technische und kaufmännische Betriebsführung sowie der Betrieb von elektrischen Anlagen zur Erzeugung von Energie aus regenerativen Quellen; die Erbringung von sonstigen Beratungs-, Service- und Ingenieurdienstleistungen im Zusammenhang mit elektrischen Anlagen zur Erzeugung von Energie aus regenerativen Quellen; und alle damit verbundenen Tätigkeiten.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren der ENcome Energy Performance Deutschland GmbH ist am 01.02.2025 wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Der Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Jan Markus Plath
Plathner. Gläubiger sind aufgefordert, ihre Insolvenzforderungen gemäß § 38 InsO bis zum 24.03.2025 schriftlich beim Insolvenzverwalter anzumelden und etwaige Sicherungsrechte unverzüglich mitzuteilen. Eine Gläubigerversammlung findet am 05.05.2025 um 09:00 Uhr vor dem Insolvenzgericht Frankfurt am Main statt, um unter anderem über die Fortführung des Unternehmens sowie über die Wahl eines Gläubigerausschusses zu entscheiden.
Originalbekanntmachung · Forderungsanmeldung
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der ENcome Energy Performance Deutschland GmbH ist am 01.02.2025 um 00:55 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Vorläufige Maßnahmen waren bereits am 03.12.2024 angeordnet worden, wobei Rechtsanwalt Dr. Jan Markus Plathner zum vorläufigen Insolvenzverw…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der ENcome Energy Performance Deutschland GmbH ist am 01.02.2025 um 00:55 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Vorläufige Maßnahmen waren bereits am 03.12.2024 angeordnet worden, wobei Rechtsanwalt Dr. Jan Markus Plathner zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt wurde. Mit der Eröffnung ist dem Schuldner die Verfügung über das Vermögen verboten und auf den Insolvenzverwalter übertragen worden. Der im Insolvenzantragsverfahren bestellte Gläubigerausschuss wird beibehalten. Das Verfahren 810 IN 1659/24 E-33- ist mit dem weiteren Verfahren 810 IN 1714/24 E-33- verbunden, wobei das vorliegende Verfahren führt. Die Gläubiger wurden aufgefordert, Insolvenzforderungen bis zum 24.03.2025 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden. Eine Gläubigerversammlung ist für den 05.05.2025 um 09:00 Uhr im Amtsgericht Frankfurt am Main anberaumt, auf der unter anderem ein anderer Insolvenzverwalter und ein Gläubigerausschuss gewählt sowie über die Fortführung des Unternehmens entschieden werden soll.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 1659/24 E-33-: In dem Insolvenzverfahren ENcome Energy Performance Deutschland GmbH, Rennbahnstraße 72-74, 60528 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 97908),
vertreten durch:
1. Jörg Christiansen, (Geschäftsführer),
2. Thomas Bluth, (Geschäftsführer), wurde am 01.02.2025 um 00:55 Uhr das Insolvenzverfahr…
810 IN 1659/24 E-33-: In dem Insolvenzverfahren ENcome Energy Performance Deutschland GmbH, Rennbahnstraße 72-74, 60528 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 97908),
vertreten durch:
1. Jörg Christiansen, (Geschäftsführer),
2. Thomas Bluth, (Geschäftsführer), wurde am 01.02.2025 um 00:55 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet.
Zum Insolvenzverwalter wurde bestellt:
Rechtsanwalt Dr. Jan Markus Plathner, Colmarer Straße 5, 60528 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 37 00 22 0, Fax: 069/ 37 00 22 111, E-Mail: frankfurt@brinkmann-partner.de, Internet: www.brinkmann-partner.de.
Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten und dem Insolvenzverwalter übertragen. Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen, wird gleichwohl an die Schuldnerin geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die Gefahr der nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber dem Insolvenzverwalter.
Der im Insolvenzantragsverfahren bestellte Gläubigerausschuss wird beibehalten.
Mit diesem Verfahren wird das weitere Verfahren 810 IN 1714/24 E-33- verbunden. Das Verfahren 810 IN 1659/24 E-33- führt.
