Entwicklung und Marketing von Immobilien, sowie die Verwaltung und Instandsetzung von Immobilien.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der ENCOT GmbH ist am 27.02.2024 wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Der Antrag wurde von einer Gläubigerin gestellt. Zugleich wurden die Verfahren 259 IN 22/23, 259 IN 11/24 und 259 IN 89/23 verbunden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Frank Kreuznacht ernannt worden. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 03.04.2024 anzumelden. Ein Termin zur Gläubigerversammlung, der Berichtstermin und der Prüfungstermin sind am 08.05.2024 angesetzt. In einer späteren Bekanntmachung vom 08.09.2025 wird ein weiterer Termin für eine Gläubigerversammlung am 22.09.2025 bestimmt, in der über besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters beschlossen werden soll. Dazu gehören die Erhebung von Klagen gegen das Land Nordrhein-Westfalen und die Reh Real Estate Holding GmbH sowie die Aufnahme eines unterbrochenen Finanzrechtsstreits.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 259 IN 22/23
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamm unter HRB 10412 eingetragenen ENCOT GmbH, gegründet am 01.10.2020, Hellweg 181, 59069 Hamm, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Andreas Ottofrickenstein,
Geschäftszweig: Entwicklung und Marke…
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 259 IN 22/23
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamm unter HRB 10412 eingetragenen ENCOT GmbH, gegründet am 01.10.2020, Hellweg 181, 59069 Hamm, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Andreas Ottofrickenstein,
Geschäftszweig: Entwicklung und Marketing von Immobilien, sowie die Verwaltung und Instandsetzung von Immobilien
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 27.02.2024, um 10:34 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 15.03.2023 bei Gericht eingegangenen Antrags einer Gläubigerin.
Zugleich werden die Verfahren 259 IN 22/23 und 259 IN 11/24 und 259 IN 89/23 unter Führung des zuerst genannten miteinander verbunden (§ 4 InsO, § 147 ZPO).
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dr. Frank Kreuznacht, Sperlichstraße 10, 48151 Münster, Telefon: 0251/208030, Fax: 025120803133.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 03.04.2024 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am
Mittwoch, 08.05.2024, 10:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Dortmund, Gerichtsplatz 1, 44135 Dortmund, 2. Etage, Sitzungssaal 3.201.
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über
- die Person des Insolvenzverwalters,
- die Einsetzung und Besetzung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO),
und gegebenenfalls über die nachfolgend bezeichneten Gegenstände:
- die Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- die Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- die Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO):
- die Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin,
- die Veräußerung des Warenlagers im Ganzen,
- die Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand,
- die Veräußerung einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll,
- die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
- die Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- die Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- die Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271 und 272 InsO),
- die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO)
- und unter Umständen zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung mangels Masse (§ 207 InsO).
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 15.04.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Dortmund, Nebenstelle, Gerichtsplatz 1, 44135 Dortmund, Zimmer Nr. 3.308 niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Dortmund, Gerichtsstraße 22, 44135 Dortmund schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Dortmund eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
259 IN 22/23
Amtsgericht Dortmund, 27.02.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 259 IN 22/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamm unter HRB 10412 eingetragenen ENCOT GmbH, Hellweg 181, 59069 Hamm, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Andreas Ottofrickenstein,
wird Termin für eine Gläubigerversam…
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 259 IN 22/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamm unter HRB 10412 eingetragenen ENCOT GmbH, Hellweg 181, 59069 Hamm, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Andreas Ottofrickenstein,
wird Termin für eine Gläubigerversammlungzur Beschlussfassung über Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§§ 160, 161 InsO), hier:
1. Erhebung einer Klage des Insolvenzverwalters gegen das Land Nordrhein-Westfalen - vertr. d. d. Finanzamt Aachen-Kreis auf Rückzahlung eines Betrages von 261.539,50 EUR aufgrund insolvenzanfechtungs- und bereicherungsrechtlichen Anspruchsgrundlagen,
2. Klage gegen die Reh Real Estate Holding GmbH auf Erstattung zurückgezahlter Darlehen in Höhe von 430.000,00 EUR (inkl. 85.387,76 EUR gezahlter Zinsen) zzgl. sowie 44.131,15 EUR aus insolvenzanfechtungs- und bereicherungsrechtlichen Anspruchsgrundlagen,
3. Aufnahme des gem. § 240 ZPO unterbrochenen Finanzrechtsstreits beim Finanzgericht Köln, der die Rückzahlung geleisteter Grunderwerbssteuer nach § 16 Abs. 1 GrEstG in Höhe von 115.700,00 EUR zum Gegenstand hat und Beauftragung eines Steuerberaters mit der Prüfung der Erfolgsaussichten zu einem Stundensatz von 300,00 EUR netto bei ca. 20 Stunden,
4. Der Insolvenzverwalter wird ermächtigt, qualifizierte Rechtsanwälte mit der Durchführung der Rechtsstreite auf Grundlage einer Vergütungsberechnung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) zu beauftragen, wobei er auch berechtigt ist, die Beauftragung an die BBORS KREUZNACHT Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft vorzunehmen, an der er als Partner beteiligt ist.
bestimmt auf
Montag, 22.09.2025, 10:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Dortmund, Gerichtsplatz 1, 44135 Dortmund, 2. Etage, Sitzungssaal 3.201.
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Dortmund, Gerichtsstraße 22, 44135 Dortmund einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Dortmund eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
259 IN 22/23
Amtsgericht Dortmund, 08.09.2025
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