Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
EMK Warenhandels GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Sachsen
Adresse
Königsbrücker Str. 124, 01099 Dresden
Handelsregister
Amtsgericht Dresden HRB 37337
EUID
DEU1104.HRB37337
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
531/557 IN 1707/23
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Andreas Hiecke
Adresse
Chemnitzer Straße 73, 01187 Dresden
Telefon
0351 89676180
E-Mail
Termine & Fristen
Eröffnung
01.02.2024 , 10:53 Uhr
Forderungsanmeldefrist
02.04.2024
Beschlussfassung Gläubigerversammlung
11.06.2024 , 10:00 Uhr
Aufhebung
12.05.2026
Gegenstand des Unternehmens
Handel im Internet unter anderem mit Ersatzteilen, Zubehör, Küchen, Haushaltsgeräten, Werkzeugen und Gartengeräten.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der EMK Warenhandels GmbH ist am 01.02.2024 eröffnet worden. Rechtsanwalt Andreas Hiecke ist als Insolvenzverwalter bestellt. Die Frist zur Anmeldung von Insolvenzforderungen gemäß § 38 InsO endete am 02.04.2024. Ein Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Veräußerung des Warenbestandes fand am 11.06.2024 statt. Für den vorläufigen Insolvenzverwalter wurde die Vergütung mit Beschluss vom 30.04.2025 festgesetzt, wobei das verwaltete Vermögen 213.994,20 EUR betrug. Dem ordentlichen Insolvenzverwalter wurden Vergütung und Auslagen mit Beschluss vom 01.09.2025 festgesetzt; die freie Masse belief sich auf 225.346,24 EUR. Das Verfahren ist mit Beschluss vom 12.05.2026 nach Schlussverteilung gemäß § 200 InsO aufgehoben worden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 531/557 IN 1707/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der EMK Warenhandels GmbH, Königsbrücker Straße 124, 01099 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 37337
vertreten durch den Geschäftsführer Daniel Bachmann
- wurde am 01.02.2024 um 10:53 Uhr das Insolvenzverf…
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 531/557 IN 1707/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der EMK Warenhandels GmbH, Königsbrücker Straße 124, 01099 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 37337
vertreten durch den Geschäftsführer Daniel Bachmann
- wurde am 01.02.2024 um 10:53 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Insolvenzverwalter ist:
Rechtsanwalt Andreas Hiecke, Chemnitzer Straße 73, 01187 Dresden, Email geschäftlich: a.hiecke@bop.legal Telefon geschäftlich: 0351 89676180 Telefax: 0351 89676189
Die Insolvenzforderungen im Rang des § 38 InsO sind schriftlich bis zum 02.04.2024 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden.
Sicherungsrechte an beweglichen Sachen und Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Leistungen an die Schuldnerin haben zu unterbleiben (§ 28 Abs. 3 InsO).
Anträge und Stellungnahmen zur Beschlussfassung über
|die Beibehaltung des mit hiesigem Beschluss bestellten Insolvenzverwalters
|die Wahl eines neuen Insolvenzverwalters
|die Bestätigung des Gläubigerausschusses bzw. die Wahl eines Gläubigerausschusses oder die Wahl eines neuen Gläubigerausschusses (§ 68 InsO), den Fortgang des Verfahrens (§ 157 Satz 1 InsO)
|Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO
|Anordnungen der Gläubiger zur Rechnungslegung (§ 66 Abs. 3 InsO)
|Anordnungen der Gläubiger zur Verwahrung von Wertgegenständen (§ 149 Abs. 2 InsO)
|Beauftragung eines Insolvenzplans (§§ 157 Satz 2, 218 Abs. 2 InsO)
sowie Widersprüche gegen die Feststellung der angemeldeten Forderungen sind durch den Insolvenzverwalter, die Schuldnerin und die Gläubiger bis zum 30.04.2024 beim Amtsgericht Dresden, 01099 Dresden, Olbrichtplatz 1 schriftlich einzureichen.
Nach Ablauf der gesetzten Frist trägt das Insolvenzgericht das Ergebnis in die Tabelle ein bzw. wird über die Einwendungen gegen die Anordnung des schriftlichen Verfahrens entschieden.
