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Insolvenzprofil
enen Dachprojekte zur Nutzung photovoltaischer Energie UG (haftungsbeschränkt)
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Hessen
Handelsregister
Amtsgericht Limburg a.d. Lahn HRB 6132
EUID
DEM1706.HRB6132
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Montabaur
Aktenzeichen
14 IN 149/23
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Geschäftsführer Jürgen Arno Ernst Mäurer
Adresse
Bölsberger Straße 4, 57629 Kirburg
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
19.10.2023
Aufhebung
05.08.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der enen Dachprojekte zur Nutzung photovoltaischer Energie UG (haftungsbeschränkt) ist im Antragsverfahren mangels Masse abgewiesen worden. Die Verfügungsbeschränkungen und die Anordnung der vorläufigen Verwaltung, die am 19.10.2023 angeordnet wurden, sind am 05.08.2026 aufgehoben worden. Das Amtsgericht Montabaur hat den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 05.08.2026 abgewiesen. Gegen die Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde eingelegt werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
14 IN 149/23: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der enen Dachprojekte zur Nutzung photovoltaischer Energie UG (haftungsbeschränkt), Hauptstraße 46, 57629 Müschenbach (AG Limburg a. d. Lahn, HRB 6132), vertr. d.: 1. Jürgen Arno Ernst Mäurer, Bölsberger Straße 4, 57629 Kirburg, (Geschäftsführer), sind di…
14 IN 149/23: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der enen Dachprojekte zur Nutzung photovoltaischer Energie UG (haftungsbeschränkt), Hauptstraße 46, 57629 Müschenbach (AG Limburg a. d. Lahn, HRB 6132), vertr. d.: 1. Jürgen Arno Ernst Mäurer, Bölsberger Straße 4, 57629 Kirburg, (Geschäftsführer), sind die Verfügungsbeschränkungen und die Anordnung der vorläufigen Verwaltung vom 19.10.2023 am 05.08.2026 nach Abweisung des Insolvenzantrags mangels Masse aufgehoben worden.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Montabaur, 05.08.2026
Hinweise zum Datenschutz:
Die Datenschutzerklärung zur Informationspflicht nach Artikel 13 und 14 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), § 55 Bundesdatenschutzgesetz und § 43 Landesdatenschutzgesetz finden Sie auf der Startseite des Internetauftritts des Gerichts: www.agmon.justiz.rlp.de. Auf Wunsch übersenden wir diese Information auch in Papierform.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
14 IN 149/23: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der enen Dachprojekte zur Nutzung photovoltaischer Energie UG (haftungsbeschränkt), Hauptstraße 46, 57629 Müschenbach (AG Limburg a. d. Lahn, HRB 6132), vertr. d.: 1. Jürgen Arno Ernst Mäurer, Bölsberger Straße 4, 57629 Kirburg, (Geschäftsführer), ist der…
14 IN 149/23: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der enen Dachprojekte zur Nutzung photovoltaischer Energie UG (haftungsbeschränkt), Hauptstraße 46, 57629 Müschenbach (AG Limburg a. d. Lahn, HRB 6132), vertr. d.: 1. Jürgen Arno Ernst Mäurer, Bölsberger Straße 4, 57629 Kirburg, (Geschäftsführer), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 05.08.2026 mangels Masse abgewiesen worden, § 26 Abs. 1 InsO.
Die Verfügungsbeschränkungen und die Anordnung der vorläufigen Verwaltung vom 19.10.2023 sind am 05.08.2026 aufgehoben worden.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann von der Antragstellerin und der Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Montabaur - Insolvenzgericht -, Bahnhofstraße 47, 56410 Montabaur, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: safe-sp1-1442409949278-015914714 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Gegen die Festsetzung des Gegenstandswertes kann binnen einer Frist von sechs Monaten, nachdem die Entscheidung in der Hauptsache Rechtskraft erlangt oder das Verfahren sich anderweitig erledigt hat, in der o. g. Form Beschwerde bei dem Amtsgericht Montabaur eingelegt werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands 200,- EUR übersteigt. Für die Einhaltung der Frist kommt es auf den Eingang bei dem Amtsgericht Montabaur an.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Montabaur, 05.08.2026
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