Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Fachakademie Gesundheitswesen UG (haftungsbeschränkt)
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Niedersachsen
Adresse
Stadtstraße 17, 30159 Hannover
Handelsregister
Amtsgericht Hannover HRB 209192
EUID
DEP2305.HRB209192
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hannover - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
910 IN 90/17 - 1 -
Phase
Schlussverteilung
Insolvenzverwalter
Name
Diplom-Ökonom Björn von Gösseln
Adresse
Hohenzollernstraße 53, 30161 Hannover
Telefon
0511 6968460
Termine & Fristen
Schlusstermin
15.06.2026
Gegenstand des Unternehmens
Aus-, Fort- und Weiterbildung, Betrieb von berufsbildenden Schulen, Betrieben von Praxen innerhalb der Gesundheitsberufe mit Ausnahme des Arzt- und Zahnarztberufes, Übernahme von Dienstleistungsaufgaben von Bildungsträgern.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Fachakademie Gesundheitswesen UG (haftungsbeschränkt) ist eröffnet. Der vorläufige Insolvenzverwalter, Diplom-Ökonom Björn von Gösseln, ist bestellt und seine Vergütung sowie Auslagen sind festgesetzt worden. Der verfügbare Massebestand beträgt 75.453,61 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 78.783,75 EUR zu berücksichtigen. Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hannover zur Einsichtnahme niedergelegt. Die Zustimmung zur Schlussverteilung ist erteilt worden. Der Stichtag, der dem Schlusstermin entspricht, ist der 15.06.2026. Bis zu diesem Datum müssen Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters und gegen das Schlussverzeichnis schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
910 IN 90/17 - 1 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Fachakademie Gesundheitswesen UG (haftungsbeschränkt), Stadtstraße 17, 30159 Hannover (AG Hannover, HRB 209192), vertr. d.: Gert Seddig, Luise-Stünkel-Str. 3, 30196 Isernhagen, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzver…
910 IN 90/17 - 1 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Fachakademie Gesundheitswesen UG (haftungsbeschränkt), Stadtstraße 17, 30159 Hannover (AG Hannover, HRB 209192), vertr. d.: Gert Seddig, Luise-Stünkel-Str. 3, 30196 Isernhagen, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Diplom-Ökonom Björn von Gösseln festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Hannover eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Bruchteilsvergütung gemäß § 63 Abs. 3 InsO
EUR
um 60 % erhöht zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
I.
Bei der Berechnung der Vergütung wird eine Berechnungsmasse in Höhe von 93.049,82 EUR zugrunde gelegt. Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine Vergütung für einen Insolvenzverwalter in Höhe von EUR. Dem vorläufigen Insolvenzverwalter steht nach § 63 Abs. 3 InsO daraus ein Bruchteil zu, der auf 25 % festgesetzt wird. Die Bruchteilsvergütung beträgt danach EUR.
II.
Die geltend gemachten Zuschläge in Höhe von 15 % für obstruktives Schuldnerverhalten, 30 % für umfangreiche Korrespondenz mit der Landesschulbehörde unter anderem über einen Entzug der Zulassung der Schuldnerin sowie 15 % für Gespräche mit potenziellen Investoren sind nachvollziehbar begründet und angemessen.
III.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 300,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Hannover, 22.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
910 IN 90/17 - 1 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Fachakademie Gesundheitswesen UG (haftungsbeschränkt), Stadtstraße 17, 30159 Hannover (AG Hannover, HRB 209192), vertr. d.: Gert Seddig, Luise-Stünkel-Str. 3, 30196 Isernhagen, (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverz…
910 IN 90/17 - 1 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Fachakademie Gesundheitswesen UG (haftungsbeschränkt), Stadtstraße 17, 30159 Hannover (AG Hannover, HRB 209192), vertr. d.: Gert Seddig, Luise-Stünkel-Str. 3, 30196 Isernhagen, (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hannover zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter Diplom-Ökonom Björn von Gösseln, Hohenzollernstraße 53, 30161 Hannover, Tel.: 0511 6968460, Fax: 0511 69684679 hat dem Gericht folgendes gem. § 188 InsO angezeigt:
Der verfügbare Massebestand beträgt 75.453,61 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 78.783,75 EUR zu berücksichtigen.
Amtsgericht Hannover, 27.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
910 IN 90/17 - 1 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Fachakademie Gesundheitswesen UG (haftungsbeschränkt), Stadtstraße 17, 30159 Hannover (AG Hannover, HRB 209192), vertr. d.: Gert Seddig, Luise-Stünkel-Str. 3, 30196 Isernhagen, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung …
910 IN 90/17 - 1 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Fachakademie Gesundheitswesen UG (haftungsbeschränkt), Stadtstraße 17, 30159 Hannover (AG Hannover, HRB 209192), vertr. d.: Gert Seddig, Luise-Stünkel-Str. 3, 30196 Isernhagen, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Die Anordnung des mündlichen Verfahrens wird aufgehoben (§ 5 Abs. 2 InsO).
Stichtag, der dem Schlusstermin entspricht, ist der 15.06.2026.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
a) Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
b) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Hannover, 27.04.2026
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