Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
EMERALD GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Sachsen
Handelsregister
Amtsgericht Dresden HRB 20710
EUID
DEU1104.HRB20710
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
542 IN 794/14
Phase
Schlusstermin
Termine & Fristen
Eröffnung
02.10.2014
Fristende Stellungnahme
12.06.2026
Gegenstand des Unternehmens
Vermittlung von Immobilien, Handel mit Immobilien aller Art, sowie Erstellung und Sanierung von Gebäuden jeder gemäß den Bestimmungen der Makler- und Bauträgerverordnung.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der EMERALD GmbH ist am 02.10.2014 eröffnet worden. Im Laufe des Verfahrens wurde die Vergütung des Insolvenzverwalters festgesetzt, wobei eine Regelvergütung von 11.946,96 EUR sowie ein Zuschlag von 15 Prozent aufgrund besonderer Umstände bewilligt wurden. Das Verfahren befindet sich nun im Schlusstermin gemäß § 197 InsO. Für den Schlusstermin und die Prüfung verspätet angemeldeter Forderungen ist das schriftliche Verfahren angeordnet worden. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum 12.06.2026 schriftlich Stellung zu Schlussrechnung, Forderungsverzeichnis und nicht verwertbaren Gegenständen zu nehmen. Zur Verteilung stehen Forderungen in Höhe von 785.503,86 EUR gegenüber einer Masse von ca. 941,09 EUR.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 542 IN 794/14
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der EMERALD GmbH, Jauernicker Straße 42, 02826 Görlitz, Amtsgericht Dresden , HRB 20710
vertreten durch den Geschäftsführer Ingo Schneider
Dem Insolvenzverwalter wird für die Tätigkeit im Insolvenzverfahren di…
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 542 IN 794/14
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der EMERALD GmbH, Jauernicker Straße 42, 02826 Görlitz, Amtsgericht Dresden , HRB 20710
vertreten durch den Geschäftsführer Ingo Schneider
Dem Insolvenzverwalter wird für die Tätigkeit im Insolvenzverfahren die Vergütung festgesetzt.
Das Verfahren wurde am 02.10.2014 eröffnet.
Der Festsetzung liegt der Antrag vom 09.12.2025 zugrunde. Es besteht ein Anspruch auf Erstattung von Vergütung nebst Auslagen für die Tätigkeit gemäß § 63 InsO.
Die der Berechnung zugrundeliegende Teilungsmasse gemäß § 1 InsVV beträgt 32787,86 EUR.
Hieraus errechnet sich eine Regelvergütung nach § 2 Abs. 1 InsVV in Höhe von 11946,96 EUR.
Der Insolvenzverwalter beantragt einen Zuschlag in Höhe von 15 Prozent. Bezüglich der Begründung wird auf den Antrag vom 09.12.2025 verwiesen.
Nach § 3 InsVV ist die Regelvergütung zu erhöhen, wenn Besonderheiten der verwalterlichen Geschäftsführung dies erfordern. Dieser Fall ist vorliegend gegeben. Insbesondere für die Tätigkeiten des Insolvenzverwalters im Zusammenhang der umfangreichen Bearbeitung der mit Aus- und Absonderungsrechten belasteten 13 Eigentumswohnungen, die lange Verfahrensdauer und die Aufarbeitung der Unterlagen der Staatsanwaltschaft waren Zuschläge zu bewilligen. Die beantragten 15 % erscheinen in der Gesamtschau angemessen und werden nicht beanstandet.
An Auslagen wurde der Pauschbetrag nach § 8 Abs. 3 InsVV festgesetzt.
Zusätzlich ist die von dem Insolvenzverwalter zu zahlende Umsatzsteuer zu berücksichtigen, § 7 InsVV.
Rechtsbehelfsbelehrung:
|
Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 EUR übersteigt. Ansonsten findet die Erinnerung statt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Dresden
Olbrichtplatz 1
01099 Dresden
einzulegen. Die Erinnerung ist innerhalb der gleichen Frist bei dem Gericht einzulegen, das die Entscheidung erlassen hat.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post im Inland gilt diese am vierten Tag nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde oder Erinnerung wird durch Einreichung einer Beschwerde- bzw. Erinnerungsschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Beschwerde oder Erinnerung muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde oder Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerde oder Erinnerung soll begründet werden.
Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 542 IN 794/14
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der EMERALD GmbH, Jauernicker Straße 42, 02826 Görlitz, Amtsgericht Dresden , HRB 20710
vertreten durch den Geschäftsführer Ingo Schneider
ergeht am 14.04.2026 nachfolgende Entscheidung:
1. Es wird für den Sch…
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 542 IN 794/14
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der EMERALD GmbH, Jauernicker Straße 42, 02826 Görlitz, Amtsgericht Dresden , HRB 20710
vertreten durch den Geschäftsführer Ingo Schneider
ergeht am 14.04.2026 nachfolgende Entscheidung:
1. Es wird für den Schlusstermin gemäß § 197 InsO sowie für die Prüfung verspätet angemeldeter Forderungen gemäß § 177 Abs. 1 Satz 2 InsO das schriftliche Verfahren gemäß § 5 Abs. 2 Satz 1 InsO angeordnet.
2. Im Rahmen des schriftlichen Schlusstermins erhalten die Beteiligten Gelegenheit, bis zum
12.06.2026
zu folgenden Punkten schriftlich gegenüber dem Insolvenzgericht Stellung zu nehmen:
|Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
|Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen
|Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse
.
Bei der Schlussverteilung zu berücksichtigen sind Forderungen in Höhe von 785.503,86 EUR. Zur Verteilung steht eine Masse von ca. 941,09 EUR zur Verfügung.
Der Schlussbericht, die Schlussrechnung, die Forderungsanmeldungen und das Verteilungsverzeichnis können von den Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts eingesehen werden.
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