Einstellung des VerfahrensNordrhein-WestfalenHRB 20460
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Insolvenzprofil
emda Consulting GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
An der Eickesmühle 21A, 41238 Mönchengladbach
Handelsregister
Amtsgericht Mönchengladbach HRB 20460
EUID
DER1504.HRB20460
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Mönchengladbach
Aktenzeichen
45 IN 83/23
Phase
Einstellung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Wolf-Rüdiger von der Fecht
Adresse
Kaiserswerther Straße 253, 40474 Düsseldorf
Telefon
0211 / 13940
Termine & Fristen
Eröffnung
27.02.2024 , 09:03 Uhr
Forderungsanmeldefrist
16.04.2024
Niederlegung Unterlagen
29.04.2024
Prüfungstermin
27.05.2024
Masseunzulänglichkeit
24.03.2025
Gegenstand des Unternehmens
die Verwaltung eigenen Vermögens, die Vermittlung und der Nachweis des Abschlusses von Verträgen über Grundstücke, Wohnimmobilien, grundstücksgleichen Rechten, gewerbliche Räume, die Vorbereitung und Durchführung von Bauvorhaben als Bauherr im eigenen Namen und für eigene und fremde Rechnung; ferner die Unternehmensberatung/das Zeitmanagement und die Entwicklung und Durchsetzung von Handelskonzepten sowie die Unternehmensberatung, das Vertriebsmanagement und die Entwicklung und Durchsetzung von Handelskonzepten.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der emda Consulting GmbH ist am 27.02.2024 wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Wolf-Rüdiger von der Fecht ernannt worden. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen endet am 16.04.2024. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 27.05.2024. Spätestens ab dem 29.04.2024 werden die Forderungstabelle und der Bericht des Insolvenzverwalters zur Einsicht niedergelegt. Ein Widerspruch gegen Forderungen muss spätestens am Prüfungsstichtag eingehen. Am 24.03.2025 ist die Anzeige des Insolvenzverwalters auf Masseunzulänglichkeit bei Gericht eingegangen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Mönchengladbach, Aktenzeichen: 45 IN 83/23
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Mönchengladbach unter HRB 20460 eingetragenen emda Consulting GmbH, An der Eickesmühle 21a, 41238 Mönchengladbach, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Daniel Pützer,
wird wegen Zahlungsunfäh…
Amtsgericht Mönchengladbach, Aktenzeichen: 45 IN 83/23
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Mönchengladbach unter HRB 20460 eingetragenen emda Consulting GmbH, An der Eickesmühle 21a, 41238 Mönchengladbach, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Daniel Pützer,
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 27.02.2024, um 09:03 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 25.10.2023 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dr. Wolf-Rüdiger von der Fecht, Kaiserswerther Straße 253, 40474 Düsseldorf, Telefon: 0211 / 13940, Fax: 02111394251.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 16.04.2024 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Eine Gläubigerversammlung wird vorerst nicht einberufen. Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 InsO).
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 27.05.2024.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO):
- die Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, nämlich des Grundbesitzes, eingetragen im Grundbuch des Amtsgerichts Meiningen von Zillbach, Blatt 81, Flur 1, Flurstücke 126/6, 126/8, 126/9 und Blatt 285, Flur 1, Flurstück 818,
und gegebenenfalls
- die Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert.
Soweit zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen (§ 160 InsO) des Insolvenzverwalters bis zum Stichtag kein Widerspruch eines stimmberechtigten Gläubigers bei Gericht eingeht, so gilt die Zustimmung als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 29.04.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Mönchengladbach, Nebenstelle, Hohenzollernstr. 155, 41061 Mönchengladbach, Zimmer Nr. C 205 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Mönchengladbach, Hohenzollernstr. 157, 41061 Mönchengladbach schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Mönchengladbach eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
45 IN 83/23
Mönchengladbach, 27.02.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Mönchengladbach, Aktenzeichen: 45 IN 83/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Mönchengladbach unter HRB 20460 eingetragenen Emda Consulting GmbH, An der Eickesmühle 21a, 41238 Mönchengladbach, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Daniel Pützer…
Amtsgericht Mönchengladbach, Aktenzeichen: 45 IN 83/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Mönchengladbach unter HRB 20460 eingetragenen Emda Consulting GmbH, An der Eickesmühle 21a, 41238 Mönchengladbach, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Daniel Pützer, Poethenberg 47, 41068 Mönchengladbach
ist am 24.03.2025 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
45 IN 83/23
Amtsgericht Mönchengladbach, 25.03.2025
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