Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Emilia GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Fuldastraße 20, 47051 Duisburg
Handelsregister
Amtsgericht Duisburg HRB 36935
EUID
DER1202.HRB36935
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Duisburg
Aktenzeichen
63 IN 192/23
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Stefan Klever
Adresse
Düsseldorfer Str. 29, 47051 Duisburg
Termine & Fristen
Eröffnung
06.09.2024 , 14:13 Uhr
Forderungsanmeldefrist
08.10.2024
Einsichtnahme Unterlagen
22.10.2024
Berichtstermin
19.11.2024
Prüfungstermin
11.08.2025
Gegenstand des Unternehmens
das Betreiben von Gastronomie, sowie Beherbergungsbetrieben.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Emilia GmbH ist beim Amtsgericht Duisburg anhängig. Die Forderungen sind bereits angemeldet. Das Gericht hat angeordnet, dass die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen sowie Änderungen früherer Anmeldungen im schriftlichen Verfahren geprüft werden. Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist auf den 11.08.2025 festgelegt. Bis zu diesem Datum muss ein schriftlicher Widerspruch gegen zu prüfende Forderungen bei Gericht eingehen. Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Duisburg niedergelegt. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Emilia GmbH ist am 06.09.2024 um 14:13 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Das Verfahren basiert auf Gläubigeranträgen vom 18.12.2023 und 22.01.2024. Es wird mit dem Verfahren 63 IN 10/24 verbunden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Ste…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Emilia GmbH ist am 06.09.2024 um 14:13 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Das Verfahren basiert auf Gläubigeranträgen vom 18.12.2023 und 22.01.2024. Es wird mit dem Verfahren 63 IN 10/24 verbunden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Stefan Klever ernannt worden. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen der Insolvenzgläubiger endet am 08.10.2024. Der Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, ist der 19.11.2024. Bis zu diesem Termin können Gläubiger schriftliche Stellungnahmen einreichen. Die Anmeldungsunterlagen sowie der Bericht des Verwalters sind ab dem 22.10.2024 zur Einsicht niedergelegt. Ein weiterer Termin für die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen ist der 11.08.2025.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 63 IN 192/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 36935 eingetragenen Emilia GmbH, Fuldastr. 20, 47051 Duisburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Michaela Kohl,
wird angeordnet:
Die nachträglich an…
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 63 IN 192/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 36935 eingetragenen Emilia GmbH, Fuldastr. 20, 47051 Duisburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Michaela Kohl,
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 11.08.2025. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Duisburg, Nebenstelle, Kardinal-Galen-Straße 124-132, 47058 Duisburg, Zimmer Nr. S4 niedergelegt.
Gläubiger, dessen Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).
63 IN 192/23
Amtsgericht Duisburg, 30.06.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 63 IN 192/23
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 36935 eingetragenen Emilia GmbH, gegründet am 27.05.2021, Fuldastr. 20, 47051 Duisburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Michaela Kohl,
Geschäftszweig: Gastronomiebetrieb
wi…
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 63 IN 192/23
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 36935 eingetragenen Emilia GmbH, gegründet am 27.05.2021, Fuldastr. 20, 47051 Duisburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Michaela Kohl,
Geschäftszweig: Gastronomiebetrieb
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 06.09.2024, um 14:13 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund der am 18.12.2023 und 22.01.2024 bei Gericht eingegangenen Gläubigeranträge.
Zugleich werden die Verfahren 63 IN 192/23 und 63 IN 10/24 unter Führung des zuerst genannten miteinander verbunden (§ 4 InsO, § 147 ZPO).
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dr. Stefan Klever, Düsseldorfer Str. 29, 47051 Duisburg.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 08.10.2024 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Eine Gläubigerversammlung wird vorerst nicht einberufen. Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 InsO).
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 19.11.2024.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- zur Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO):
- die Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin,
- die Veräußerung des Warenlagers im Ganzen,
- die Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand,
- die Veräußerung einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll,
- die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
- die Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- zur Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§162, 163 InsO),
- zur Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271 und 272 InsO),
- zur Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO).
Soweit zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen (§ 160 InsO) des Insolvenzverwalters bis zum Stichtag kein Widerspruch eines stimmberechtigten Gläubigers bei Gericht eingeht, so gilt die Zustimmung als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Der Verwalter hat beantragt, die Zustimmung der Gläubigerversammlung zu folgenden besonders bedeutsamen Rechtshandlungen einzuholen (§ 160 InsO):
Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert.
Die Gläubiger haben Gelegenheit, sich bis zum Stichtag auch hierzu gegenüber dem Gericht schriftlich zu äußern. Geht bis dahin kein Widerspruch eines stimmberechtigten Gläubigers ein, so gilt die Zustimmung als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 22.10.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Duisburg, Nebenstelle, Kardinal-Galen-Straße 124-132, 47058 Duisburg, Zimmer Nr. S4 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Zur Hinterlegungsstelle (§ 149 InsO) wird bestimmt:
National Bank, IBAN DE28360200300009590315.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Duisburg, Kardinal-Galen-Straße 124-132, 47058 Duisburg schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Duisburg eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
63 IN 192/23
Duisburg, 06.09.2024
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