Einstellung des VerfahrensBaden-WürttembergHRB 716770
Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Emmer Service GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Baden-Württemberg
Adresse
Breisacher Straße 29, 79279 Vörstetten
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Freiburg im Breisgau HRB 716770
EUID
DEB8536.HRB716770
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Freiburg im Breisgau - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
8 IN 289/18
Phase
Einstellung des Verfahrens
Termine & Fristen
Fristende Einwendungen
23.06.2026
Gegenstand des Unternehmens
Die betriebswirtschaftliche Beratung, EDV-Beratung und Unternehmensberatung, das Controlling, die Finanz- und Liquiditätsplanung, Existenzgründungsberatung sowie die Durchführung kaufmännischer Dienstleistungen sowie der Handel mit elektronischen und elektrischen Bauelementen und Anlagen aller Art.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Emmer Service GmbH ist anhängig. Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Thilo Braun hat seine Vergütung und Auslagen festsetzen lassen, wobei von einem Vermögenswert in Höhe von 33.150,40 EUR ausgegangen wurde. Für die festgestellten Forderungen in Höhe von 475.865,07 EUR steht kein Betrag zur Verteilung zur Verfügung. Der Schlusstermin gemäß § 197 InsO sowie die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen erfolgen im schriftlichen Verfahren. Den Beteiligten wurde Gelegenheit gegeben, bis einschließlich 23.06.2026 Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis, die Schlussrechnung und die beabsichtigte Einstellung des Verfahrens mangels Masse zu erheben. Die beabsichtigte Einstellung des Verfahrens gemäß § 207 Abs. 2 InsO bleibt aus, wenn innerhalb der Frist eine Zahlungsbereitschaft für die Deckung der Verfahrenskosten angezeigt wird. Das Schlussverzeichnis ist in der Geschäftsstelle des Gerichts zur Einsicht niedergelegt.
Originalbekanntmachung · Einstellung des Verfahrens
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Emmer Service GmbH ist eröffnet. Der Schuldner wird vertreten durch Geschäftsführer Rainer Alfons Emmer. Das Registergericht ist das Amtsgericht Freiburg. Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Thilo Braun hat seine Vergütung und Auslagen festsetzen lassen, wobei ein Vermögensw…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Emmer Service GmbH ist eröffnet. Der Schuldner wird vertreten durch Geschäftsführer Rainer Alfons Emmer. Das Registergericht ist das Amtsgericht Freiburg. Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Thilo Braun hat seine Vergütung und Auslagen festsetzen lassen, wobei ein Vermögenswert von 33.150,40 EUR zu Grunde gelegt wurde. Für die festgestellten Forderungen in Höhe von 475.865,07 EUR steht kein Betrag zur Verteilung zur Verfügung. Das Verfahren ist mangels einer die Kosten deckenden Masse eingestellt worden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
8 IN 289/18
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Emmer Service GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Rainer Alfons Emmer, Breisacher Straße 29, 79279 Vörstetten
Registergericht: Amtsgericht Freiburg Register-Nr.: HRB 716770
- Schuldnerin -
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1. Die Durchführung des Schlusstermins gem. § 197 InsO sowie d…
8 IN 289/18
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Emmer Service GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Rainer Alfons Emmer, Breisacher Straße 29, 79279 Vörstetten
Registergericht: Amtsgericht Freiburg Register-Nr.: HRB 716770
- Schuldnerin -
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1. Die Durchführung des Schlusstermins gem. § 197 InsO sowie die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen einschließlich
- Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
- Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger
- Anhörung der Gläubigerversammlung, des Insolvenzverwalters und der Massegläubiger wegen der beabsichtigten Einstellung des Verfahrens mangels einer die Kosten des Verfahrens deckenden Masse (§ 207 Abs. 2 Insolvenzordnung)
erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 23.06.2026
- den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen
- Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung
- sowie Einwendungen gegen die beabsichtigte Einstellung des Verfahrens
schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Die Einstellung unterbleibt, wenn ein ausreichender Geldbetrag vorgeschossen wird. Dieser wird auf Anfrage beziffert mitgeteilt. Die Bereitschaft zur Zahlung ist innerhalb oben gesetzter Frist anzuzeigen. Nach Eingang der Zahlungsbereitschaft erfolgt Rechnungsstellung über die Landesoberkasse Baden-Württemberg.
Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Freiburg im Breisgau erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten über das Ergebnis der Forderungsprüfung keine Benachrichtigung.
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur Rechnungslegung und die Forderungsanmeldungen eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Freiburg im Breisgau
Kaiser-Joseph-Straße 257a
79098 Freiburg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 S. 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die Erinnerung ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Freiburg im Breisgau - Insolvenzgericht - 12.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
8 IN 289/18
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Emmer Service GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Rainer Alfons Emmer, Breisacher Straße 29, 79279 Vörstetten
Registergericht: Amtsgericht Freiburg Register-Nr.: HRB 716770
- Schuldnerin -
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Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzve…
8 IN 289/18
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Emmer Service GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Rainer Alfons Emmer, Breisacher Straße 29, 79279 Vörstetten
Registergericht: Amtsgericht Freiburg Register-Nr.: HRB 716770
- Schuldnerin -
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Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Thilo Braun, Humboldtstraße 2, 79098 Freiburg, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:
Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
Endbetrag
Gründe:
Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des Insolvenzverwalters vom 28.04.2026.
Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von 33.150,40 EUR auszugehen.
Die Regelvergütung war gemäß § 2 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Dem Insolvenzverwalter waren Auslagen in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 Euro übersteigt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Freiburg im Breisgau
Kaiser-Joseph-Straße 257a
79098 Freiburg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Freiburg im Breisgau
Kaiser-Joseph-Straße 257a
79098 Freiburg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Freiburg im Breisgau - Insolvenzgericht - 12.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
8 IN 289/18
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Emmer Service GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Rainer Alfons Emmer, Breisacher Straße 29, 79279 Vörstetten
Registergericht: Amtsgericht Freiburg Register-Nr.: HRB 716770
- Schuldnerin -
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Für die festgestellten Forderungen in Höhe von 475.865,07 EUR …
8 IN 289/18
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Emmer Service GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Rainer Alfons Emmer, Breisacher Straße 29, 79279 Vörstetten
Registergericht: Amtsgericht Freiburg Register-Nr.: HRB 716770
- Schuldnerin -
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Für die festgestellten Forderungen in Höhe von 475.865,07 EUR steht ein Betrag von 0,00 EUR zur Verteilung zur Verfügung.
Das Schlussverzeichnis ist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Amtsgericht Freiburg im Breisgau - Insolvenzgericht - 12.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
8 IN 289/18
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Emmer Service GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Rainer Alfons Emmer, Breisacher Straße 29, 79279 Vörstetten
Registergericht: Amtsgericht Freiburg Register-Nr.: HRB 716770
- Schuldnerin -
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Das Insolvenzverfahren wird mangels einer die Kosten des Verfa…
8 IN 289/18
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Emmer Service GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Rainer Alfons Emmer, Breisacher Straße 29, 79279 Vörstetten
Registergericht: Amtsgericht Freiburg Register-Nr.: HRB 716770
- Schuldnerin -
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Das Insolvenzverfahren wird mangels einer die Kosten des Verfahrens deckenden Masse eingestellt, § 207 Abs. 1 InsO.
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Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Freiburg im Breisgau
Kaiser-Joseph-Straße 257a
79098 Freiburg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Freiburg im Breisgau - Insolvenzgericht - 12.05.2026
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