Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Energie Schneider GmbH & Co. KG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Bundesland
Sachsen
Handelsregister
Amtsgericht Dresden HRA 10183
EUID
DEU1104.HRA10183
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
536 IN 570/26
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Sandro Dittmann
Adresse
Schlesischer Platz 2, 01097 Dresden
Telefon
0351 81160 438
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
21.04.2026 , 16:10 Uhr
Eröffnung
01.06.2026 , 09:45 Uhr
Forderungsanmeldefrist
06.07.2026
Berichtstermin
06.08.2026 , 10:30 Uhr
Prüfungstermin
06.08.2026 , 10:30 Uhr
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Energie Schneider GmbH & Co. KG ist am 01.06.2026 eröffnet worden. Zuvor war am 21.04.2026 Sandro Dittmann zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt und mit allgemeinen Zustimmungsvorbehalten ausgestattet worden. Der Rechtsanwalt Sandro Dittmann ist nun als Insolvenzverwalter tätig. Forderungen im Rang des § 38 InsO sind bis zum 06.07.2026 anzumelden. Für den Berichtstermin, die Beschlussfassung über verschiedene Verfahrensfragen sowie den Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen wurde derselbe Tag anberaumt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 536 IN 570/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Energie Schneider GmbH & Co. KG, Hafenstraße 47, 01662 Meißen, Amtsgericht Dresden , HRA 10183
vertreten durch die Komplementärin Energie Schneider Verwaltungs-GmbH; d. vertreten durch den Geschä…
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 536 IN 570/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Energie Schneider GmbH & Co. KG, Hafenstraße 47, 01662 Meißen, Amtsgericht Dresden , HRA 10183
vertreten durch die Komplementärin Energie Schneider Verwaltungs-GmbH; d. vertreten durch den Geschäftsführer Wolfgang Uwe Schneider
- wurde am 21.04.2026 um 16:10 Uhr Sandro Dittmann, Schlesischer Platz 2, 01097 Dresden, Telefax 0351 81160 439, Telefon geschäftlich 0351 81160 438, Website www.unternehmerrecht.info zu dem vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt.
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Gelder entgegenzunehmen.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
- wurde angeordnet, dass Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände der Insolvenzmasse nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind (allgemeiner Zustimmungsvorbehalt § 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative InsO ). Die Drittschuldner dürfen nur an den vorläufigen Insolvenzverwalter leisten, es sei denn, der vorläufige Insolvenzverwalter stimmt der Leistung an die Schuldnerin zu.
Rechtsbehelfsbelehrung:
|
Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Dresden
Olbrichtplatz 1
01099 Dresden
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post im Inland gilt diese am vierten Tag nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde kann zur Niederschrift eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Beschwerde muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 536/560 IN 570/26
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Energie Schneider GmbH & Co. KG, Hafenstraße 47, 01662 Meißen, Amtsgericht Dresden , HRA 10183
vertreten durch die Komplementärin Energie Schneider Verwaltungs-GmbH; d. vertreten durch den Geschäftsfüh…
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 536/560 IN 570/26
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Energie Schneider GmbH & Co. KG, Hafenstraße 47, 01662 Meißen, Amtsgericht Dresden , HRA 10183
vertreten durch die Komplementärin Energie Schneider Verwaltungs-GmbH; d. vertreten durch den Geschäftsführer Wolfgang Uwe Schneider
- wurde am 01.06.2026 um 09:45 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Insolvenzverwalter ist:
Rechtsanwalt Sandro Dittmann, Schlesischer Platz 2, 01097 Dresden, Telefax: 0351 81160 439 Telefon geschäftlich: 0351 81160 438
Die Insolvenzforderungen im Rang des § 38 InsO sind schriftlich bis zum 06.07.2026 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden.
Sicherungsrechte an beweglichen Sachen und Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Leistungen an die Schuldnerin haben zu unterbleiben (§ 28 Abs. 3 InsO).
Der Berichtstermin und Termin zur Beschlussfassung über
|die Beibehaltung des bisherigen oder Wahl eines neuen Insolvenzverwalters gemäß § 57 InsO
|die Bestätigung des Gläubigerausschusses bzw. die Wahl eines Gläubigerausschusses oder die Wahl eines neuen Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
|den Fortgang des Verfahrens, hierbei insbesondere die Entscheidung über die Betriebsfortführung gemäß § 157 InsO,
|Vorgaben zur Rechnungslegung des Insolvenzverwalters gemäß § 66 InsO und zur Verwahrung der Wertgegenstände durch den Insolvenzverwalter gemäß § 149 InsO
|die Genehmigung von Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO
wird beim Amtsgericht Dresden anberaumt auf Donnerstag, 06.08.2026, 10:30 Uhr, Sitzungssaal D 131, Außenstelle 01099 Dresden, Olbrichtplatz 1
Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustimmung zu Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO auch dann als erteilt gilt, wenn die Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.
Der Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen wird beim Amtsgericht Dresden anberaumt auf Donnerstag, 06.08.2026, 10:30 Uhr, Sitzungssaal D 131, Außenstelle 01099 Dresden, Olbrichtplatz 1
Die Gläubiger werden über das Prüfungsergebnis festgestellter und für den Ausfall festgestellter Forderungen nicht benachrichtigt.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären; die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilprozessordnung Genannten bleibt unberührt.
Die in dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem (www.insolvenzbekanntmachungen.de) vom Gericht veranlasste Veröffentlichung von personenbezogenen Daten aus dem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 560 IN 570/26
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Energie Schneider GmbH & Co. KG, Hafenstraße 47, 01662 Meißen, Amtsgericht Dresden , HRA 10183
vertreten durch die Komplementärin Energie Schneider Verwaltungs-GmbH; d. vertreten durch den Geschäftsführer …
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 560 IN 570/26
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Energie Schneider GmbH & Co. KG, Hafenstraße 47, 01662 Meißen, Amtsgericht Dresden , HRA 10183
vertreten durch die Komplementärin Energie Schneider Verwaltungs-GmbH; d. vertreten durch den Geschäftsführer Wolfgang Uwe Schneider
Der Beschluss vom 01.06.2026 wird bzgl. des folgenden Tagesordnungspunktes wie folgt ergänzt:
Der Termin zur Beschlussfassung über den folgenden Tagesordnungspunkt:
- Genehmigung der Vornahme der Veräußerung des Kohlegeschäftes inkl. Waage an einen ehemaligen Mitarbeiter der Schuldnerin für einen Kaufpreis in Höhe von 25.000,00 Euro. Hierin sind rund 2.000,00 Euro als Ablöse für die für den Kohlehandel benötigte Waage inkludiert, diese Waage ist allerdings mit einem Absonderungsrecht behaftet, sodass noch ein Betrag in Höhe von 23.000,00 Euro an die Masse zu leisten ist.
wird beim Amtsgericht Dresden anberaumt auf Donnerstag, 06.08.2026, 10:30 Uhr, Sitzungssaal D 131, Außenstelle 01099 Dresden, Olbrichtplatz 1.
Die o.g. Gläubigerversammlung zur Beschlussfassung über die Zustimmung zu der beabsichtigten Rechtshandlung nach § 160 InsO wird mit dem am 06.08.2026 stattfindenden Berichts- und Prüfungstermin zusammengelegt.
Ist die Gläubigerversammlung beschlussunfähig, gilt die Zustimmung zu Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO als erteilt.
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