Die Metallbearbeitung wie Oberflächenschutz einschließlich aller branchenverwandten Tätigkeiten.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der EMH Eisen-Metallveredlungs-Handelsgesellschaft mbH ist eröffnet. Der Verwalter hat die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen beantragt, worüber im schriftlichen Verfahren eine Anhörung durchgeführt wird. Beteiligte können bis zum 24.08.2026 Stellung nehmen. Parallel dazu werden nachträglich angemeldete und noch nicht geprüfte Forderungen geprüft. Der Prüfungsstichtag entspricht dem besonderen Prüfungstermin am 26.08.2026, an dem schriftliche Widersprüche gegen zu prüfende Forderungen bei Gericht eingehen müssen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 104 IN 25/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 52678 eingetragenen "EMH" Eisen- Metallveredlungs- Handelsgesellschaft mbH., Auf dem Kläpperchen 5, 66839 Schmelz, gesetzlich vertreten dur…
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 104 IN 25/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 52678 eingetragenen "EMH" Eisen- Metallveredlungs- Handelsgesellschaft mbH., Auf dem Kläpperchen 5, 66839 Schmelz, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Rudolf Mang,
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Thomas Becker, Brückenstr. 60, 66763 Dillingen
hat der Verwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen beantragt.
Die Durchführung der Anhörung zum Vergütungsantrag des Verwalters wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 5 Abs. 2 InsO).
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum 24.08.2026 im schriftlichen Verfahren zum Vergütungsantrag des Verwalters Stellung zu nehmen.
Der Vergütungsantrag des Verwalters nebst der begründenden Unterlagen liegen zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Saarbrücken, Zimmer Nr. U1 aus.
104 IN 25/18
Amtsgericht Saarbrücken, 03.08.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 104 IN 25/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 52678 eingetragenen "EMH" Eisen- Metallveredlungs- Handelsgesellschaft mbH., Auf dem Kläpperchen 5, 66839 Schmelz, gesetzlich vertreten dur…
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 104 IN 25/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 52678 eingetragenen "EMH" Eisen- Metallveredlungs- Handelsgesellschaft mbH., Auf dem Kläpperchen 5, 66839 Schmelz, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Rudolf Mang
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 26.08.2026. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Saarbrücken, Außenstelle Sulzbach, Zimmer Nr. U1 niedergelegt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Saarbrücken, Vopeliusstraße 2, 66280 Sulzbach einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Saarbrücken eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
104 IN 25/18
Amtsgericht Saarbrücken, 03.08.2026
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