Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
DP Trockenbau GmbH & Co.KG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Bundesland
Hessen
Adresse
Buchenbusch 36, 63263 Neu-Isenburg
Handelsregister
Amtsgericht Offenbach am Main HRA 42254
EUID
DEM1114.HRA42254
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Offenbach am Main
Aktenzeichen
8 IN 314/24
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Arno Wolf
Kanzlei
Wolf & Collegen
Adresse
Kaiser-Friedrich-Promenade 30, 61348 Bad Homburg
Telefon
06172/17928-50
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
03.09.2024 , 10:30 Uhr
Besondere Gläubigerversammlung
08.09.2025
Fristende Stellungnahmen
22.09.2025
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der DP Trockenbau GmbH & Co.KG ist anhängig. Das Amtsgericht Offenbach am Main hat am 16.07.2025 einen Terminsbestimmungsbeschluss erlassen, der eine besondere Gläubigerversammlung im mündlichen Verfahren für den 08.09.2025 anordnete. Gegenstand der Beschlussfassung war die Zustimmung zu einer besonders bedeutsamen Rechtshandlung des Insolvenzverwalters gemäß § 160 InsO, nämlich der Abschluss eines Vergleichs mit Herrn Darko Puskarevic über die Zahlung von 100.000,00 Euro zur Abgeltung von Haftungsansprüchen aus § 15b InsO. Dieser Beschluss wurde durch das Gericht am 05.09.2025 aufgehoben. Zugleich wurde die Abhaltung einer besonderen Gläubigerversammlung im schriftlichen Verfahren angeordnet. Die Gläubiger wurden aufgefordert, ihre Stellungnahmen bis spätestens zum 22.09.2025 beim Insolvenzgericht einzureichen. Sollte bis zu diesem Stichtag keine Stellungnahme erfolgen, gilt die Zustimmung gemäß § 160 Abs. 1 InsO als erteilt, da die Versammlung dann nicht beschlussfähig ist.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der DP Trockenbau GmbH & Co.KG wurde durch das Amtsgericht Offenbach am Main geführt. Am 03.09.2024 wurden im Antragsverfahren ein allgemeines Verfügungsverbot erlassen und die vorläufige Verwaltung angeordnet. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Arno Wolf bestel…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der DP Trockenbau GmbH & Co.KG wurde durch das Amtsgericht Offenbach am Main geführt. Am 03.09.2024 wurden im Antragsverfahren ein allgemeines Verfügungsverbot erlassen und die vorläufige Verwaltung angeordnet. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Arno Wolf bestellt worden. Später wurde das mündliche Verfahren für die Durchführung einer besonderen Gläubigerversammlung angeordnet, um über besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters zu beschließen, insbesondere den Abschluss eines Vergleichs mit Herrn Darko Puskarevic über die Zahlung von EUR 100.000,00 zur Abgeltung von Haftungsansprüchen aus § 15b InsO. Der Termin zur besonderen Gläubigerversammlung wurde ursprünglich auf den 08.09.2025 festgesetzt, später jedoch aufgehoben und durch eine Anordnung der Abhaltung im schriftlichen Verfahren ersetzt. Die Frist für Stellungnahmen endet am 22.09.2025.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
8 IN 314/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der DP Trockenbau GmbH & Co.KG, Buchenbusch 36, 63263 Neu-Isenburg (AG Offenbach am Main , HRA 42254), vertr. d.: 1. DPT Verwaltungs GmbH, Buchenbusch 36, 63263 Neu-Isenburg, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Darko Puskarevic, Hermann-Mäckle…
8 IN 314/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der DP Trockenbau GmbH & Co.KG, Buchenbusch 36, 63263 Neu-Isenburg (AG Offenbach am Main , HRA 42254), vertr. d.: 1. DPT Verwaltungs GmbH, Buchenbusch 36, 63263 Neu-Isenburg, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Darko Puskarevic, Hermann-Mäckler-Ring 19, 60438 Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Das mündliche Verfahren wird für die Durchführung der besonderen Gläubigerversammlung angeordnet (§ 5 Abs. 2 InsO).
Termin zur besonderen Gläubigerversammlung wird bestimmt auf den 08.09.2025.
Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über
" besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO), und zwar:
- den Abschluss eines Vergleichs mit Herrn Darko Puskarevic über die Zahlung von EUR 100.000,00 unter freier Bestimmung der Aufteilung des Betrages unter der Komplementärin und Kommanditistin, zur Abgeltung von Haftungsansprüchen aus § 15b InsO.
Mögliche Zustimmungen oder Ablehnungen der Insolvenzgläubiger zur beabsichtigten Rechtshandlung des Insolvenzverwalters müssen bis zum vorgenannten Termin in schriftlicher Form beim Gericht eingehen, um bei der Beschlussfassung berücksichtigt werden zu können.
