Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Emotion Warenhandels GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Bremen
Handelsregister
Amtsgericht Bremen HRB 24827
EUID
DEH1101.HRB24827
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bremen
Aktenzeichen
531 IN 3/24
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Anhörung Antrag Insolvenzverwalter
24.02.2025
Anhörung Antrag Gläubigerausschussmitglied
27.11.2025
Zusammenfassung des Verfahrens
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Emotion Warenhandels GmbH sind verschiedene Verfahrensschritte dokumentiert. Am 24.02.2025 wurde eine Anhörung zu einem Antrag des Insolvenzverwalters auf Festsetzung der Vergütung für das vorläufige Insolvenzverfahren veröffentlicht. Im weiteren Verlauf erfolgte am 27.11.2025 eine Anhörung bezüglich eines Antrags des Mitglieds des vorläufigen Gläubigerausschusses auf Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen. Schließlich wurde am 25.02.2026 der Beschluss über die Festsetzung der Vergütung und Auslagen für das Gläubigerausschussmitglied RSM Steuerberater GmbH (nunmehr DHPG GmbH) bekannt gemacht. Die Vergütung basiert auf einem Stundensatz von 95,0
EUR für einen zeitlichen Aufwand von 12 Stunden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
531 IN 3/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Emotion Warenhandels GmbH, Bordeauxstr. 1, 28309 Bremen (AG Bremen, HRB 24827 HB), vertr. d.: 1. Bijan Salehi, (Geschäftsführer), 2. Dominik Keywan Entelmann, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des Gläubigerausschussmitglieds RSM Steuerberater Gmb…
531 IN 3/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Emotion Warenhandels GmbH, Bordeauxstr. 1, 28309 Bremen (AG Bremen, HRB 24827 HB), vertr. d.: 1. Bijan Salehi, (Geschäftsführer), 2. Dominik Keywan Entelmann, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des Gläubigerausschussmitglieds RSM Steuerberater GmbH, nunmehr DHPG GmbH, August-Bebel-Allee 1, 28329 Bremen, festgesetzt worden. Gemäß §§ 73 Abs. 2, 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Bremen eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Vergütung gemäß § 17 Abs. 1, 2 S. 2 InsVV
EUR
Vergütung gemäß § 17 Abs. 2 S. 1 InsVV
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
G r ü n d e:
Mit Schriftsatz vom 18.08.2025 beantragte das Gläubigerausschussmitglied RSM Steuerberater GmbH, nunmehr dhpg GmbH, die Festsetzung der Vergütung und Auslagen.
Der Berechnung der Vergütung liegt gemäß § 17 Abs. 1, 2 S. 2 InsVV ein Stundensatz in Höhe von 95,00 EUR zugrunde. Bei der Festsetzung des Stundensatzes wurde insbesondere der Umfang der Tätigkeit berücksichtigt.
Für das Gläubigerausschussmitglied RSM Steuerberater GmbH trat der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer Rolf Mählmann auf. Er wirkte bei insgesamt sechs Gläubigerauschusssitzungen mit. Hinzu kommt der Zeitaufwand für An- und Abfahrten, Sitzungsvorbereitung, Aktenstudium, Telefonate und Recherchen. Der gesamte zeitliche Aufwand wurde mit 12 Stunden veranschlagt.
Bei der festgesetzten Stundenvergütung wurde zudem die besondere berufliche Stellung des Gläubigerausschussmitglieds berücksichtigt. Diese ergibt sich aus seiner Tätigkeit als Steuerberater und Wirtschaftsprüfer sowie aus seiner besonderen Sachkunde und Qualifikation. Maßgeblich war hierbei insbesondere seine eingehende Befassung mit der Prüfung der vorinsolvenzlichen Jahresabschlüsse der Insolvenzschuldnerin, ihrer Tätigkeit und der wirtschaftlichen Kennzahlen in den Jahren vor Insolvenzantrag.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 18 Abs. 1 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus §§ 18 Abs. 2, 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Bremen, 25.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
531 IN 3/24: Veröffentlichung zum Zwecke der Anhörung:
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Emotion Warenhandels GmbH, Bordeauxstr. 1, 28309 Bremen (AG Bremen, HRB 24827 HB), vertr. d.: 1. Bijan Salehi, (Geschäftsführer), 2. Dominik Keywan Entelmann, (Geschäftsführer), ist von dem Mitglied des vorläufigen Gl…
531 IN 3/24: Veröffentlichung zum Zwecke der Anhörung:
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Emotion Warenhandels GmbH, Bordeauxstr. 1, 28309 Bremen (AG Bremen, HRB 24827 HB), vertr. d.: 1. Bijan Salehi, (Geschäftsführer), 2. Dominik Keywan Entelmann, (Geschäftsführer), ist von dem Mitglied des vorläufigen Gläubigerausschusses ein Antrag auf Festsetzung der Vergütung für seine Tätigkeit gestellt worden. Zu diesem Antrag werden die Verfahrensbeteiligten hiermit angehört. Der vollständige Antrag kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Den Beteiligten wird hiermit Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb von 3 Wochen nach Wirksamwerden dieser öffentlichen Bekanntmachung gegeben.
Amtsgericht Bremen, 27.11.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
531 IN 3/24: Veröffentlichung zum Zwecke der Anhörung:
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Emotion Warenhandels GmbH, Bordeauxstr. 1, 28309 Bremen (AG Bremen, HRB 24827 HB), vertr. d.: 1. Bijan Salehi, (Geschäftsführer), 2. Dominik Keywan Entelmann, (Geschäftsführer), ist von dem Insolvenzverwalter ein Antr…
531 IN 3/24: Veröffentlichung zum Zwecke der Anhörung:
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Emotion Warenhandels GmbH, Bordeauxstr. 1, 28309 Bremen (AG Bremen, HRB 24827 HB), vertr. d.: 1. Bijan Salehi, (Geschäftsführer), 2. Dominik Keywan Entelmann, (Geschäftsführer), ist von dem Insolvenzverwalter ein Antrag auf Festsetzung der Vergütung für das vorläufige Insolvenzverfahren gestellt worden. Zu diesem Antrag werden die Verfahrensbeteiligten hiermit angehört. Der vollständige Antrag kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Den Beteiligten wird hiermit Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb von 3 Wochen nach Wirksamwerden dieser öffentlichen Bekanntmachung gegeben.
Amtsgericht Bremen, 24.02.2025
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