technische und kaufmännische Betriebsführung sowie der Betrieb von elektrischen Anlagen zur Erzeugung von Energie aus regenerativen Quellen; die Erbringung von sonstigen Beratungs-, Service- und Ingenieurdienstleistungen im Zusammenhang mit elektrischen Anlagen zur Erzeugung von Energie aus regenerativen Quellen; und alle damit verbundenen Tätigkeiten.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren der ENcome Energy Performance Deutschland GmbH ist am 01.02.2025 wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Der Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Jan Markus Plath
Plathner. Gläubiger sind aufgefordert, ihre Insolvenzforderungen gemäß § 38 InsO bis zum 24.03.2025 schriftlich beim Insolvenzverwalter anzumelden und etwaige Sicherungsrechte unverzüglich mitzuteilen. Eine Gläubigerversammlung findet am 05.05.2025 um 09:00 Uhr vor dem Insolvenzgericht Frankfurt am Main statt, um unter anderem über die Fortführung des Unternehmens sowie über die Wahl eines Gläubigerausschusses zu entscheiden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 1659/24 E-33-: In dem Insolvenzverfahren ENcome Energy Performance Deutschland GmbH, Rennbahnstraße 72-74, 60528 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 97908),
vertreten durch:
1. Jörg Christiansen, (Geschäftsführer),
2. Thomas Bluth, (Geschäftsführer), wurde am 01.02.2025 um 00:55 Uhr das Insolvenzverfahr…
810 IN 1659/24 E-33-: In dem Insolvenzverfahren ENcome Energy Performance Deutschland GmbH, Rennbahnstraße 72-74, 60528 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 97908),
vertreten durch:
1. Jörg Christiansen, (Geschäftsführer),
2. Thomas Bluth, (Geschäftsführer), wurde am 01.02.2025 um 00:55 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet.
Zum Insolvenzverwalter wurde bestellt:
Rechtsanwalt Dr. Jan Markus Plathner, Colmarer Straße 5, 60528 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 37 00 22 0, Fax: 069/ 37 00 22 111, E-Mail: frankfurt@brinkmann-partner.de, Internet: www.brinkmann-partner.de.
Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten und dem Insolvenzverwalter übertragen. Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen, wird gleichwohl an die Schuldnerin geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die Gefahr der nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber dem Insolvenzverwalter.
Der im Insolvenzantragsverfahren bestellte Gläubigerausschuss wird beibehalten.
Mit diesem Verfahren wird das weitere Verfahren 810 IN 1714/24 E-33- verbunden. Das Verfahren 810 IN 1659/24 E-33- führt.
Hinweise:
Gläubiger, die elektronische Dokumente über einen sicheren elektronischen Übermittlungsweg (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilproessordnung Genannten bleibt unberührt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Insolvenzgericht, Frankfurt am Main den 01.02.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 1659/24 E-5-5 - Am 01.02.2025 um 00:55 Uhr ist das Insolvenzverfahren ENcome Energy Performance Deutschland GmbH, Rennbahnstraße 72-74, 60528 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 97908),
vertreten durch:
1. Jörg Christiansen, (Geschäftsführer),
2. Thomas Bluth, (Geschäftsführer), eröffnet worden.
Insolve…
810 IN 1659/24 E-5-5 - Am 01.02.2025 um 00:55 Uhr ist das Insolvenzverfahren ENcome Energy Performance Deutschland GmbH, Rennbahnstraße 72-74, 60528 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 97908),
vertreten durch:
1. Jörg Christiansen, (Geschäftsführer),
2. Thomas Bluth, (Geschäftsführer), eröffnet worden.
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Dr. Jan Markus Plathner, Colmarer Straße 5, 60528 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 37 00 22 0, Fax: 069/ 37 00 22 111, E-Mail: frankfurt@brinkmann-partner.de, Internet: www.brinkmann-partner.de
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis 24.03.2025 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich (§ 174 InsO) anzumelden.
b) Dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Wer Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden, (§ 28 Abs. 2 InsO).
Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin sind an den Insolvenzverwalter zu leisten, (§ 28 Abs. 3 InsO).
Vor dem Insolvenzgericht findet am Montag, 05.05.2025, 09:00 Uhr, Saal 1, Gebäude F, Klingerstraße 20, 60313 Frankfurt am Main eine Gläubigerversammlung mit folgendem Inhalt statt:
* Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57 InsO)
* Wahl eines Gläubigerausschusses
* Entscheidungen über die Vornahme von besonders bedeutsamen Rechtshandlungen (§ 160 InsO)
* Entscheidung über die Fortführung des schuldnerischen Unternehmens
* Entscheidung über die nachträgliche Anordnung der Eigenverwaltung (§ 271 InsO), der Mitwirkung des Gläubigerausschusses (§ 276 InsO), der Mitwirkung der Überwachungsorgane (§ 276a InsO) sowie die Anordnung der Zustimmungsbedürftigkeit (§ 277 InsO)
* gegebenenfalls Entscheidungen über die in den §§ 66 (Rechnungslegung), 100 (Unterhalt aus der Insolvenzmasse), 149 (Änderung der Hinterlegungsstelle), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte) InsO bezeichneten Angelegenheiten
* zur Prüfung der angemeldeten Forderungen.
Ist die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig, gilt die Zustimmung im Rahmen des § 160 InsO als erteilt.
Hinweise:
Gläubiger, die elektronische Dokumente über einen sicheren elektronischen Übermittlungsweg (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilproessordnung Genannten bleibt unberührt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 19.02.2025
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