Hinweis:
Wenn keine Stellungnahmen eingehen, gelten Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO als erteilt (entsprechend § 160 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main einzulegen.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Offenbach am Main, 16.07.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
8 IN 314/24 In dem Insolvenzverfahren DP Trockenbau GmbH & Co.KG, Buchenbusch 36, 63263 Neu-Isenburg (AG Offenbach am Main , HRA 42254), vertr. d.: 1. DPT Verwaltungs GmbH, Buchenbusch 36, 63263 Neu-Isenburg, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Darko Puskarevic, Hermann-Mäckler-Ring 19, 60438 Frankf…
8 IN 314/24 In dem Insolvenzverfahren DP Trockenbau GmbH & Co.KG, Buchenbusch 36, 63263 Neu-Isenburg (AG Offenbach am Main , HRA 42254), vertr. d.: 1. DPT Verwaltungs GmbH, Buchenbusch 36, 63263 Neu-Isenburg, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Darko Puskarevic, Hermann-Mäckler-Ring 19, 60438 Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), wird der Terminsbestimmungsbeschluss vom 16.07.2025 aufgehoben.
Zugleich wird die Abhaltung einer besonderen Gläubigerversammlung im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO).
Diese wird abgehalten vor dem Insolvenzgericht Offenbach, Kaiserstr. 18, 63065 Offenbach am Main.
Tagesordnung:
Zustimmung zu einer besonders bedeutsamen Rechtshandlung des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); und zwar:
- zum Abschluss eines Vergleichs mit Herrn Darko Puskarevic über die Zahlung von 100.000,00 Euro unter freier Bestimmung der Aufteilung des Betrages unter der Komplementärin und Kommanditistin zur Abgeltung von Haftungsansprüchen aus § 15b InsO.
Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, eventuelle Anträge, Zustimmungserklärungen bzw. Eingaben zu dem oben genannten Tagesordnungspunkt schriftlich bis spätestens zum 22.09.2025 (= Stichtag, der der Gläubigerversammlung entspricht) beim Insolvenzgericht einzureichen.
Werden bis zu dem oben genannten Stichtag Anträge, Zustimmungen bzw. Eingaben zu den oben aufgeführten Angelegenheiten eingereicht, kann im Einzelfall eine Vertagung der besonderen Gläubigerversammlung und auch die Anordnung der Fortführung der besonderen Gläubigerversammlung im mündlichen Verfahren erfolgen (§ 5 Abs. 2 InsO).
Hinweis:
Gemäß § 160 Abs. 1 InsO gilt die Zustimmung als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist. Dies ist vorliegend dann der Fall, wenn bis zu dem oben genannten Datum keine Schriftsätze von Gläubigern zu dem oben bezeichneten Tagesordnungspunkt eingehen.
Offenbach am Main, 05.09.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Az.: 8 IN 314/24 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der DP Trockenbau GmbH & Co.KG, Buchenbusch 36, 63263 Neu-Isenburg (AG Offenbach am Main , HRA 42254), vertr. d.: 1. DPT Verwaltungs GmbH, Buchenbusch 36, 63263 Neu-Isenburg, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Darko Puskarevic, (Ge…
Az.: 8 IN 314/24 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der DP Trockenbau GmbH & Co.KG, Buchenbusch 36, 63263 Neu-Isenburg (AG Offenbach am Main , HRA 42254), vertr. d.: 1. DPT Verwaltungs GmbH, Buchenbusch 36, 63263 Neu-Isenburg, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Darko Puskarevic, (Geschäftsführer), ist am 03.09.2024 um 10:30 Uhr gegen die Antragsgegnerin ein allgemeines Verfügungsverbot erlassen sowie die vorläufige Verwaltung angeordnet worden. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Arno Wolf, c/o Wolf & Collegen, Kaiser-Friedrich-Promenade 30, 61348 Bad Homburg, Tel.: 06172/17928-50, Fax: 06172/17928-99 bestellt worden. Der vollständige Beschluss nebst Rechtsmittelbelehrung kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Offenbach am Main, 03.09.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Geschäftsnummer: 8 IN 314/24
Am 28.10.2024 um 11:45 Uhr, ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden über das Vermögen des DP Trockenbau GmbH & Co.KG, Buchenbusch 36, 63263 Neu-Isenburg (AG Offenbach am Main , HRA 42254), vertr. d.: 1. DPT Verwaltungs GmbH, Buchenbusch 36, 63263 Neu-Isenburg, (persönlich haftende Gesell…
Geschäftsnummer: 8 IN 314/24
Am 28.10.2024 um 11:45 Uhr, ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden über das Vermögen des DP Trockenbau GmbH & Co.KG, Buchenbusch 36, 63263 Neu-Isenburg (AG Offenbach am Main , HRA 42254), vertr. d.: 1. DPT Verwaltungs GmbH, Buchenbusch 36, 63263 Neu-Isenburg, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Darko Puskarevic, Hermann-Mäckler-Ring 19, 60438 Frankfurt am Main, (Geschäftsführer),.
Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Arno Wolf, c/o Wolf & Collegen, Kaiser-Friedrich-Promenade 30, 61348 Bad Homburg, Tel.: 06172/17928-50, Fax: 06172/17928-99, bestellt worden.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich und unter Beachtung des § 174 InsO anzumelden bis zum 16.12.2024 (Anmeldefrist).
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder Rechten des Schuldners in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber dem Schuldner haben, werden aufgefordert, nicht mehr an den Schuldner, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO).
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§§ 156, 176 InsO) entspricht, ist der 06.01.2025.
Dieser Stichtag entspricht zugleich dem Termin der ersten Gläubigerversammlung.
Spätestens bis zu diesem Stichtag müssen schriftlich bei Gericht eingehen:
==> Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden; im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung ihrer Höhe und/oder ihrem Grund nach bestritten wird;
==> gegebenenfalls Anträge bzw. Eingaben zu folgenden Angelegenheiten:
- zur Person des Insolvenzverwalters (§ 57);
- zu Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO);
- zur Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO);
- zur Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§ 100 InsO);
- zu einer Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Hinterlegung und Anlage von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO);
- zur Wirksamkeit der Erklärung des Insolvenzverwalters bzgl. der Freigabe von Vermögen aus der selbständigen Tätigkeit des Schuldners (§ 35 Abs. 2 InsO)
- zur Stillegung oder vorläufigen Fortführung des schuldnerischen Unternehmens. Die Gläubigerversammlung kann den Insolvenzverwalter beauftragen, einen Insolvenzplan auszuarbeiten, und ihm das Ziel des Plans vorgeben. Sie kann ihre Entscheidung in späteren Terminen ändern (§ 157 InsO);
- zur Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO)
insbesondere:
* wenn das Unternehmen, ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen oder ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll,
* wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde,
* wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll;
- zur Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder zur Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO).
Werden bis zu dem oben genannten Stichtag Anträge bzw. Eingaben zu den oben aufgeführten Angelegenheiten eingereicht, kann im Einzelfall eine Vertagung der ersten Gläubigerversammlung und auch die Anordnung der Fortführung der ersten Gläubigerversammlung im mündlichen Verfahren erfolgen (§ 5 Abs. 2 InsO).
Abweichend von obigem Absatz gilt bezüglich des § 160 InsO Folgendes:
Falls ein Antrag des Insolvenzverwalters nach § 160 InsO spätestens eine Woche vor dem Ablauf des oben genannten Stichtags bei Gericht gestellt wird, gilt die beantragte Zustimmung als erteilt, wenn bis zum Ablauf des Stichtags keine diesbezüglichen Anträge bzw. Eingaben mehr bei Gericht eingehen.
Geht ein Antrag des Insolvenzverwalters nach § 160 InsO nicht spätestens eine Woche vor dem Ablauf des oben genannten Stichtags bei Gericht ein, bestimmt das Gericht bezüglich dieses Antrags eine besondere Gläubigerversammlung entweder im schriftlichen oder im mündlichen Verfahren.
Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der oben genannten Anmeldefrist und dem danach genannten Stichtag liegt, zu dem die Forderungen schriftlich geprüft werden, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Offenbach am Main zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Hinweis:
- Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, werden nicht benachrichtigt.
Der Insolvenzverwalter wird gemäß § 8 Abs. 3 InsO mit der Durchführung der Zustellungen beauftragt.
Amtsgericht Offenbach am Main, 29.10.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
8 IN 314/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
DP Trockenbau GmbH & Co.KG, Buchenbusch 36, 63263 Neu-Isenburg (AG Offenbach am Main , HRA 42254),
vertreten durch:
1. DPT Verwaltungs GmbH, Buchenbusch 36, 63263 Neu-Isenburg, (persönlich haftende Gesellschafterin),
vertreten durch:
1.1. Darko Puskarevic, Her…
8 IN 314/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
DP Trockenbau GmbH & Co.KG, Buchenbusch 36, 63263 Neu-Isenburg (AG Offenbach am Main , HRA 42254),
vertreten durch:
1. DPT Verwaltungs GmbH, Buchenbusch 36, 63263 Neu-Isenburg, (persönlich haftende Gesellschafterin),
vertreten durch:
1.1. Darko Puskarevic, Hermann-Mäckler-Ring 19, 60438 Frankfurt am Main, (Geschäftsführer),
wird heute um 11:45 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet.
Die Verfahren 8 IN 314/24 und 8 IN 506/24 werden miteinander verbunden. Das Verfahren 8 IN 314/24 führt.
Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Arno Wolf, c/o Wolf & Collegen, Kaiser-Friedrich-Promenade 30, 61348 Bad Homburg, Tel.: 06172/17928-50, Fax: 06172/17928-99.
Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten und dem Insolvenzverwalter übertragen. Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen, wird gleichwohl an die Schuldnerin geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die Gefahr der nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber dem Insolvenzverwalter.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Schuldnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Offenbach am Main, den 28.10.2024
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.