Aufhebung des VerfahrensNordrhein-WestfalenHRB 2936
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Insolvenzprofil
EMB Industrielle Luft- und Lichttechnik GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Stadtweide 17, 46446 Emmerich am Rhein
Handelsregister
Amtsgericht Kleve HRB 2936
EUID
DER1304.HRB2936
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Kleve
Aktenzeichen
39 IN 24/18
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Termine & Fristen
Vergütungsantrag
01.04.2025
Stellungnahmefrist
24.06.2025
Aufhebung
30.04.2026 , 08:02 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Vertrieb, Im- und Export und nicht handwerkliche Fertigung von Tageslicht, -Heizungs- Wärmerückgewinnung- Lüftungs- und Brandlüftungssystemen nebst Zubehör, sowie deren Wartung und Montage.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der EMB Industrielle Luft- und Lichttechnik GmbH ist am 30.04.2026 um 8:02 Uhr nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben worden. Zuvor hat das Amtsgericht Kleve die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters Dr. Markus Kier festgesetzt. Grundlage für die Berechnung der Vergütung war ein Massewert von 171.116,16 EUR, auf den sich die Schlussrechnung bezog. Der Verwalter erhielt neben der Regelvergütung einen Pauschbetrag für besondere Kosten. Die Festsetzung der Vergütung erfolgte vor der Aufhebung des Verfahrens. Rechtsbehelfe gegen die Vergütungsfestsetzung waren innerhalb von zwei Wochen möglich.
Originalbekanntmachung · Aufhebung des Verfahrens
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der EMB Industrielle Luft- und Lichttechnik GmbH ist eröffnet worden. Der Insolvenzverwalter Dr. Markus Kier hat die Schlussrechnung sowie einen Vergütungsantrag eingereicht. Das Gericht hat die Durchführung des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren angeordnet, wobei Beteili…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der EMB Industrielle Luft- und Lichttechnik GmbH ist eröffnet worden. Der Insolvenzverwalter Dr. Markus Kier hat die Schlussrechnung sowie einen Vergütungsantrag eingereicht. Das Gericht hat die Durchführung des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren angeordnet, wobei Beteiligten bis zum 24.06.2025 Gelegenheit zur Stellungnahme hatten. Die Vergütung und Auslagen des Verwalters sind festgesetzt worden, wobei eine Insolvenzmasse von 171.116,16 EUR zugrunde gelegt wurde. Es steht ein Bestand in Höhe von 35.419,88 EUR für die Schlussverteilung zur Verfügung. Auf anerkannte Forderungen der Gläubiger in Höhe von 517.513,60 EUR wird eine Quote gezahlt. Das Verfahren ist am 30.04.2026 um 8:02 Uhr nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben worden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Kleve, Aktenzeichen: 39 IN 24/18
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Kleve unter HRB 2936 eingetragenen EMB Industrielle Luft- und Lichttechnik GmbH, Stadtweide 17, 46446 Emmerich am Rhein, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Rolf Paul Weimer, Dr…
Amtsgericht Kleve, Aktenzeichen: 39 IN 24/18
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Kleve unter HRB 2936 eingetragenen EMB Industrielle Luft- und Lichttechnik GmbH, Stadtweide 17, 46446 Emmerich am Rhein, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Rolf Paul Weimer, Drosselweg 4, 47546 Kalkar
Insolvenzverwalter: Dr. Markus Kier, Willstätterstraße 62, 40549 Düsseldorf
wird heute, am 30.04.2026, um 8:02 Uhr nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben (§ 200 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Kleve, Schloßberg 1 (Schwanenburg), 47533 Kleve einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Kleve eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
39 IN 24/18
Amtsgericht Kleve, 30.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Kleve, Aktenzeichen: 39 IN 24/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Kleve unter HRB 2936 eingetragenen EMB Industrielle Luft- und Lichttechnik GmbH, Stadtweide 17, 46446 Emmerich am Rhein, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Rolf Paul Weimer,…
Amtsgericht Kleve, Aktenzeichen: 39 IN 24/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Kleve unter HRB 2936 eingetragenen EMB Industrielle Luft- und Lichttechnik GmbH, Stadtweide 17, 46446 Emmerich am Rhein, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Rolf Paul Weimer, Drosselweg 4, 47546 Kalkar
sind die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer festgesetzt worden (§§ 63, 64 InsO). Nach § 63 InsO hat er Anspruch auf Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen.
Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist der Wert der Insolvenzmasse, auf die sich die Schlussrechnung bezieht. Auf der Grundlage der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters hat das Gericht vorliegend der Vergütungsberechnung eine Masse von 171.116,16 EUR zugrunde gelegt. Wegen der näheren Einzelheiten verweist die Vergütungsentscheidung auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 01.04.2025.
