Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
EMOTEC Elektro-, Metall- und Oberflächentechnik GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Aktuell
Antrag / Prüfung
2Offen
Vorläufige Maßnahmen
3Offen
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Brandenburg
Handelsregister
Amtsgericht Neuruppin HRB 12532
EUID
DEG1309.HRB12532
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Neuruppin
Aktenzeichen
15 IN 288/24
Phase
Antragsverfahren
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
03.01.2025
Beschluss
10.08.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der EMOTEC Elektro-, Metall- und Oberflächentechnik GmbH ist im Antragsverfahren verblieben, da der Antrag der Schuldnerin auf Eröffnung mangels Masse abgewiesen wurde. Die am 03.01.2025 angeordneten Sicherungsmaßnahmen sind aufgehoben worden. Gegen den Beschluss vom 10.8.2026 steht das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung offen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der
EMOTEC Elektro-, Metall- und Oberflächentechnik GmbH (Registergericht: Amtsgericht Neuruppin HRB 12532 NP), Geschäftszweig: Entwicklung, Herstellung, Vertrieb und Reparatur von elektronischen und mechanischen Produkten jeder Art u.a., Walter-Kleinow-Ring 7a, 167…
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der
EMOTEC Elektro-, Metall- und Oberflächentechnik GmbH (Registergericht: Amtsgericht Neuruppin HRB 12532 NP), Geschäftszweig: Entwicklung, Herstellung, Vertrieb und Reparatur von elektronischen und mechanischen Produkten jeder Art u.a., Walter-Kleinow-Ring 7a, 16761 Hennigsdorf, eingetragener Sitz: Hennigsdorf, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Siegfried Rogahn, Simpsonweg 19 D, 12305 Berlin Tempelhof-Schöneberg
wird der Antrag der Schuldnerin auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen mangels Masse abgewiesen.
Die am 03.01.2025 angeordneten Sicherungsmaßnahmen werden aufgehoben.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Beschluss ist das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gegeben. Die sofortige Beschwerde ist durch Einreichung einer in deutscher Sprache verfassten Beschwerdeschrift beim Amtsgericht Neuruppin, Karl-Marx-Str. 18a, 16816 Neuruppin binnen einer Frist von zwei Wochen ab Zustellung der Entscheidung einzulegen. Die Zustellung kann mit einheitlicher Wirkung gegen alle Beteiligten durch die öffentliche Bekanntmachung gemäß § 9 Abs. 3 InsO (www.insolvenzbekanntmachungen.de) ersetzt werden. Sie gilt dann als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind (§ 9 Abs. 1 Satz 3 InsO). Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Beschwerdefrist das frühere Ereignis maßgebend. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. Die sofortige Beschwerde kann entweder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle, in schriftlicher Form, auch per Telefax, oder in elektronischer Form eingelegt werden. Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden. Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung, ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseiten www.justiz.de und www.erv.brandenburg.de verwiesen.
Neuruppin, den 10.8.2026
15 IN 288/24
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