Einstellung des VerfahrensBaden-WürttembergHRB 742745
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Insolvenzprofil
EMB Trockenbau UG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Baden-Württemberg
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Mannheim HRB 742745
EUID
DEB8535.HRB742745
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Baden-Baden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
11 IN 55/23
Phase
Einstellung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwältin Katrin Kühne
Adresse
Leopoldstraße 12, 75172 Pforzheim
Termine & Fristen
Schlusstermin
30.09.2026
Stellungnahmefrist
24.11.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der EMB Trockenbau UG (haftungsbeschränkt) ist eröffnet. Die Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Katrin Kühne hat ihre Vergütung und Auslagen festsetzen lassen, wobei die Mindestvergütung gemäß InsVV berechnet wurde. Das Amtsgericht Baden-Baden hat am 30.09.2026 beschlossen, die Durchführung des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren anzuordnen. Den Beteiligten wurde bis zum 24.11.2026 Gelegenheit gegeben, zur Schlussrechnung sowie zur Einstellung des Verfahrens mangels Masse Stellung zu nehmen. Es ist keine zur Verteilung verfügbare Masse vorhanden; es wurden 194.413,74 EUR nicht nachrangige Insolvenzforderungen festgestellt. Die Unterdeckung gemäß § 207 InsO beträgt 2.678,11 EUR (Stand 30.09.2026).
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
11 IN 55/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
EMB Trockenbau UG (haftungsbeschränkt), Breitenackerweg 6, 76597 Loffenau, vertreten durch die Geschäftsführerin Margarita Bechthold, geb. Schuller
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 742745
- Schuldnerin -
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Die Vergütung …
11 IN 55/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
EMB Trockenbau UG (haftungsbeschränkt), Breitenackerweg 6, 76597 Loffenau, vertreten durch die Geschäftsführerin Margarita Bechthold, geb. Schuller
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 742745
- Schuldnerin -
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Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen der Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Katrin Kühne, Leopoldstraße 12, 75172 Pforzheim, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:
Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
Endbetrag
Der Insolvenzverwalterin wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Gründe:
Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag der Insolvenzverwalterin vom 18.08.2026.
Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von 920,95 EUR auszugehen.
Die Mindestvergütung war gemäß §§ 10, 2 Abs. 2 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. §§ 10, 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Der Berechnung der Auslagenpauschale gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde eine Regelvergütung in Höhe von BETRAG EUR zugrunde gelegt.
Die Auslagenpauschale von 15 % der Regelvergütung für das erste Jahr der Tätigkeit sowie von 10 % für jedes weitere Jahr gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde - unter Beachtung der maximalen Monatspauschale in Höhe von 350,00 EUR und der Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV - festgesetzt.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Die der Insolvenzverwalterin entstandenen Kosten für 12 Ablichtungen (zu je BETRAG EUR) waren in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 Euro übersteigt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Baden-Baden
Gutenbergstraße 17
76532 Baden-Baden
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Baden-Baden
Gutenbergstraße 17
76532 Baden-Baden
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Baden-Baden - Insolvenzgericht - 30.09.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
11 IN 55-23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
EMB Trockenbau UG (haftungsbeschränkt), Breitenackerweg 6, 76597 Loffenau, vertreten durch die Geschäftsführerin Margarita Bechthold, geb. Schuller
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 742745
- Schuldnerin -
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hat das Amtsgeri…
11 IN 55-23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
EMB Trockenbau UG (haftungsbeschränkt), Breitenackerweg 6, 76597 Loffenau, vertreten durch die Geschäftsführerin Margarita Bechthold, geb. Schuller
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 742745
- Schuldnerin -
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hat das Amtsgericht Baden-Baden am 30.09.2026 beschlossen:
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Die Durchführung des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren wird angeordnet (§§ 196, 197 InsO).
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis zum 24.11.2026 zu folgenden Punkten schriftlich Stellung zu nehmen:
1. Schlussrechnung des Insolvenzverwalters sowie Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen (hinsichtlich des Schlussverzeichnisses nur Überprüfung der Verfahrensweise §§ 189, 190, 191 InsO); die Unterlagen sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Baden-Baden, Zimmer 207 - 209, niedergelegt;
2. Einstellung des Verfahrens mangels Masse gemäß § 207 InsO. Die Unterdeckung gemäß § 207 InsO beträgt 2.678,11 EURO (Stand 30.09.2026).
3. Antrag der Insolvenzverwalterin, den Insolvenzbeschlag bezüglich einer etwaigen Quotenauszahlung in dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Frau Margarita Bechtold (Amtsgericht Baden-Baden Az 11 IK 600/25, Rechtsanwältin Katrin Kühne, Hermsheimer Str. 3, 68163 Mannheim aufrecht zu erhalten.
Amtsgericht Baden-Baden, den 30.09.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
11 IN 55/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
EMB Trockenbau UG (haftungsbeschränkt), Breitenackerweg 6, 76597 Loffenau, vertreten durch die Geschäftsführerin Margarita Bechthold, geb. Schuller
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 742745
- Schuldnerin -
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Eine zur Verte…
11 IN 55/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
EMB Trockenbau UG (haftungsbeschränkt), Breitenackerweg 6, 76597 Loffenau, vertreten durch die Geschäftsführerin Margarita Bechthold, geb. Schuller
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 742745
- Schuldnerin -
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Eine zur Verteilung zur Verfügung stehende Masse ist nicht vorhanden. Es sind 194.413,74 EURO nicht nachrangige Insolvenzforderungen festgestellt worden. Das Verzeichnis der zu berücksichtigenden Gläubiger liegt auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Baden-Baden- Insolvenzgericht Zimmer 208 zur Einsicht der Beteiligten aus.
Amtsgericht Baden-Baden - Insolvenzgericht - 30.09.2026
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