Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der enen Dachprojekte zur Nutzung von photovoltaischer Energie UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG wurde beim Amtsgericht Montabaur unter dem Aktenzeichen 14 IN 130/24 geführt. Am 19.06.2024 wurde die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet und Rechtsanwalt Dr. Alexander Jüchser zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Diese Anordnung ist am 10.07.2024 wieder aufgehoben worden. Im weiteren Verlauf wurde der Insolvenzantrag mangels Masse abgewiesen. Die Verfügungsbeschränkungen und die Anordnung der vorläufigen Verwaltung vom 24.10.2024 sind am 16.03.2026 nach Abweisung des Insolvenzantrags mangels Masse aufgehoben worden. Der Beschluss ist rechtskräftig.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
14 IN 213/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Antragstellerin enen Dachprojekte zur Nutzung von photovoltaischer Energie UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG Bündel 7, Hauptstraße 46, 57629 Müschenbach (AG Montabaur, HRA 23083), vertr. d.: 1. enen Dachprojekte zur Nutzung von photovoltaischer Energie…
14 IN 213/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Antragstellerin enen Dachprojekte zur Nutzung von photovoltaischer Energie UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG Bündel 7, Hauptstraße 46, 57629 Müschenbach (AG Montabaur, HRA 23083), vertr. d.: 1. enen Dachprojekte zur Nutzung von photovoltaischer Energie UG (haftungsbeschränkt), Hauptstraße 46, 57629 Müschenbach, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Jürgen Arno Ernst Mäurer, Bölsberger Straße 4, 57629 Kirburg, (Geschäftsführer), sind die Verfügungsbeschränkungen und die Anordnung der vorläufigen Verwaltung vom 24.10.2024 am 16.03.2026 nach Abweisung des Insolvenzantrags mangels Masse aufgehoben worden.
Amtsgericht Montabaur, 16.03.2026
Der Beschluss ist rechtskräftig.
Amtsgericht Montabaur, 05.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
14 IN 213/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der enen Dachprojekte zur Nutzung von photovoltaischer Energie UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG Bündel 7, Hauptstraße 46, 57629 Müschenbach (AG Montabaur, HRA 23083), vertr. d.: 1. enen Dachprojekte zur Nutzung von photovoltaischer Energie UG (haftungsbes…
14 IN 213/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der enen Dachprojekte zur Nutzung von photovoltaischer Energie UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG Bündel 7, Hauptstraße 46, 57629 Müschenbach (AG Montabaur, HRA 23083), vertr. d.: 1. enen Dachprojekte zur Nutzung von photovoltaischer Energie UG (haftungsbeschränkt), Hauptstraße 46, 57629 Müschenbach, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Jürgen Arno Ernst Mäurer, Bölsberger Straße 4, 57629 Kirburg, (Geschäftsführer), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 16.03.2026 mangels Masse abgewiesen worden, § 26 Abs. 1 InsO.
Amtsgericht Montabaur, 16.03.2026
Der Beschluss ist rechtskräftig.
Amtsgericht Montabaur, 05.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
14 IN 130/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der enen Dachprojekte zur Nutzung von photovoltaischer Energie UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG Bündel 7, Hauptstraße 46, 57629 Müschenbach (AG Montabaur, HRA 23083), vertr. d.: 1. enen Dachprojekte zur Nutzung von photovoltaischer Energie UG (haftungsbes…
14 IN 130/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der enen Dachprojekte zur Nutzung von photovoltaischer Energie UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG Bündel 7, Hauptstraße 46, 57629 Müschenbach (AG Montabaur, HRA 23083), vertr. d.: 1. enen Dachprojekte zur Nutzung von photovoltaischer Energie UG (haftungsbeschränkt), Hauptstraße 46, 57629 Müschenbach, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Jürgen Arno Ernst Mäurer, Bölsberger Straße 4, 57629 Kirburg, (Geschäftsführer), ist am 19.06.2024 um 10:15 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragsgegnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Alexander Jüchser, Josef-Görres-Platz 5, 56068 Koblenz, Tel.: 0261 30479-0, Fax: 0261 9114729, E-Mail: info@lieser-rechtsanwaelte.de, Internet: www.lieser-rechtsanwaelte.de bestellt worden.
Die Schuldner der Antragsgegnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Montabaur - Insolvenzgericht -, Bahnhofstraße 47, 56410 Montabaur, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: safe-sp1-1442409949278-015914714 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Montabaur, 19.06.2024
Hinweise zum Datenschutz:
Die Datenschutzerklärung zur Informationspflicht nach Artikel 13 und 14 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), § 55 Bundesdatenschutzgesetz und § 43 Landesdatenschutzgesetz finden Sie auf der Startseite des Internetauftritts des Gerichts: www.agmon.justiz.rlp.de. Auf Wunsch übersenden wir diese Information auch in Papierform.
Originalbekanntmachung
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14 IN 130/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der enen Dachprojekte zur Nutzung von photovoltaischer Energie UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG Bündel 7, Hauptstraße 46, 57629 Müschenbach (AG Montabaur, HRA 23083), vertr. d.: 1. enen Dachprojekte zur Nutzung von photovoltaischer Energie UG (haftungsbes…
14 IN 130/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der enen Dachprojekte zur Nutzung von photovoltaischer Energie UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG Bündel 7, Hauptstraße 46, 57629 Müschenbach (AG Montabaur, HRA 23083), vertr. d.: 1. enen Dachprojekte zur Nutzung von photovoltaischer Energie UG (haftungsbeschränkt), Hauptstraße 46, 57629 Müschenbach, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Jürgen Arno Ernst Mäurer, Bölsberger Straße 4, 57629 Kirburg, (Geschäftsführer), ist die Anordnung der vorläufigen Verwaltung am 10.07.2024 aufgehoben worden.
Amtsgericht Montabaur, 10.07.2024
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14 IN 213/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der enen Dachprojekte zur Nutzung von photovoltaischer Energie UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG Bündel 7, Hauptstraße 46, 57629 Müschenbach (AG Montabaur, HRA 23083), vertr. d.: 1. enen Dachprojekte zur Nutzung von photovoltaischer Energie UG (haftungsbes…
14 IN 213/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der enen Dachprojekte zur Nutzung von photovoltaischer Energie UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG Bündel 7, Hauptstraße 46, 57629 Müschenbach (AG Montabaur, HRA 23083), vertr. d.: 1. enen Dachprojekte zur Nutzung von photovoltaischer Energie UG (haftungsbeschränkt), Hauptstraße 46, 57629 Müschenbach, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Jürgen Arno Ernst Mäurer, Bölsberger Straße 4, 57629 Kirburg, (Geschäftsführer), ist am 24.10.2024 um 12:00 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Alexander Jüchser, Josef-Görres-Platz 5, 56068 Koblenz, Tel.: 0261 30479-0, Fax: 0261 9114729, E-Mail: info@lieser-rechtsanwaelte.de, Internet: www.lieser-rechtsanwaelte.de bestellt worden.
Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Montabaur - Insolvenzgericht -, Bahnhofstraße 47, 56410 Montabaur, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: safe-sp1-1442409949278-015914714 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Montabaur, 24.10.2024
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