Hinweise:
Gläubiger, die elektronische Dokumente über einen sicheren elektronischen Übermittlungsweg (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilproessordnung Genannten bleibt unberührt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Insolvenzgericht, Frankfurt am Main den 01.02.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 1659/24 E-5-5 - Am 01.02.2025 um 00:55 Uhr ist das Insolvenzverfahren ENcome Energy Performance Deutschland GmbH, Rennbahnstraße 72-74, 60528 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 97908),
vertreten durch:
1. Jörg Christiansen, (Geschäftsführer),
2. Thomas Bluth, (Geschäftsführer), eröffnet worden.
Insolve…
810 IN 1659/24 E-5-5 - Am 01.02.2025 um 00:55 Uhr ist das Insolvenzverfahren ENcome Energy Performance Deutschland GmbH, Rennbahnstraße 72-74, 60528 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 97908),
vertreten durch:
1. Jörg Christiansen, (Geschäftsführer),
2. Thomas Bluth, (Geschäftsführer), eröffnet worden.
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Dr. Jan Markus Plathner, Colmarer Straße 5, 60528 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 37 00 22 0, Fax: 069/ 37 00 22 111, E-Mail: frankfurt@brinkmann-partner.de, Internet: www.brinkmann-partner.de
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis 24.03.2025 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich (§ 174 InsO) anzumelden.
b) Dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Wer Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden, (§ 28 Abs. 2 InsO).
Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin sind an den Insolvenzverwalter zu leisten, (§ 28 Abs. 3 InsO).
Vor dem Insolvenzgericht findet am Montag, 05.05.2025, 09:00 Uhr, Saal 1, Gebäude F, Klingerstraße 20, 60313 Frankfurt am Main eine Gläubigerversammlung mit folgendem Inhalt statt:
* Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57 InsO)
* Wahl eines Gläubigerausschusses
* Entscheidungen über die Vornahme von besonders bedeutsamen Rechtshandlungen (§ 160 InsO)
* Entscheidung über die Fortführung des schuldnerischen Unternehmens
* Entscheidung über die nachträgliche Anordnung der Eigenverwaltung (§ 271 InsO), der Mitwirkung des Gläubigerausschusses (§ 276 InsO), der Mitwirkung der Überwachungsorgane (§ 276a InsO) sowie die Anordnung der Zustimmungsbedürftigkeit (§ 277 InsO)
* gegebenenfalls Entscheidungen über die in den §§ 66 (Rechnungslegung), 100 (Unterhalt aus der Insolvenzmasse), 149 (Änderung der Hinterlegungsstelle), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte) InsO bezeichneten Angelegenheiten
* zur Prüfung der angemeldeten Forderungen.
Ist die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig, gilt die Zustimmung im Rahmen des § 160 InsO als erteilt.
Hinweise:
Gläubiger, die elektronische Dokumente über einen sicheren elektronischen Übermittlungsweg (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilproessordnung Genannten bleibt unberührt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 19.02.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 1659/24 E-33-: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der ENcome Energy Performance Deutschland GmbH, Rennbahnstraße 72-74, 60528 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 97908), vertr. d.: 1. Jörg Christiansen, (Geschäftsführer), 2. Thomas Bluth, (Geschäftsführer), ist dem vorläufigen Insolvenzv…
810 IN 1659/24 E-33-: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der ENcome Energy Performance Deutschland GmbH, Rennbahnstraße 72-74, 60528 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 97908), vertr. d.: 1. Jörg Christiansen, (Geschäftsführer), 2. Thomas Bluth, (Geschäftsführer), ist dem vorläufigen Insolvenzverwalter zusätzlich zu der am 03.12.2024 um 14:40 Uhr angeordneten vorläufigen Verwaltung die Einzelermächtigung zur Vornahme bestimmter Handlungen für die Insolvenzmasse erteilt worden. Der Beschluss ist für die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Frankfurt am Main einsehbar.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 06.12.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 1659/24 E-33-: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der ENcome Energy Performance Deutschland GmbH, Rennbahnstraße 72-74, 60528 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 97908), vertr. d.: 1. Jörg Christiansen, (Geschäftsführer), 2. Thomas Bluth, (Geschäftsführer), ist am 03.12.2024 um 14:40 Uhr…
810 IN 1659/24 E-33-: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der ENcome Energy Performance Deutschland GmbH, Rennbahnstraße 72-74, 60528 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 97908), vertr. d.: 1. Jörg Christiansen, (Geschäftsführer), 2. Thomas Bluth, (Geschäftsführer), ist am 03.12.2024 um 14:40 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Jan Markus Plathner, Colmarer Straße 5, 60528 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 37 00 22 0, Fax: 069/ 37 00 22 111, E-Mail: frankfurt@brinkmann-partner.de, Internet: www.brinkmann-partner.de bestellt worden.
Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 03.12.2024
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.