Die Gläubiger werden über das Prüfungsergebnis festgestellter und für den Ausfall festgestellter Forderungen nicht benachrichtigt.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Die in dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem (www.insolvenzbekanntmachungen.de) vom Gericht veranlasste Veröffentlichung von personenbezogenen Daten aus dem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 557 IN 1707/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der EMK Warenhandels GmbH, Königsbrücker Straße 124, 01099 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 37337
vertreten durch den Geschäftsführer Daniel Bachmann
- wurde Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversamm…
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 557 IN 1707/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der EMK Warenhandels GmbH, Königsbrücker Straße 124, 01099 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 37337
vertreten durch den Geschäftsführer Daniel Bachmann
- wurde Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über Zustimmung über die vom Insolvenzverwalter erfolgte Veräußerung des Warenbestandes vom 06.05.2024 beim Amtsgericht Dresden anberaumt auf: Dienstag, 11.06.2024, 10:00 Uhr, Sitzungssaal D 131, Außenstelle 01099 Dresden, Olbrichtplatz 1.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustimmung zu Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO auch dann als erteilt gilt, wenn die Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 557 IN 1707/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der EMK Warenhandels GmbH, Königsbrücker Straße 124, 01099 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 37337
vertreten durch den Geschäftsführer Daniel Bachmann
Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wurden für seine Täti…
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 557 IN 1707/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der EMK Warenhandels GmbH, Königsbrücker Straße 124, 01099 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 37337
vertreten durch den Geschäftsführer Daniel Bachmann
Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wurden für seine Tätigkeit die Vergütung und Auslagenpauschale zzgl. 19 % Umsatzsteuer mit Beschluss vom 30.04.2025 festgesetzt. Dem vorläufigen Verwalter wurde die Entnahme des festgesetzten Betrages aus der Masse gestattet.
Der Wert des verwalteten Vermögens betrug 213.994,20 EUR, welche nach § 1 InsVV Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist. Vom Regelsatz der Vergütung wurden 25 % als Vergütung für den vorläufigen Verwalter festgesetzt.
Die Auslagenpauschale wurde gemäß § 8 Abs. 3 InsVV festgesetzt.
Die Festsetzung der Mehrwertsteuer auf Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt. Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Dresden, Olbrichtplatz 1, 01099 Dresden einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen. Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post gilt diese vier Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden. Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde kann zur Niederschrift eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Die Beschwerde muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden.
Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 557 IN 1707/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der EMK Warenhandels GmbH, Königsbrücker Straße 124, 01099 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 37337
vertreten durch den Geschäftsführer Daniel Bachmann
Dem Insolvenzverwalter wurden für seine Tätigkeit die Ve…
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 557 IN 1707/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der EMK Warenhandels GmbH, Königsbrücker Straße 124, 01099 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 37337
vertreten durch den Geschäftsführer Daniel Bachmann
Dem Insolvenzverwalter wurden für seine Tätigkeit die Vergütung, Auslagenpauschale und Zustellauslagen zzgl. 19 % Umsatzsteuer mit Beschluss vom 01.09.2025 festgesetzt. Dem Verwalter wurde die Entnahme aus der Masse gestattet.
Gemäß fortgeführter Schlussrechnung vom 22.08.2025 beträgt die durch den Verwalter erwirtschaftete freie Masse 225.346,24 EUR, welche nach § 1 InsVV Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist. Die Regelvergütung gemäß § 2 Abs. 1 InsVV wurde festgesetzt. Die Auslagenpauschale wurde gemäß § 8 Abs. 3 InsVV festgesetzt. Die nachgewiesenen besonderen Kosten für die übertragenen Zustellauslagen wurden gemäß § 4 Abs. 2 S. 2 InsVV festgesetzt.
Die Festsetzung der Mehrwertsteuer auf Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt. Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Dresden, Olbrichtplatz 1, 01099 Dresden einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen. Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post gilt diese vier Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden. Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde kann zur Niederschrift eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Die Beschwerde muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden.
Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 557 IN 1707/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der EMK Warenhandels GmbH, Königsbrücker Straße 124, 01099 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 37337
vertreten durch den Geschäftsführer Daniel Bachmann
- wurde das Verfahren mit Beschluss vom 12.05.2026 nach …
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 557 IN 1707/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der EMK Warenhandels GmbH, Königsbrücker Straße 124, 01099 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 37337
vertreten durch den Geschäftsführer Daniel Bachmann
- wurde das Verfahren mit Beschluss vom 12.05.2026 nach Schlussverteilung gemäß § 200 InsO aufgehoben.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Entscheidung findet die Erinnerung statt. Die Erinnerung ist binnen einer Frist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Dresden, Olbrichtplatz 1, 01099 Dresden, einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen. Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post gilt diese vier Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden. Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung wird durch Einreichung einer Erinnerungsschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Erinnerung muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Die Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
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