Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der EMTRANS GmbH, Am Pferdemarkt 31, 30853 Langenhagen, ist ein besonderer Prüfungstermin für den 04.12.2025 angeordnet worden. Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Prof. Dr. Volker Römermann hat angezeigt, dass keine zur Verteilung verfügbare Masse vorhanden ist, jedoch Insolvenzforderungen in Höhe von 708.503,31 EUR zu berücksichtigen sind. Im weiteren Verlauf wurde die Zustimmung zur Schlussverteilung erteilt, wobei der Stichtag für Einwendungen gegen die Schlussrechnung und das Schlussverzeichnis der 14.04.2026 ist. Das Verfahren ist am 21.04.2026 gemäß § 200 InsO mangels Masse aufgehoben worden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
906 IN 371/24 - 4 -: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der EMTRANS GmbH, Am Pferdemarkt 31, 30853 Langenhagen (AG Hannover, HRB 218867), vertr. d.: 1. Olesia Mayer, Westerfeldweg 10, 30900 Wedemark, (Geschäftsführerin), ist am 21.04.2026 gemäß § 200 InsO aufgehoben worden. Mangels einer zu verteilenden Masse kon…
906 IN 371/24 - 4 -: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der EMTRANS GmbH, Am Pferdemarkt 31, 30853 Langenhagen (AG Hannover, HRB 218867), vertr. d.: 1. Olesia Mayer, Westerfeldweg 10, 30900 Wedemark, (Geschäftsführerin), ist am 21.04.2026 gemäß § 200 InsO aufgehoben worden. Mangels einer zu verteilenden Masse konnte keine Schlussverteilung vorgenommen werden.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Hannover, 21.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
906 IN 371/24 - 4 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der EMTRANS GmbH, Am Pferdemarkt 31, 30853 Langenhagen (AG Hannover, HRB 218867), vertr. d.: 1. Olesia Mayer, Westerfeldweg 10, 30900 Wedemark, (Geschäftsführerin), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Stichta…
906 IN 371/24 - 4 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der EMTRANS GmbH, Am Pferdemarkt 31, 30853 Langenhagen (AG Hannover, HRB 218867), vertr. d.: 1. Olesia Mayer, Westerfeldweg 10, 30900 Wedemark, (Geschäftsführerin), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Stichtag, der dem Schlusstermin entspricht, ist der 14.04.2026.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
a) Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
b) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Hannover, 19.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
906 IN 371/24 - 4 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der EMTRANS GmbH, Am Pferdemarkt 31, 30853 Langenhagen (AG Hannover, HRB 218867), vertr. d.: 1. Olesia Mayer, Westerfeldweg 10, 30900 Wedemark, (Geschäftsführerin), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstell…
906 IN 371/24 - 4 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der EMTRANS GmbH, Am Pferdemarkt 31, 30853 Langenhagen (AG Hannover, HRB 218867), vertr. d.: 1. Olesia Mayer, Westerfeldweg 10, 30900 Wedemark, (Geschäftsführerin), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hannover zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Prof. Dr. Volker Römermann, Ständehausstraße 10, 30159 Hannover, Tel.: 0511 32660-50, Fax: 0511 32660-51, Internet: www.roemermann.com hat dem Gericht folgendes gem. § 188 InsO angezeigt:
Ein zur Verteilung verfügbarer Betrag ist nicht vorhanden. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 708.503,31 EUR zu berücksichtigen.
Amtsgericht Hannover, 19.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
906 IN 371/24 - 4 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der EMTRANS GmbH, Am Pferdemarkt 31, 30853 Langenhagen (AG Hannover, HRB 218867), vertr. d.: 1. Olesia Mayer, Westerfeldweg 10, 30900 Wedemark, (Geschäftsführerin), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Prof. Dr. Volker Röme…
906 IN 371/24 - 4 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der EMTRANS GmbH, Am Pferdemarkt 31, 30853 Langenhagen (AG Hannover, HRB 218867), vertr. d.: 1. Olesia Mayer, Westerfeldweg 10, 30900 Wedemark, (Geschäftsführerin), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Prof. Dr. Volker Römermann festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Hannover eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Mindestvergütung gemäß InsVV
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Die Vergütung und die Auslagen sind aus dem Vorschuss zu zahlen.
G r ü n d e :
I.
Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt 0,00 EUR.
II.
Die Mindestvergütung beträgt gemäß § 2 Abs. 2 S. 1 InsVV 1.000,00 EUR.
III.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 300,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Hannover, 19.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
906 IN 371/24 - 4 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der EMTRANS GmbH, Am Pferdemarkt 31, 30853 Langenhagen (AG Hannover, HRB 218867), vertr. d.: 1. Olesia Mayer, Westerfeldweg 10, 30900 Wedemark, (Geschäftsführerin), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung d…
906 IN 371/24 - 4 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der EMTRANS GmbH, Am Pferdemarkt 31, 30853 Langenhagen (AG Hannover, HRB 218867), vertr. d.: 1. Olesia Mayer, Westerfeldweg 10, 30900 Wedemark, (Geschäftsführerin), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Hannover, 28.01.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
906 IN 371/24 - 4 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der EMTRANS GmbH, Am Pferdemarkt 31, 30853 Langenhagen (AG Hannover, HRB 218867), vertr. d.: 1. Olesia Mayer, Westerfeldweg 10, 30900 Wedemark, (Geschäftsführerin), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen w…
906 IN 371/24 - 4 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der EMTRANS GmbH, Am Pferdemarkt 31, 30853 Langenhagen (AG Hannover, HRB 218867), vertr. d.: 1. Olesia Mayer, Westerfeldweg 10, 30900 Wedemark, (Geschäftsführerin), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 04.12.2025 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Hannover, 29.09.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
906 IN 371/24 - 4 -: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der EMTRANS GmbH, Am Pferdemarkt 31, 30853 Langenhagen (AG Hannover, HRB 218867), vertr. d.: Olesia Mayer, Westerfeldweg 10, 30900 Wedemark, (Geschäftsführerin), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 29.10.2024 mangels Masse abgew…
906 IN 371/24 - 4 -: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der EMTRANS GmbH, Am Pferdemarkt 31, 30853 Langenhagen (AG Hannover, HRB 218867), vertr. d.: Olesia Mayer, Westerfeldweg 10, 30900 Wedemark, (Geschäftsführerin), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 29.10.2024 mangels Masse abgewiesen worden, § 26 Abs. 1 InsO.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann von und der Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Gegen die Festsetzung des Gegenstandswertes kann binnen einer Frist von sechs Monaten, nachdem die Entscheidung in der Hauptsache Rechtskraft erlangt oder das Verfahren sich anderweitig erledigt hat, in der o. g. Form Beschwerde bei dem Amtsgericht Hannover eingelegt werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands 200,- EUR übersteigt. Für die Einhaltung der Frist kommt es auf den Eingang bei dem Amtsgericht Hannover an.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Hannover, 29.10.2024
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