchen beteiligen und deren Vertretung und Geschäftsführung übernehmen sowie Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der EMAX Immobilien GmbH ist beim Amtsgericht Bochum anhängig. Die Schuldnerin ist im Handelsregister des Amtsgerichts Bochum unter HRB 18053 eingetragen und wird durch den Geschäftsführer Herrn Metin Navruz vertreten. Im Verfahrensverlauf wurden mehrere Termine für die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen festgelegt, wobei der Prüfungsstichtag zunächst auf den 12.05.2025 und später auf den 16.06.2025 verschoben wurde. Parallel dazu wurde eine besondere Gläubigerversammlung angesetzt, die ebenfalls am 16.06.2025 stattfinden soll. Gegenstand der Beschlussfassung in dieser Versammlung ist die Zustimmung zur Veräußerung einer Immobilie der Schuldnerin in Beckum zu einem Kaufpreis von 90.000,00 Euro aus freier Hand. Die Stellungnahmen der Gläubiger hierzu konnten bis zu diesem Termin bei Gericht eingereicht werden. Das Verfahren befindet sich somit in der Phase der Forderungsprüfung und Beschlussfassung über besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 669/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bochum unter HRB 18053 eingetragenen EMAX Immobilien GmbH, Knapmannstr. 14 a, 58453 Witten, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herr Metin Navruz, Schieferbank 3, 44149 Dortmund
…
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 669/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bochum unter HRB 18053 eingetragenen EMAX Immobilien GmbH, Knapmannstr. 14 a, 58453 Witten, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herr Metin Navruz, Schieferbank 3, 44149 Dortmund
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 16.06.2025. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bochum, Josef-Neuberger-Straße 1, 44787 Bochum, Zimmer Nr. D.1.33 niedergelegt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Bochum, Josef-Neuberger-Straße 1, 44787 Bochum einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Bochum eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
80 IN 669/20
Amtsgericht Bochum, 05.05.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 669/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bochum unter HRB 18053 eingetragenen EMAX Immobilien GmbH, Knapmannstr. 14 a, 58453 Witten, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herr Metin Navruz, Schieferbank 3, 44149 Dortmund
…
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 669/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bochum unter HRB 18053 eingetragenen EMAX Immobilien GmbH, Knapmannstr. 14 a, 58453 Witten, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herr Metin Navruz, Schieferbank 3, 44149 Dortmund
Stichtag, der der Abhaltung einer besonderen Gläubigerversammlung (§§ 5 Abs. 2, 74, 75 InsO) entspricht, ist der 16.06.2025.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen zu dem nachfolgenden Tagesordnungspunkt bei Gericht einreichen:
zur Beschlussfassung über Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§§ 160, 161 InsO), hier: Zustimmung,
die Immobilie der Schuldnerin in Beckum, siehe Antrag, zu einem Kaufpreis von 90.000,00 € aus freier Hand zu veräußern.
Wegen der näheren Einzelheiten wird auf den Antrag auf Einberufungen der Gläubigerversammlung vom 26.05.2025 nebst Beschlussantrag verwiesen.
Der Antrag mit den ausführlichen Gründen zur Beschlussvorlage kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bochum, Josef-Neuberger-Straße 1, 44787 Bochum, Zimmer Nr. D.1.33 eingesehen werden.
Die Stellungnahme sollte einen Beschlussvorschlag in Form einer Zustimmung oder Ablehnung enthalten.
Nimmt an der schriftlichen Abstimmung kein stimmberechtigter Gläubiger teil, ist von einer Beschlussunfähigkeit auszugehen. Somit gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§§ 5 Abs. 2 ; 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Bochum, Josef-Neuberger-Straße 1, 44787 Bochum einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Bochum eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
80 IN 669/20
Amtsgericht Bochum, 28.05.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 669/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bochum unter HRB 18053 eingetragenen EMAX Immobilien GmbH, Knapmannstr. 14 a, 58453 Witten, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herr Metin Navruz, Schieferbank 3, 44149 Dortmund
…
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 669/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bochum unter HRB 18053 eingetragenen EMAX Immobilien GmbH, Knapmannstr. 14 a, 58453 Witten, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herr Metin Navruz, Schieferbank 3, 44149 Dortmund
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 12.05.2025. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bochum, Josef-Neuberger-Straße 1, 44787 Bochum, Zimmer Nr. D.1.33 niedergelegt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Bochum, Josef-Neuberger-Straße 1, 44787 Bochum einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Bochum eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
80 IN 669/20
Amtsgericht Bochum, 07.04.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 669/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bochum unter HRB 18053 eingetragenen EMAX Immobilien GmbH, Knapmannstr. 14 a, 58453 Witten, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herr Metin Navruz, Schieferbank 3, 44149 Dortmund
…
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 669/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bochum unter HRB 18053 eingetragenen EMAX Immobilien GmbH, Knapmannstr. 14 a, 58453 Witten, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herr Metin Navruz, Schieferbank 3, 44149 Dortmund
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Es sollen geprüft werden die Forderungen
Rang 0 (§ 38 InsO)
lfd. Nr. 2 bis lfd. Nr. 6.
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 06.12.2024. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bochum, Josef-Neuberger-Straße 1, 44787 Bochum, Zimmer Nr. D.1.33 niedergelegt.
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Bochum, Josef-Neuberger-Straße 1, 44787 Bochum einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Bochum eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
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80 IN 669/20
Amtsgericht Bochum, 24.10.2024
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