Neben der Vergütung sind dem Verwalter auf Antrag die nach §§ 10, 4 Abs. 2 InsVV besondere Kosten, die im Einzelfall entstanden sind, als Auslagen zu erstatten.
Anstelle dieser tatsächlich entstandenen Auslagen kann der Insolvenzverwalters nach § 8 Abs. 3 InsVV einen vergütungsabhängigen Pauschsatz fordern. Der Pauschsatz darf 30 vom Hundert der Regelvergütung nicht übersteigen.
Vorliegend ist der Pauschbetrag vom Gericht festgesetzt worden.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Kleve statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Kleve eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Kleve, Schloßberg 1 (Schwanenburg), 47533 Kleve einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Kleve eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Zusatz zum Veröffentlichungstext:
Die Veröffentlichung des Vergütungsbeschlusses erfolgt vorliegend gem. § 9 Abs. 1 S. 1 InsO auszugsweise bzw. seinem wesentlichen Inhalt nach, da nach Auffassung des Gerichts eine vollständige Veröffentlichung nicht sachgerecht ist, weil die damit verbundene Publizität schützenswerte Interessen bestimmter Beteiligter verletzen kann. Diese Interessen werden durch die Regelung in § 64 Abs. 2 S. 2 InsO nicht hinreichend geschützt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Kleve, Schloßberg 1 (Schwanenburg), 47533 Kleve, Zimmer Nr. D -5 eingesehen werden.
39 IN 24/18
Amtsgericht Kleve, 30.06.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Kleve, Aktenzeichen: 39 IN 24/18
"Insolvenzverfahren
EMB Industrielle Luft- und Lichttechnik GmbH, Stadtweide 17, 46446 Emmerich
Amtsgericht Kleve, Aktenzeichen 39 IN 24/18
In oben genanntem Verfahren findet mit Genehmigung des Gerichts die Schlussverteilung statt. Es steht zurzeit ein Bestand in Höhe von E…
Amtsgericht Kleve, Aktenzeichen: 39 IN 24/18
"Insolvenzverfahren
EMB Industrielle Luft- und Lichttechnik GmbH, Stadtweide 17, 46446 Emmerich
Amtsgericht Kleve, Aktenzeichen 39 IN 24/18
In oben genanntem Verfahren findet mit Genehmigung des Gerichts die Schlussverteilung statt. Es steht zurzeit ein Bestand in Höhe von Euro 35419,88 zur Verfügung. Dieser Bestand verändert sich noch eventuell aufgrund festzusetzender Verwaltervergütung nebst Auslagen sowie restierender Gerichtskosten.
Auf die angemeldeten und anerkannten Forderungen der Gläubiger gemäß § 38 InsO in Höhe von Euro 517.513,60 wird eine Quote gezahlt werden. Das Verteilungsverzeichnis gem. § 188 InsO liegt zur Einsicht der Beteiligten beim Amtsgericht Kleve, Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, Schloßberg 1, 47533 Kleve, Zimmer Nr. D -5, aus.
Bisher unbekannte Massegläubiger werden aufgefordert, sich binnen der Ausschlussfrist von
2 Wochen nach Veröffentlichung beim Insolvenzverwalter zu melden. Gläubiger, deren Forderungen bestritten sind, werden auf die Ausschlussfristen gem. §§ 189, 194 InsO verwiesen, für Sonderrechtsgläubiger gilt der Hinweis auf §§ 190, 191 InsO.
Düsseldorf, 25.04.2025
Der Insolvenzverwalter
Dr. Markus Kier
Willstätterstr. 62
40549 Düsseldorf"
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Kleve, Aktenzeichen: 39 IN 24/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Kleve unter HRB 2936 eingetragenen EMB Industrielle Luft- und Lichttechnik GmbH, Stadtweide 17, 46446 Emmerich am Rhein, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Rolf Paul Weimer,…
Amtsgericht Kleve, Aktenzeichen: 39 IN 24/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Kleve unter HRB 2936 eingetragenen EMB Industrielle Luft- und Lichttechnik GmbH, Stadtweide 17, 46446 Emmerich am Rhein, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Rolf Paul Weimer, Drosselweg 4, 47546 Kalkar
wird der Schlussverteilung zugestimmt.
Die Durchführung des Schlusstermins wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§§ 196, 197, 5 Abs. 2 InsO).
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum
24.06.2025
im schriftlichen Verfahren zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen:
- zur Schlussrechnung des Verwalters;
- zum Vergütungsantrag des Verwalters;
- zum Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen;
- Entscheidung der Gläubiger über die nicht verwertbaren Gegenstände der Insolvenzmasse;
Das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters liegen nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Kleve, Schloßberg 1 (Schwanenburg), 47533 Kleve, Zimmer Nr. D -5 aus.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Kleve, Schloßberg 1 (Schwanenburg), 47533 Kleve einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Kleve eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
39 IN 24/18
Amtsgericht Kleve, 24.04.2025
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