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Insolvenzprofil
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Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzeröffnung
Berichte & Termine
Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat am 24.07.2026 im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Emotion Rhein-Main GmbH die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet. Mit dieser Anordnung sind Verfügungen der Schuldnerin nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Lason Gutsche bestellt worden.
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