Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
E&N Hausbau Steinberg GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Max-Planck-Straße 6, 63128 Dietzenbach
Handelsregister
Amtsgericht Offenbach am Main HRB 52678
EUID
DEM1114.HRB52678
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Offenbach am Main
Aktenzeichen
8 IN 733/24
Phase
Forderungsanmeldung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Robert Schiebe
Adresse
Kaiserstraße 11, 60311 Frankfurt am Main
Telefon
069 / 219 315-0
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
01.04.2025
Eröffnung
22.07.2025 , 10:15 Uhr
Forderungsanmeldefrist
10.09.2025
Frist für Anträge/Einwendungen
29.09.2025
Gegenstand des Unternehmens
Ingenieurdienstleistungen im Bauwesen, Bauplanung, Bauüberwachung und Bauausführung.
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der E&N Hausbau Steinberg GmbH wurde am 01.04.2025 die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet; zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Robert Schiebe bestellt worden. Das Insolvenzverfahren ist am 22.07.2025 wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Der Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Robert Schieﺒe. Die Gläubiger werden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 10.09.2025 schriftlich anzumelden. Anträge bzw. Einwendungen zu den Tagesordnungspunkten der Gläubigerversammlung sind bis zum 29.09.2025 beim Insolvenzgericht einzureichen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Geschäftsnummer: 8 IN 733/24
Am 22.07.2025 um 10:15 Uhr, ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden über das Vermögen des E&N Hausbau Steinberg GmbH, Max-Planck-Sraße 6, 63128 Dietzenbach (AG Offenbach am Main , HRB 52678), vertr. d.: Yassine El Issami, Sperberweg 3, 63110 Rodgau, (Geschäftsführer),.
Zum Insolvenzverwa…
Geschäftsnummer: 8 IN 733/24
Am 22.07.2025 um 10:15 Uhr, ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden über das Vermögen des E&N Hausbau Steinberg GmbH, Max-Planck-Sraße 6, 63128 Dietzenbach (AG Offenbach am Main , HRB 52678), vertr. d.: Yassine El Issami, Sperberweg 3, 63110 Rodgau, (Geschäftsführer),.
Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Robert Schiebe, Kaiserstraße 11, 60311 Frankfurt am Main, Tel.: 069 / 219 315-0, Fax: 069 / 219 315-99, bestellt worden.
Gemäß § 5 Absatz 2 InsO wird das Verfahren schriftlich angeordnet.
Anmeldefrist: 10.09.2025.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich und unter Beachtung des § 174 der Insolvenzordnung anzumelden bis: 10.09.2025.
b) Dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterläßt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Absatz 3 InsO).
Zudem wird schriftlicher Prüfungstermin zur Prüfung der Forderungen sowie eine schriftliche Gläubigerversammlung zu folgenden Tagesordnungspunkten:
die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters ( § 57 InsO),
< über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses (§§ 67, 68 InsO),
< die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung
§§ 66 Absatz 3 InsO,
< abweichende Regelung zur Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und
Kostbarkeiten (§ 149 Absatz 2 InsO),
< die Unwirksamkeit der Erklärung des Insolvenzverwalters bzgl. der Freigabe gem.
§ 35 Absatz 2 InsO. (Übt der Schuldner eine selbstständige Tätigkeit aus oder
beabsichtigt er, demnächst eine solche Tätigkeit ausüben, hat der Insolvenzver-
walter ihm gegenüber zu erklären, ob Vermögen aus der selbstständigen Tätigkeit
zur Insolvenzmasse gehört und ob Ansprüche aus dieser Tätigkeit im Insolvenzver-
fahren geltend gemacht werden können, § 35 Absatz 2 Satz 1 InsO).
< die Stilllegung oder vorläufige Fortführung des Unternehmens der Schuldnerin. Sie
kann den Insolvenzverwalter beauftragen, einen Insolvenzplan auszuarbeiten, und
ihm das Ziel des Plans vorgeben. Sie kann ihre Entscheidung in späteren
Terminen ändern (§ 157 InsO),
< besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO)
insbesondere:
1. wenn das Unternehmen, ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen oder ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand veräußert werden soll,
2. wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde,
3. wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich
4. oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll,
< die Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung
unter Wert (§§ 162,163 InsO),
abgehalten.
Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, eventuelle Anträge bzw. Einwendungen zu den Tagesordnungspunkten schriftlich bis zum 29.09.2025 beim Insolvenzgericht einzureichen.
Spätestens an diesem Tag müssen schriftliche Anträge zur Tagesordnung und gegen Forderungen bei dem Insolvenzgericht Offenbach am Main eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung ihrem Grund und/oder ihrer Höhe nach bestritten wird.
Hinweis:
Gemäß § 160 Absatz 1 Satz 3 InsO gilt die Zustimmung als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, werden nicht benachrichtigt.
Amtsgericht Offenbach am Main, 22.07.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Offenbach am Main
22.07.2025
- Insolvenzgericht -
8 IN 733/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
E&N Hausbau Steinberg GmbH, Max-Planck-Sraße 6, 63128 Dietzenbach (AG Offenbach am Main , HRB 52678),
vertreten durch:
Yassine El Issami, Sperberweg 3, 63110 Rodgau, (Geschäftsführer),
wird heute um…
Amtsgericht Offenbach am Main
22.07.2025
- Insolvenzgericht -
8 IN 733/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
E&N Hausbau Steinberg GmbH, Max-Planck-Sraße 6, 63128 Dietzenbach (AG Offenbach am Main , HRB 52678),
vertreten durch:
Yassine El Issami, Sperberweg 3, 63110 Rodgau, (Geschäftsführer),
wird heute um 10:15 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet.
Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Dr. Robert Schiebe, Kaiserstraße 11, 60311 Frankfurt am Main, Tel.: 069 / 219 315-0, Fax: 069 / 219 315-99.
Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten und dem Insolvenzverwalter übertragen. Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen, wird gleichwohl an die Schuldnerin geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die Gefahr der nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber dem Insolvenzverwalter.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Schuldnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Az.: 8 IN 733/24 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der E&N Hausbau Steinberg GmbH, Max-Planck-Sraße 6, 63128 Dietzenbach (AG Offenbach am Main , HRB 52678), vertr. d.: Yassine El Issami, Sperberweg 3, 63110 Rodgau, (Geschäftsführer), ist am 01.04.2025 gegen die Antragsgegnerin die vorläufige Verwaltung…
Az.: 8 IN 733/24 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der E&N Hausbau Steinberg GmbH, Max-Planck-Sraße 6, 63128 Dietzenbach (AG Offenbach am Main , HRB 52678), vertr. d.: Yassine El Issami, Sperberweg 3, 63110 Rodgau, (Geschäftsführer), ist am 01.04.2025 gegen die Antragsgegnerin die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragsgegnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Robert Schiebe, Kaiserstraße 11, 60311 Frankfurt am Main, Tel.: 069 / 219 315-0, Fax: 069 / 219 315-99 bestellt worden.
Der vollständige Beschluss nebst Rechtsmittelbelehrung kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Offenbach am Main, 01.04.2025
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