Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
EmersusArt GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Friedrich-Ebert-Anlage 49, 60308 Frankfurt am Main
Handelsregister
Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 103699
EUID
DEM1201.HRB103699
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 804/19 E-16-5
Phase
Schlussverteilung
Insolvenzverwalter
Name
Geschäftsführer Artem Fell
Adresse
Atzelbergstraße 52, 60389 Frankfurt am Main
Termine & Fristen
Einwendungsfrist
13.10.2025
Gegenstand des Unternehmens
Kauf und Verkauf sowie die Vermittlung von Immobilien.
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der EmersusArt GmbH sind Forderungen gemäß § 38 InsO in Höhe von 51.659,49 € festgestellt worden. Die zur Verteilung verfügbare Masse beträgt vor Abzug der Kosten und der Vergütung 29.904,23 €. Nach Beendigung der Verwertung der Insolvenzmasse ist dem Insolvenzverwalter die Zustimmung zur Schlussverteilung erteilt worden. Gläubiger können bis zum 13.10.2025 schriftliche Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung beim Insolvenzgericht Frankfurt am Main einreichen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 804/19 E-16-5 Amtsgericht Frankfurt am Main In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der EmersusArt GmbH ehemals Friedrich-Ebert-Anlage 49, 60308 Frankfurt am Main , wird mitgeteilt, dass Forderungen gemäß § 38 InsO in Höhe von € 51.659,49 festgestellt wurden. Die zur Verteilung verfügbare Masse beträgt vor A…
810 IN 804/19 E-16-5 Amtsgericht Frankfurt am Main In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der EmersusArt GmbH ehemals Friedrich-Ebert-Anlage 49, 60308 Frankfurt am Main , wird mitgeteilt, dass Forderungen gemäß § 38 InsO in Höhe von € 51.659,49 festgestellt wurden. Die zur Verteilung verfügbare Masse beträgt vor Abzug der Gerichtskosten und der Vergütung der Insolvenzverwalterin € 29.904,23.
Insolvenzgericht Frankfurt am Main, den 09.01.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 804/19 E-16-5: In dem Insolvenzverfahren EmersusArt GmbH, Friedrich-Ebert-Anlage 49, 60308 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 103699), vertr. d.: Artem Fell, Atzelbergstraße 52, 60389 Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), wurden für den Insolvenzverwalter festgesetzt:
Vergütung EUR XXX
Auslagen EUR XXX…
810 IN 804/19 E-16-5: In dem Insolvenzverfahren EmersusArt GmbH, Friedrich-Ebert-Anlage 49, 60308 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 103699), vertr. d.: Artem Fell, Atzelbergstraße 52, 60389 Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), wurden für den Insolvenzverwalter festgesetzt:
Vergütung EUR XXX
Auslagen EUR XXX
Zustellungsauslagen EUR XXX
Umsatzsteuer EUR XXX
Summe EUR XXX
Gründe:
Aufgrund der nicht vorhandenen Masse erhält der Insolvenzverwalter die Mindestvergütung, antragsgemäß die Auslagenpauschale und Zustellungsauslagen sowie die jeweiligen Umsatzsteuerbeträge festgesetzt, §§ 1, 10 und 13 bzw. 2, 7, 8 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung: Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen worden ist. Beschwerde- bzw. erinnerungsberichtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Landgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Insolvenzgericht, Frankfurt am Main, den 14.08.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 804/19 E-16-5 In dem Insolvenzverfahren EmersusArt GmbH, Friedrich-Ebert-Anlage 49, 60308 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 103699),
vertreten durch:
Artem Fell, Atzelbergstraße 52, 60389 Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), wurde dem Insolvenzverwalter für die Schlussverteilung die Zustimmung erteil…
810 IN 804/19 E-16-5 In dem Insolvenzverfahren EmersusArt GmbH, Friedrich-Ebert-Anlage 49, 60308 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 103699),
vertreten durch:
Artem Fell, Atzelbergstraße 52, 60389 Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), wurde dem Insolvenzverwalter für die Schlussverteilung die Zustimmung erteilt, nachdem die Verwertung der Insolvenzmasse beendet ist (§ 196 InsO).
Von den Gläubigern können bis zum 13.10.2025 bei dem Insolvenzgericht 60313 Frankfurt, Klingerstr.20, Gebäude F, schriftliche Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung erhoben sowie Anträge zur Verwendung nicht verwertbarer Gegenstände der Insolvenzmasse gestellt werden.
Der Schlussbericht, das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung sind zum Zwecke der Einsicht der Beteiligten auf der zuständigen Geschäftsstelle des hiesigen Insolvenzgerichts niedergelegt.
Rechtsbehelfsbelehrung: Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Insolvenzgericht Frankfurt am Main, den 14.08.2025
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